Hauptausschuss billigt mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit Nominierungsvorschlag der Regierung
Utl.: Hauptausschuss billigt mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit
Nominierungsvorschlag der Regierung =
Wien (PK) - Österreich wird die Rechtswissenschaftlerin Katharina
Pabel für die ab Herbst vakante Richterstelle beim Europäischen
Gerichtshof nominieren. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute
einen entsprechenden Vorschlag der Regierung gebilligt. Pabel folgt
damit der ehemaligen Justizministerin Maria Berger nach, die seit
2009 als österreichische EuGH-Richterin fungiert. Die
Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht ist seit 2015 Dekanin
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität
Linz und hat sich während ihrer wissenschaftlichen Laufbahn immer
wieder auch mit Europarecht auseinandergesetzt. Der Beschluss
erfolgte mit den Stimmen der Koalitionsparteien, die Opposition
äußerte hingegen Vorbehalte.
Kanzleramtsminister Gernot Blümel begründete die Nominierung Pabels
im Ausschuss unter anderem mit ihrer Expertise im Bereich des
Europäischen Grundrechtsschutzes und der Menschenrechtskonvention. Zu
ihrer umfangreichen Publikationsliste mit 130 Aufsätzen und
Buchbeiträgen gehörten auch Publikationen über die EU-
Grundrechtecharta. Sie sei die geeignetste Kandidatin unter den
BewerberInnen gewesen, so Blümel.
Diese Einschätzung wurde von der Opposition allerdings in Zweifel
gezogen. Von ihrer Vita her hätte es einige Namen gegeben, die für
den Posten besser geeignet gewesen wären, ist der geschäftsführende
SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder überzeugt. Pabel sei von der
Regierung nicht wegen ihrer Kenntnisse des Europarechts nominiert
worden, sondern weil sie im schwarz-blauen politischen Umfeld bekannt
sei, glaubt er. Schieder hinterfragte in diesem Zusammenhang einige
Beiträge Pabels, etwa zum Thema Abtreibung und zur Verletzung der
Unschuldsvermutung gegenüber Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser.
Seitens der NEOS und der Liste Pilz gaben Nikolaus Scherak und
Wolfgang Zinggl zu bedenken, dass es schwierig sei, ohne fundierte
Kenntnisse über die KandidatInnen eine Entscheidung zu treffen. Die
Namen der übrigen BewerberInnen wurden den Abgeordneten von
Kanzleramtsminister Blümel in der Sitzung zwar bekanntgegeben, in der
Präsidiale war darüber aber ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart
worden. Man müsse künftig zu einer anderen Vorgangsweise finden, sind
sich Scherak und Zinggl einig. Auch Thomas Drozda (SPÖ) bemängelte,
dass es nicht möglich war, sich ein maßgebliches Bild über alle
BewerberInnen zu machen.
Was Pabel betrifft, schätze er diese als Grundrechtsspezialistin,
sagte Scherak. Sie habe sich aber nicht für Europarecht habilitiert.
Daher stelle sich die Frage, ob sie für die Position tatsächlich die
am besten geeignete Bewerberin sei. Scherak vermisst außerdem einen
Blick auf die Notwendigkeiten des EuGH. Es hätte besser qualifizierte
KandidatInnen gegeben, glaubt auch Zinggl. SPÖ-Abgeordneter Schieder
kritisierte außerdem, dass der Name Pabels bereits in den Zeitungen
zu lesen war, bevor seine Fraktion über deren geplante Nominierung
informiert wurde.
Ausdrücklich hinter die Nominierung Pabels stellen sich ÖVP-
Abgeordneter Reinhold Lopatka und FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz.
Lopatka wies darauf hin, dass Pabel nicht nur habilitiert sei und im
Ausland tätig war, sondern auch auf über 100 selbständige
Veröffentlichungen verweisen könne, darunter auch ein Kommentar zur
Europäischen Menschenrechtskonvention. Es sei außerdem kein Schaden,
wenn wieder eine Frau Österreich beim EuGH vertrete, meinte er.
Wenn man sich den Lebenslauf und die Publikationen anschaue, sehe
man, dass sich Pabel viel mit Europarecht beschäftigt habe,
unterstrich Rosenkranz. Auch sei sie Assistentin an einem
Universitätsinstitut für Europarecht gewesen. In Richtung Schieder
hielt Rosenkranz fest, dass kontroversielle Äußerungen und
Abweichungen vom Mainstream nicht per se etwas Negatives seien, wenn
sie wissenschaftlich fundiert sind.
Die Funktionsperiode der neuen österreichischen EuGH-Richterin
beginnt am 7. Oktober und dauert sechs Jahre. (Schluss) gs
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