- 12.06.2018, 11:28:26
- /
- OTS0096
AK 2: Herbert Tumpel-Ehrenpreis für "Mitverantwortung in der Sozialversicherung"
Preis für rechtswissenschaftliche Untersuchung
Utl.: Preis für rechtswissenschaftliche Untersuchung =
Wien (OTS) - Im Rahmen der Preisverleihung der Theodor Körner-Preise
in der Universität Wien wurde heute, Dienstag Dr.in Susanne
Auer-Mayer von der Universität Salzburg für ihr Habilitationsvorhaben
"Mitverantwortung in der Sozialversicherung" mit dem Herbert
Tumpel-Ehrenpreis ausgezeichnet.
Der Herbert Tumpel-Ehrenpreis wurde 2013 von der
Bundesarbeitskammer und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund aus
Anlass des Ausscheidens von Herbert Tumpel als AK Präsident
gestiftet. Der Preis wurde mit jährlich 7.000 Euro dotiert.
Bekanntlich ist die österreichische Sozialversicherung wesentlich
vom Grundsatz der gesetzlichen Zugehörigkeit, der Solidarität der
Mitglieder untereinander und dem sozialen Ausgleich bestimmt.
Solidarität und sozialer Ausgleich sind bei den unvorhersehbaren
Risiken Krankheit, Alter und Tod entscheidend für eine
Sozial-Versicherung. Dass die Höhe der Beiträge nicht vom Risiko des
Einzelnen abhängt, dass niemand abgelehnt werden darf, weil er schon
krank ist, und dass auch niedrige Einkommen unbeschränkten Zugang zur
besten Versorgung haben, unterscheidet die Sozial-Versicherung von
Privat-Versicherungen.
Diese Form der Solidarität in der österreichischen
Sozialversicherung ist bisher auf breite Akzeptanz gestoßen. Mit
Blick auf die Finanzierbarkeit ist in jüngerer Zeit das Ziel der
Kostendämpfung stärker in den Vordergrund gerückt. Damit einher gehen
Überlegungen, wie Versicherte zu kostensparendem Verhalten angehalten
werden können. Auch vor dem Hintergrund geänderter politischer
Mehrheitsverhältnisse ist die Thematik der „Mitverantwortung“ der
Leistungsberechtigten vermehrt in den Fokus einer durchaus
ideologisch geprägten Debatte geraten. So ist vom Problem eines
versicherungsbedingten „moral hazard“ von der Notwendigkeit einer
Sanktionierung „solidaritätswidrigen“ Verhaltens, einer „Aktivierung“
oder vermehrter Mitwirkungspflichten die Rede. Ebenso werden von
manchen verschärfte Zumutbarkeitsbestimmungen, höhere
Selbstbeteiligungen, Beitragszuschläge für „riskant“ Lebende, aber
auch mehr Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf das Beitrags- und
Leistungsniveau gefordert.
Die Frage der Mitverantwortung der Versicherten stellt sich jedoch
nicht nur auf einer politischen und ökonomischen, sondern auch auf
einer rechtlichen Ebene. Im Rahmen der Habilitation soll die Thematik
daher unter besonderer Bedachtnahme auf die verfassungs- und
unionsrechtlichen Rahmenbedingungen und Grenzen einer grundsätzlichen
rechtlichen Analyse unterzogen werden. Dabei geht es auch um eine
Prüfung dahingehend, inwieweit Mitverantwortung mit den Grundwerten
der Sozialversicherung vereinbar ist.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW






