- 22.05.2018, 13:32:23
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Wöginger: Mit Zusammenlegung der Sozialversicherungen schaffen wir Gerechtigkeit
Seit 30 Jahren wird von dieser Reform gesprochen, nun wird sie umgesetzt
Utl.: Seit 30 Jahren wird von dieser Reform gesprochen, nun wird sie
umgesetzt =
Wien (OTS) - "Mit der Zusammenlegung der Sozialversicherungen
schaffen wir Gerechtigkeit", sagte heute, Dienstag, der Klubobmann
und Sozialsprecher der neuen Volkspartei August Wöginger in einer
gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Sebastian Kurz,
Vizekanzler Heinz-Christian Strache sowie Sozial- und
Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein. "Als Sozialsprecher und
Klubobmann der neuen Volkspartei freut es mich, dass uns diese
wichtige Reform gelungen ist. Seit 30 Jahren haben wir von dieser
Reform gesprochen, nun wird sie umgesetzt. Es ist eine der größten
Organisationsreformen in Österreich."
Wöginger führte konkret folgende Punkte an:
- Nun werden gleiche Beiträge bei gleicher Leistung möglich: "Mit
dieser Reform schaffen wir also Gerechtigkeit."
- Mehrfachversicherungen werden der Vergangenheit angehören: "Derzeit
haben wir über 21 unterschiedliche Systeme von Pflichtversicherungen
mit divergierenden Leistungsansprüchen für Versicherte sowie
Mehrfachversicherungen. Das ist weder fair noch zeitgemäß", meint der
Sozialsprecher.
- Wir sparen im System und nicht bei den Menschen. Selbstverwaltung
bleibt erhalten, wird aber stark reduziert.
- Wir schließen keine Spitäler. Die Leistungen für die Patienten
bleiben gleich. "Mit der Harmonisierung soll es sogar Verbesserungen
der Leistungen geben", hob Wöginger beispielsweise einen Ausbau von
Kassenärzten oder eine Stärkung des niedergelassenen Bereiches
hervor.
- "Die Mitarbeiter können sich verlassen, dass ihre Jobs gesichert
sind. Es wird zu keinen betriebsbedingten Kündigungen kommen. Denn in
den nächsten zehn Jahren wird ein Drittel der Bediensteten in Pension
gehen. Dieses Potenzial kann genutzt werden", so der Klubobmann
weiter.
Bis Ende November 2018 soll die Beschlussfassung im Parlament
erfolgen, sodass die entsprechenden Gesetze mit den erforderlichen
Übergangsbestimmungen bereits im ersten Quartal 2019 in Kraft treten
können.
(Schluss)
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