Neue Fristen gelten ab 20. Mai – für alle Fahrzeuge kommt Verschärfung bei schweren Mängeln
Utl.: Neue Fristen gelten ab 20. Mai – für alle Fahrzeuge kommt
Verschärfung bei schweren Mängeln =
Wien (OTS) - Die Neuerungen bei den Fristen treten mit 20. Mai in
Kraft: Betroffen sind Taxis, Rettungsfahrzeuge, Krankentransporte und
sämtliche Lkw-Fahrzeugklassen (also auch Kleintransporter und
Fiskal-Lastkraftwagen) sowie Autobusse und Traktoren. Für diese
Fahrzeuge kann die "Pickerlüberprüfung" dann bis zu drei Monate vor
dem Ablaufdatum erfolgen – es gibt allerdings keine Überziehungsfrist
"nach hinten" mehr. Für die Zulassungsmonate Juni, Juli und August
wird der Zeitraum, in dem das Fahrzeug überprüft werden kann,
zusätzlich verkürzt: Einerseits gilt der 4-monatige Toleranzzeitraum
nach dem Prüfmonat nicht mehr, andererseits kann der 3-monatige
Toleranzzeitraum vor dem Prüfmonat nur zum Teil genutzt werden.
Betroffene Fahrzeugklassen im Überblick
• M1 (PKW) – wenn als Taxi, Rettung oder Krankentransport genutzt
(Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein - Feld A4: 25, 62, 64, 74)
• M2 und M3 (Autobus)
• N1 bis N3 (Klein-LKW bis Sattelzug)
• O3 und O4 (Anhänger) - über 3,5t
• T5 (Traktoren) - über 40 km/h
• C5 (Gleisketten-Traktoren) - über 40 km/h
Für privat genutzte Pkw, Motorräder, Quads, Mopedautos,
historische Fahrzeuge, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40
km/h reicht der Toleranzzeitraum wie bisher von einem Monat vor dem
Prüfmonat und bis vier Monate danach.
Neu für alle ist, dass Fahrzeuge bei Feststellung eines schweren
Mangels nur mehr zwei Monate ab der Überprüfung verwendet werden
dürfen. Der letzte Tag muss am Prüfbericht angeführt werden. Bei
Gefahr im Verzug kann die Behörde die Zulassung unverzüglich
aufheben.
Aviso an die Redaktionen: Eine Grafik zu dieser Aussendung ist
unter www.oeamtc.at/presse abrufbar.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCP