Novelle zum Alternativfinanzierungsgesetz im Ministerrat beschlossen - Ausweitung des Anspruches - Lockerungen bei Informationspflichten
Utl.: Novelle zum Alternativfinanzierungsgesetz im Ministerrat
beschlossen - Ausweitung des Anspruches - Lockerungen bei
Informationspflichten =
Wien (OTS/BMWFW) - Die Bundesregierung hat heute im Ministerrat die
Novellierung des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) beschlossen.
"Crowdfunding und Crowdinvesting sind in Österreich innerhalb kurzer
Zeit zu wichtigen Finanzierungsmitteln geworden. Vor allem kleinere
Unternehmen und innovative Startups profitieren von dieser
Alternative. Durch die Ausweitung der Schwellenwerte erleichtern wir
die Kapitalisierung unserer Unternehmen und bauen bürokratische
Hürden ab“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Künftig
muss der Emittent nicht mehr unter die KMU-Definition fallen und die
Novelle zielt nicht mehr auf einzelne Finanzierungsinstrumente ab,
sondern allgemein auf Wertpapiere und Veranlagungen.
Neue Schwellenwerte für Informationspflichten
Neu sind auch die Schwellenwerte für Informationspflichten. Die
untere Schwelle, unter welcher gar keine Informationspflichten
bestehen, wird von 100.000 auf 250.000 Euro angehoben, das obere
Limit wird von 1,5 auf 2 Millionen Euro angehoben. „Mit dieser
Novelle berücksichtigen wir Rückmeldungen aus der Anwender-Praxis und
die entsprechenden EU-Vorgaben. Durch die Anhebung der Schwellenwerte
zünden wir einen Innovationsturbo und geben mehr Unternehmen die
Möglichkeit sich über Crowdfunding zu finanzieren“, so Schramböck.
Zwischen 250.000 und weniger als 2 Millionen Euro ist sowohl für
Wertpapiere als auch für Veranlagungen das Informationsblatt nach
AltFG zu erstellen. Eine Ausnahme besteht für Veranlagungen, deren
aushaftender Betrag binnen sieben Jahren fünf Millionen Euro
übersteigt. Solche unterliegen der Prospektpflicht gemäß
Kapitalmarktgesetz (KMG), da in dieser Größenordnung eine
Inanspruchnahme des Kapitalmarktes zu sehen ist, die angemessene
Informationen für Anleger erfordert. Bei Emissionen zwischen zwei
Millionen und weniger als fünf Millionen Euro wird ein vereinfachtes
Prospekt verlangt. Ab einem Emissionsvolumen von fünf Millionen Euro
ist der volle Kapitalmarktprospekt notwendig. Das Limit für Anleger
in der Höhe von 5.000,- Euro - samt der Möglichkeit für höhere
Investitionen - bleibt aus Anlegerschutzgründen erhalten.
Bilanz und Ausblick
Seit Bestehen der österreichischen Plattformen (2013) konnten 199
Projekte mit insgesamt 53.689.540,- Euro finanziert werden. 21
Projekte haben die Fundingschwelle nicht erreicht. Derzeit gibt es 14
Crowdinvesting-Plattformen, die sich zur Einhaltung der Standes- und
Ausübungsregeln für österreichische Crowdinvesting-Plattformen
verpflichtet haben und daher das Gütesiegel des Fachverbands führen
dürfen.
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