- 13.06.2018, 12:55:12
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Sima/Maresch: Neue Marktordnung schützt Lebensmittel-Standler und belebt die Märkte
Vereinfachung und Entbürokratisierung für die Standler und Standlerinnen – Märkte als Nahversorger und Ort der Begegnung stärken
Utl.: Vereinfachung und Entbürokratisierung für die Standler und
Standlerinnen – Märkte als Nahversorger und Ort der Begegnung
stärken =
Wien (OTS) - Nach intensiven Vorbereitungen legte Märkte-Stadträtin
Ulli Sima heute mit Grünen-Marktsprecher Rüdiger Maresch die
Eckpunkte für eine neue Marktordnung für Wien vor: „Unser erklärtes
Ziel ist es, den Lebensmittelhandel auf den Märkten zu stärken, die
Gastronomie als attraktives Angebot zu erhalten und natürlich den
Markt als Ort der Begegnung zu attraktiveren. Wir werden den Bezirken
in dieser Frage viel Autonomie lassen, denn die BezirksvorsteherInnen
kennen die Anforderungen an ihre Märkte am besten“, so Sima, die sich
bei allen für die gute Zusammenarbeit in diesem Prozess bedankt.
"Die langen Verhandlungen zur Marktordnung haben sich ausgezahlt.
Wir haben jetzt eine Marktordnung, die die Wiener Märkte aufwertet
und Verbesserungen der Öffnungszeiten, klare Regelungen für Ablösen
und Weitergaben sowie für die Aufteilung von Gastronomie und
Lebensmittelhandel bringt. Auch der Tier- und Umweltschutz wurde
berücksichtigt. Wir wollen mit diesen neuen Regelungen die Wiener
Märkte als Orte der Begegnung erhalten und vielerorts auch neu
beleben“, so Maresch.
8 Wochen Begutachtung - Inkrafttreten am 1. Oktober
Klares Ziel der neuen Verordnung ist eine Vereinfachung und eine
Entbürokratisierung im Sinne der Standlerinnen und Standler. „Klar
ist, dass sowohl die reinen Lebensmittelhändler, als auch die
Gastronomie als auch die LebensmittelhändlerInnen mit einer kleinen
Ausschank - die sogenannte „Nebenrechte“ ausüben - auf den Märkten
wirtschaftlich bestehen sollen. Ich setze auf ein klares Miteinander,
denn es sind die Konsumentinnen und Konsumenten, die die Märkte
annehmen müssen, um ein erfolgreiches Wirtschaften aller zu
garantieren“, so Sima. Die nun präsentierte Marktordnung geht jetzt
in Begutachtung und soll mit 1. Oktober in Kraft treten.
In Wien gibt es 17 fixe und 5 temporäre Märkte mit rund 360.000
BesucherInnen wöchentlich. Die Gesamtfläche der Märkte beträgt 92.462
m2, es gibt aktuell 738 Standeln in ganz Wien.
Neuregelung der bisherigen „Grauzone“ der Lebensmittelhändler
mit Nebenrechten
Der Stadt Wien ist der Lebensmittelhandel auf den Märkten ein
zentrales Anliegen – dieser ist in den letzten Jahren zu einer
„bedrohten“ Art geworden. Auf manchen Märkten entstand über die
Hintertüre der vom Bund geregelten Gewerbeordnung ein wahrer
Wildwuchs an Gastronomie via Lebensmittelhandel mit den sogenannten
Nebenrechten. Im Rahmen derer dürfen Lebensmittelhändler bis zu 8
Verabreichungsplätze betreiben. In der Wiener Marktordnung jedoch
waren die Nebenrechte bisher keine Kategorie. Durch dieses
Schlupfloch via Gewerbeordnung wurde das bisher für die Gastro in der
Marktordnung festgelegte Drittel der verbauten Fläche überschritten.
Dies stand im klaren Widerspruch zu den Regelungen der Marktordnung
und hat viele Märkte zu reinen „Fressmeilen“ werden lassen.
„Diese negative Entwicklung durch den Graubereich der Nebenrechte
stellen wir ab. Wir ordnen nun neu und legen klare Quoten für Gastro,
Lebensmittelhandel sowie Lebensmittel mit Nebenrechten fest“, so
Sima.
Noch mehr Autonomie für die BezirksvorsteherInnen
„Die neue Marktordnung ist nicht nur die längst überfällige
Antwort auf die heutigen Lebensgewohnheiten der Bevölkerung, sondern
spiegelt auch die Vielfalt ihrer Bedürfnisse wider. Ich freue mich
sehr über die darin vorgesehene Möglichkeit der bezirksspezifischen
Individualisierung, denn tatsächlich gleicht in Wien kein Markt dem
anderen und nur so können die unterschiedlichen regionalen
Anforderungen im Sinne der BewohnerInnen geregelt werden“, so
Gabriele Votava, Bezirksvorsteherin in Meidling.
Auch Uschi Lichtenegger, Vorsteherin aus der Leopoldstadt, begrüßt
die neuen Regelungen: "Die Leopoldstadt hat mehrere Märkte, die für
den sozialen Zusammenhalt im Bezirk eine hohe Bedeutung haben. Mit
der neuen Marktordnung verbessern wir die Situation dieser Märkte,
sowohl für die StandlerInnen als auch für die MarktbesucherInnen.
Leerstände auf den Märkten können beseitigt werden und der Markt
insgesamt attraktiviert werden."
Zu den Eckpunkten der neuen Marktordnung, die nun für 8 Wochen in
die Begutachtung geschickt wird und im Rahmen derer alle Betroffenen
ihre Positionen dazu einbringen können:
- Verpflichtende Kernöffnungszeiten:
- zukünftig wissen alle WienerInnen, dass zu gewissen Mindest-Zeiten
alle Marktstandeln offen haben – das erleichtert die Einkaufsplanung:
- und zwar von Montag bis Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr und am
Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
- Ausweitung der maximalen Rahmen-Öffnungszeiten:
- So darf künftig der Lebensmittelhandel – analog zu den Supermärkten
– von Montag bis Freitag bis 21 Uhr statt nur bis 19.30 Uhr und am
Samstag bis 18.00 Uhr statt 17.00 Uhr geöffnet haben, mit oder ohne
Nebenrechte.
- Die Gastronomiebetriebe dürfen von Montag bis Samstag bis maximal
23.00 Uhr offen haben.
- Innerhalb der Rahmen-Öffnungszeiten können die
BezirksvorsteherInnen je nach örtlichen Gegebenheiten (AnrainerInnen,
etc.) differenzieren, d.h. Bezirke haben mehr Handlungsspielraum, auf
örtliche Gegebenheiten einzugehen.
- Festlegung klarer Quoten – gemessen an verbauter Marktfläche
- Maximal 40 % Gastro (bisher 33,3%)
- Maximal 40 % Lebensmittelhändler mit Nebenrechten – dies war bisher
keine eigene Kategorie, daher keine Quote bisher. Nun folgt eine
klare Definition von Lebensmittelhandel mit Nebenrechten wie in der
Gewerbeordnung des Bundes. Der Handelsschwerpunkt muss klar auf dem
Lebensmittelhandel und nicht auf der Ausschank und Verabreichung
liegen.
- Minimum 20 % Lebensmittel, Waren aller Art und Dienstleister
(bisher keine fixe Quote)
- Innerhalb dieses definierten Rahmens können die
BezirksvorsteherInnen pro Markt die Aufteilung individuell festlegen.
- Flächen für karitative Zwecke und Kultur, konsumfreie Zonen sind
gewünscht und deren Einrichtung wird von der Stadt unterstützt
- Rauchverbot in Innenräumen
- Verbot von Verkauf von Käfigeiern und Tierpelzen auf Wiens Märkten
- Neues, transparentes Tarifmodell:
- Die Kostendeckung auf Wiens Märkten beträgt rund 70 % - sprich die
SteuerzahlerInnen leisten einen wesentlichen Beitrag über die
Zuschüsse der Stadt Wien – wie für Müllbeseitigung, Reinigung,
Instandhaltung etc. Dem will man mit der Tarifanpassung
entgegenwirken.
- Lebensmittelhandel: Tarife bleiben unverändert!
- Lebensmittelhändler mit Nebenrechten: dies war bisher keine
Kategorie in der Marktordnung, hier wird ein neuer Tarif eingeführt,
der zwischen Gastro und Lebensmittelhandel liegt (Grauzone bereinigt,
Rechtsicherheit, Öffnungszeiten bis 21 Uhr)
- Gastro: plus 10 % (letzte Erhöhung 2006): Grundsätzlich sind die
Preise für Gastronomiebetriebe am Markt – im Gegensatz zur
Marktumgebung – äußerst niedrig und bleiben das auch künftig:
- Bezahlung der Schanigärten künftig nach Saison, nicht – wie bisher
- täglich
- Neuregelung der Vergaben:
- kein Eingriff in bestehende Zuweisungen
- Bei Neuvergabe – Zuweisung beschränkt auf 15 Jahre
- Möglichkeit der Verlängerung (Nach Zuverlässigkeitsprüfung)
- Kampf den illegalen Ablösen:
- Ablöse nur für nachweisbare Investitionen möglich – Strafen bei
illegalen Ablösen
- Installierung von Marktbeiräten als kollegiales Beratungsgremium
- Der Großgrünmarkt: Wien (in Inzersdorf) fällt künftig nicht mehr
unter die Marktordnung, er wird von der WSE Wiener
Standortentwicklung GmbH, einem Unternehmen der Wien Holding, als
Warendrehscheibe weiterentwickelt. Der Markt-Zweck und der Standort
bleiben erhalten, das Personal wird zu 100 % weiterbeschäftigt, der
Großmarkt bleibt in vollem Eigentum der Stadt Wien.
- Markthalle: politisch gewünscht, Investorensuche – Vorbild
Amsterdam
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