- 17.05.2018, 10:32:42
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ÖAMTC: E-Biken in Europa unterschiedlich geregelt – Motorleistung beachten (+ Grafik)
Im Ausland sind oftmals "nur" 250 Watt erlaubt – Versicherung empfehlenswert
Utl.: Im Ausland sind oftmals "nur" 250 Watt erlaubt – Versicherung
empfehlenswert =
Wien (OTS) - E-Bikes kommen insbesondere auf längeren Strecken gern
zum Einsatz. Ob ein Tagesausflug ins Nachbarland oder gleich eine
Radreise im Ausland: Für die Verwendung von E-Bikes gelten oft
unterschiedliche nationale Vorschriften. Eine vom ÖAMTC initiierte
FIA-Umfrage unter den Partnerclubs bringt nun Klarheit. "Während in
Österreich E-Bikes bis 600 Watt 'stark' sein dürfen, ist die
Motorleistung in den meisten anderen Ländern mit 250 Watt gedeckelt",
sagt Clubjuristin Verena Pronebner. "Es kann daher passieren, dass
österreichische Radler mit 'zu starken Rädern' im Ausland unterwegs
sind." Sie rät: "Wer mit seinem E-Bike verreisen möchte, sollte sich
vorab informieren, welche Bestimmungen hinsichtlich (Moped-)
Führerschein, Helmpflicht, Zulassung, Versicherungspflicht und
Radwegbenützung gelten." Zur besseren Übersicht hat der ÖAMTC die
nationalen Unterschiede in einer Grafik zusammengefasst.
Österreich hat höchste Toleranzgrenze bei Motorleistung,
Maximaltempo in Europa meist bei 25 km/h
Die Motorleistung von E-Bikes darf in Österreich bis zu 600 Watt
betragen. Erst bei höherer Leistung gilt es als Moped – mit
strengeren Gesetzen wie Ausweis- und Helmpflicht. "Damit verfügt
Österreich im europäischen Vergleich über die höchste
Toleranzgrenze", so die ÖAMTC-Expertin. In vielen anderen Ländern,
darunter Deutschland, Tschechien, Slowenien, Kroatien und Italien
liegt die maximale Leistung bei 250 Watt. "Übereinstimmung gibt es
bei den befragten Ländern in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit:
Diese liegt bei 25 km/h", stellt die Juristin klar. "Für E-Bikes mit
höherer Motorleistung und/oder Geschwindigkeit gelten in allen
Ländern strengere Bestimmungen."
In Deutschland beispielsweise gelten Elektro-Räder mit mehr als
250 Watt als Moped und unterliegen der "kleinen Zulassung".
Demzufolge würde man Typengenehmigung, Haftpflichtversicherung und
Kennzeichentafel benötigen. "Aufgrund internationaler Abkommen und
mangels Bestrafungen ist davon auszugehen, dass Österreicher mit
einem österreichischen E-Bike trotzdem ohne Kennzeichen in
Deutschland fahren dürfen", sagt Pronebner. "Voraussetzung ist
allerdings, dass das Rad verkehrssicher und versichert ist."
Expertin rät zu Privathaftpflicht – Leistungsumfang checken
"Wer mit einem hierzulande zulassungsfreien Elektrorad über 250
Watt ins Ausland fahren möchte, ist gut beraten, eine
Privat-Haftpflichtversicherung zu besitzen und einen entsprechenden
Nachweis auf der Reise mitzuführen", so Pronebner. "Eine solche ist
in den meisten Haushaltsversicherungen inkludiert – ein Blick auf den
Geltungsbereich lohnt sich." Tipp der Expertin: In der
Touring-Mitgliedschaft des ÖAMTC ist eine Privathaftpflicht
inkludiert.
oeamtc.at/ebike mit Routenvorschlägen, Radreise-Checkliste
uvm.
Attraktive, auch internationale Routenvorschläge wie z.B.
"EuroVelo 9" findet man auf der Homepage des Mobilitätsclubs ebenso
wie eine hilfreiche Checkliste für Radreisen. Nähere Infos dazu und
viele weitere Tipps stehen unter www.oeamtc.at/ebike zur Verfügung.
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