• 29.05.2018, 13:52:40
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Bundesministerin Bogner-Strauß: Mindestsicherung Neu bringt spürbare Entlastung für Alleinerziehende

Ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit für Familien

Utl.: Ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit für
Familien =

Wien (OTS) - "Familien zu entlasten ist mir ein großes Anliegen. Mit
dem Familienbonus Plus auf der einen Seite und der Mindestsicherung
Neu auf der anderen Seite schaffen wir mehr Gerechtigkeit für
Familien", sagte Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß anlässlich
der geplanten Neuregelung der Mindestsicherung. Gleichzeitig könnten
auch Alleinerziehende mit einer spürbaren Entlastung rechnen: "Mit
der Mindestsicherung Neu hat eine österreichische Alleinerzieherin
mit zwei Kindern bis zu 2.500 Euro mehr pro Jahr", so die Ministerin
für Frauen, Familien und Jugend. Eine Alleinerzieherin mit zwei
Kindern erhält mit der neuen Regelung über 200 Euro mehr pro Monat.
(bisher: 1.174 Euro, zukünftig: 1.383 Euro)

Geplant ist nach dem neuen Modell, dass Alleinerziehende zusätzlich
zur Basisleistung für jedes minderjährige Kind im Haushalt einen
degressiv gestaffelten Bonus pro Monat erhalten. Das bedeutet für das
erste minderjährige Kind bis zu 100 Euro, für das zweite
minderjährige Kind bis zu 75 Euro monatlich.

"Mit der Neugestaltung der Mindestsicherung wird die Regierung aber
auch den Anreiz zur Zuwanderung ins österreichische Sozialsystem neu
regeln. Denn Menschen, die arbeiten oder jahrelang den ihnen
möglichen Beitrag für Österreich geleistet haben, sollen auch
finanziell besser gestellt sein als jene, die das nicht tun oder
getan haben", so Bogner-Strauß. Den Arbeitsqualifizierungsbonus von
300 Euro werden künftig Personen beziehen können, die ausreichend
Deutschkenntnisse (Niveau B1) vorweisen können. Für EU-Ausländer und
Drittstaatsangehörige werde es eine fünfjährige Wartefrist geben.
Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte sowie Ausreisepflichtige
bekommen keine Mindestsicherung.

Die Mindestsicherung soll künftig an der Höhe des
Ausgleichszulagenrichtsatzes für eine Einzelperson, vermindert um den
Krankenversicherungsbeitrag bemessen werden. Um dem Wildwuchs in den
einzelnen Bundesländern Einhalt zu gebieten, werde der Bund eine
Grundsatzgesetzgebung erlassen und damit die Länder verpflichten,
vorgegebene Prinzipien einzuhalten. Zudem werde es eine bundesweite
Kontrolleinrichtung geben, mit der Möglichkeit zu Sanktionen bei
unrechtmäßigem Bezug oder zweckwidriger Verwendung der
Mindestsicherung sowie bei Arbeits- oder Integrationsverweigerung.

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