LR Teschl-Hofmeister: Notwendige Klarstellung bei teilstationären Leistungen
Utl.: LR Teschl-Hofmeister: Notwendige Klarstellung bei
teilstationären Leistungen =
St. Pölten (OTS/NLK) - Der Nationalrat hat mit Beschluss vom Juni
2017 den Vermögenszugriff in der Pflege abgeschafft. Demnach ist seit
Jänner 2018 der Zugriff auf das Vermögen von Personen in
Pflegeeinrichtungen zur Abdeckung der Pflegekosten nicht mehr
zulässig. Noch vor dem Sommer soll durch den NÖ Landtag eine
notwendige Novelle des NÖ Sozialhilfe-Gesetzes beschlossen werden.
Wichtig für Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister ist die
Klarstellung, dass auch die Pflege und Betreuung von Menschen mit
Behinderung von dieser Entlastung durch die Abschaffung des
Vermögenszugriffs berücksichtigt wird: „Wir in Niederösterreich haben
von Beginn an klargestellt, dass auch Menschen mit Behinderung von
der Abschaffung des Pflegeregresses zu profitieren haben! Dafür haben
wir in Niederösterreich lange und intensiv gekämpft. Ich bin froh,
dass diese Verunsicherung nun endet und der Bund bereit ist, den
Ländern die Mehrkosten für die Behindertenhilfe in diesem Bereich
abzugelten.“
Insgesamt 63 Millionen Euro hat das Land Niederösterreich für den
Entfall des Pflegeregresses beim Bund angemeldet: „Noch nicht
einberechnet sind dabei die Kosten für etwaige zusätzlich notwendige
Heimplätze. Mit der kommenden Anpassung des Landesgesetzes werden wir
vor allem Klarheit und Sicherheit für den Vollzug schaffen und
weiterhin ermöglichen, dass Pflegeheim-Unterbringungen
länderübergreifend unbürokratisch möglich sind“, so Landesrätin
Teschl-Hofmeister.
Nähere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter
Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at.
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