- 04.06.2018, 12:10:37
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Sima/Hacker: Wien klagt Gastro-Rauchverbot vor Verfassungsgerichtshof ein!
Ungleichbehandlung als zentraler Ansatzpunkt für Klage
Utl.: Ungleichbehandlung als zentraler Ansatzpunkt für Klage =
Wien (OTS) - Das Land Wien wird in den nächsten Tagen beim
Verfassungsgerichtshof (VfGH) Klage gegen die aktuelle
RaucherInnen-Regelung der schwarz-blauen Bundesregierung einbringen.
Das bestätigten heute die für die NichtraucherInnen-Schutzkontrollen
zuständige Wiener Umweltstadträtin Ulli Sima und Wiens neuer
Gesundheitsstadtrat, Peter Hacker, in einem gemeinsamen
Pressegespräch mit dem Verfassungsexperten Bernd-Christian Funk.
Anlass für die Klage ist die Aufhebung des 2015 unter der
SPÖ/ÖVP-Regierung beschlossenen, generellen Rauchverbots in der
Gastronomie durch die jetzige schwarz-blaue Bundesregierung. Das
generelle Rauchverbot hätte mit 1. Mai 2018 in Kraft treten sollen.
„Es war absolut unverantwortlich, das längst beschlossene Rauchverbot
zu kippen. Wir wissen aus zahlreichen Kontrollen, dass die Trennung
zwischen RaucherInnen- und NichtraucherInnen-Bereich nicht
funktioniert, die Belastung in sogenannten
NichtraucherInnen-Bereichen enorm ist und daher werden wir nun - nach
gründlicher Prüfung durch renommierte VerfassungsjuristInnen den
Klagsweg im Sinne der Gesundheit der Menschen in diesem Land
bestreiten“, so Sima. Wiens neuer Gesundheitsstadtrat Peter Hacker
ergänzt: „13.000 Todesfälle pro Jahr durchs Rauchen und vor allem die
Belastung der Passivraucher sprechen eine eindeutige Sprache.
Schwarz-Blau opfert die Gesundheit hunderttausender
ÖsterreicherInnen, Österreich bleibt Schlusslicht beim Rauchverbot –
das ist beschämend“, so Hacker. Einer der zentralen Ansatzpunkte der
Klage ist die offensichtliche Ungleichbehandlung der
ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie, die weiterhin dem Rauch
ausgesetzt sind – vor allem seit ein generelles Rauchverbot in allen
anderen Arbeitsstätten mit 1. Mai 2018 in Kraft getreten ist.
Gleiches gilt auch für die Gäste.
Die beiden StadträtInnen erläuterten die weitere Vorgehensweise:
So soll am 12. Juni der Beschluss über die Klagseinbringung in der
Sitzung der Landesregierung erfolgen. Anschließend wird die Klage an
den Verfassungsgerichtshof übermittelt.
Jährlich 13.000 Tote durchs Rauchen
Die gesundheitlichen Folgen des Rauchens stehen außer Frage und
sind ebenso bekannt wie dramatisch. Jährlich gibt es österreichweit
13.000 Todesfälle durch das Rauchen, 1.000 Menschen sterben jedes
Jahr an den Folgen des Passivrauchens: „Die Zahlen sprechen für sich,
ein effektiver NichtraucherInnenschutz auch in der Gastronomie ist
unumgänglich. Diesen schafft man aber nur mit einem gänzlichen
Rauchverbot und nicht mit larifari Lösungen wie der derzeitigen
Regelung der Bundesregierung“, so Hacker. „Ich selbst bin Raucher und
gehe, egal ob vor oder nach dem Essen, selbstverständlich zum Rauchen
vor die Tür, anstatt die Menschen in meiner Umgebung zu räuchern“, so
Hacker weiter.
Dabei hätte das Rauchverbot schnell positive Auswirkungen mit sich
gebracht. Vergleiche mit andern Ländern zeigen einen raschen Rückgang
von Herzinfarkten und Schlaganfällen. Längerfristig auch einen
Rückgang bei Lungen- und Atemwegserkrankungen. Akute
Krankenhausaufnahmen würden weniger: Berechnungen einer Gruppe um
Prof. Phillip Stiegler von der Universität Graz zufolge könnten 50
Herzinfarkte, 80 Schlaganfälle und 150 Lungenentzündungen pro Woche
durchs Rauchverbot vermieden werden.
1. Ansatzpunkt der Klage: Ungleichbehandlung
Die offensichtliche Ungleichbehandlung der ArbeitnehmerInnen in
der Gastronomie ist auch der erste und ein zentraler Ansatzpunkt, an
dem die Klage ansetzt. Denn die Wahlfreiheit – rauchen oder nicht
rauchen – ende dort, wo andere dadurch betroffen oder gefährdet
werden, erklärt der hinzugezogene Verfassungsjurist Bernd-Christian
Funk: "Im Kern geht es um den Schutz des Personals“. Denn es ist
nicht ersichtlich, warum es ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie
zuzumuten ist, gesundheitsgefährdendem Passivrauch ausgesetzt zu
sein, während dies an allen anderen Arbeitsstätten nicht der Fall
sein darf: „Die von der schwarz-blauen Bundesregierung für die
Gastronomie definierten Ausnahmen vom Rauchverbot sind unseres
Erachtens gleichheits- und damit verfassungswidrig, weil für die
ArbeitnehmerInnen kein ausreichender Schutz vor
Gesundheitsgefährdungen besteht“, erklärt Sima. „Diese Ansicht teilen
auch renommierte VerfassungsjuristInnen“.
„Darüber hinaus ist es sachlich nicht nachvollziehbar, inwiefern
sich ausgerechnet der bewiesenermaßen krebserregende Passivrauch, von
anderen gesundheitsgefährdenden und krebserregenden Arbeitsstoffen
unterscheiden soll“, kritisiert Hacker. Diese Differenzierung kann
sachlich nicht gerechtfertigt werden. Die Ungleichbehandlung führt zu
einer massiven Beeinträchtigung der Gesundheit der Bevölkerung – und
im Gegensatz zum Gast haben ArbeitnehmerInnen hier auch keine
Wahlfreiheit, denn sie verbringen klarerweise den ganzen Arbeitstag
in den Gastronomieräumen. Das Fatale dabei – wer acht Stunden lang im
RaucherInnen-Bereich tätig sein muss, kommt durch Passivrauchen auf
eine ähnliche Belastung als hätte man 20 Zigaretten geraucht, worauf
Primar Lamprecht von der Linzer Universitätsklinik in einem
Zeitungsinterview hinweist.
2. Ansatzpunkt: Qualmen im Lokal – Rauchverbot in Kinos und
Tanzschulen
Zusätzlich ergibt sich aus der aktuellen Gesetzeslage auch eine
Ungleichbehandlung gegenüber anderer Gewerbe – der zweite Ansatzpunkt
für die Klage. So gilt die Ausnahmeregelung der Gastronomie nicht für
vergleichbare Gewerbe wie Tanzschulen oder Kinos mit Ausschank –
„Dort herrscht absolutes Rauchverbot und das ist auch gut so, dieser
Umstand zeigt aber eine weitere Schwachstelle im Gesetz auf“, so
Sima.
3. Ansatzpunkt: Verschlechterung des NichtraucherInnenschutzes
ist verfassungswidrig
Der dritte Ansatzpunkt für die Klage der Stadt Wien ist die
Tatsache, dass die Beibehaltung der Gastronomieregelung den
NichtraucherInnenschutz schwächt und die schwarz-blaue
Bundesregierung diese Verschlechterung weder in der Novelle noch in
den Begleitmaterialien schlüssig begründet hat: „Eine sachlich nicht
begründete Verschlechterung ist verfassungswidrig“, so Sima.
4. Ansatzpunkt: Kinder müssen besonders vor schädlichem Rauch
geschützt werden
Bei all der Ungleichbehandlung die im neuen Gesetz zu finden ist,
ist sie ausgerechnet da, wo sie unbedingt geboten wäre, hingegen
nicht zu finden – denn Kinder und Erwachsene werden gleichstellt –
der vierte Ansatzpunkt für die Klage. Denn sowohl Kinder als auch
Erwachsene haben per Gesetz (TNRSG) vollen und unbegrenzten Zugang
zum RaucherInnen-Bereich in Lokalen: „Das ist aus gesundheitlicher
Sicht insofern besonders problematisch, da Kinder viel empfindlicher
und deshalb auch dementsprechend schützenswerter sind als Erwachsene.
Hier nicht zu differenzieren ist grob fahrlässig gegenüber ihrer
Gesundheit“, so Hacker. „Die Gastronomieregelung ist in Hinblick auf
den medizinischen Wissensstand und die allgemeine Entwicklungen in
Europa zum NichtraucherInnenschutz ein Relikt aus vergangener Zeit
das Österreich zum Aschenbecher Europas macht“, so Hacker weiter.
Kontrollen & Feinstaubmessungen: 62 % Verstöße und dicke Luft
In den letzten Monaten hat die Stadt Wien verstärkt Kontrollen
bezüglich der Einhaltung des Tabak- und
NichtraucherInnenschutzgesetzes durchgeführt: „Mit erschreckendem
Ergebnis – bei Schwerpunktkontrollen etwa im März gab es bei rund
Zweidrittel (62%) aller überprüften Lokale Verstöße gegen den
NichtraucherInnen-Schutz“, so Sima. Das Gesetz wird also in den
meisten Fällen einfach nicht eingehalten, Strafen werden in Kauf
genommen. Die Leidtragenden sind die NichtraucherInnen unter den
Gästen und das Personal.
Laut Gesetz darf kein Tabakrauch in den Nicht-RaucherInnen-Bereich
gelangen. Wie aktuelle Untersuchungen zeigen, verhindern
Zwischentüren genau dies aber nicht. Im Gegenteil –
Feinstaubmessungen der MedUni Wien und der ‚Initiative gesunder
Wettbewerb in der Gastronomie‘ in Nicht-Raucherbereichen von Lokalen,
förderten Erschreckendes zu Tage: Die Feinstaubbelastung im
Nicht-RaucherInnen-Bereich waren viermal höher, als im Freien vor den
Lokalen. Dabei waren die Nicht-RaucherInnen-Bereiche mit einer
Zwischentüre vom Raucherbereich getrennt: „Eine räumliche Trennung
zwischen RaucherInnen- und NichtraucherInnen-Bereich ist
offensichtlich nicht zielführend, stehen doch meist Türen offen oder
sind so undicht, dass der Zigaretten-Rauch ungehindert in die
NichtraucherInnen-Räume strömt“, so Sima. „Das verdeutlicht die
Absurdität der aktuellen Situation um den NichtraucherInnenschutz –
auch wenn LokalbetreiberInnen sich ans Gesetz halten und Maßnahmen
wie räumliche Trennungen setzen, sind diese erwiesenermaßen
wirkungslos. Einzig sinnvolle Lösung ist daher ein komplettes
Rauchverbot“, sind sich Sima und Hacker einig.
Dramatische Feinstaubbelastung in Innenräumen
Für Sima ist es in diesem Zusammenhang außerdem mehr als absurd,
dass in Wien die schwarz-blaue Opposition immer wieder Feinstaubwerte
auf der Straße kritisiert, im Innenraum aber munter weiter belasten
wollen. Die Luftgüte im Freien sei in Wien übrigens hervorragend,
Wien hat im letzten Jahr zum sechsten Mal in Folge alle
Feinstaubwerte eingehalten, nicht einmal zu Silvester oder Neujahr
gab es Feinstaubüberschreitungen im Außenraum. Ganz anders in den
Innenräumen, in denen geraucht wird, hier sind die Feinstaub-Werte
dramatisch: Während in reinen NichtraucherInnen-Lokalen im Mittel 10
Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen wurden, waren es in den
RaucherInnen-Räumen von sogenannten ,gemischten‘ Lokalen 321 µg/m³
mit Belastungsspitzen bis zu 3082 µg/m³. (!) Doch nicht nur das:
Sogar in den NichtraucherInnen-Bereichen dieser gemischten Lokale
wurden hier Werte von durchschnittlich 68 µg/m³ gemessen. Zum
Vergleich: Draußen, im Freien, lagen die Messwerte bei rund 15 µg/m³
- gesetzlich erlaubt sind 50 µg/m³. Somit sind die Werte im
NichtraucherInnenbereich von gemischten Lokalen über viermal so hoch
wie im Freien.
Umfragen: Deutliche Mehrheit fürs Rauchverbot – Volksbegehren
im Oktober
Aktuelle Umfragen belegen, dass die Mehrheit der Österreicherinnen
und Österreicher für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie
ist. 70 Prozent sind laut GfK-Umfrage für eine komplett rauchfreie
Gastronomie. Dass der Anteil bei jenen Menschen, die noch nie
geraucht haben, mit 78 Prozent noch etwas höher liegt, verwundert
nicht. Aber auch bei den (regelmäßigen) RaucherInnen sagen immerhin
47 Prozent, dass sie ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie
befürworten würden. Diese Umfrageergebnisse spiegeln sich auch in der
großen Unterstützung der „Don’t Smoke“-Initiative aus, die innerhalb
kürzester Zeit 591.146 Unterstützungserklärungen erhalten hat. Diese
zählen bereits als gültige Unterschrift für das eigentliche
Nicht-Raucher-Volksbegehren das vom 1. bis 8. Oktober 2018 an allen
Bezirksämtern des Landes unterzeichnet werden kann.
Nächste Schritte:
- 12. Juni: Beschluss der Klage in der Sitzung der Landesregierung
- Übermittlung der Klage an den Verfassungsgerichtshof
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