• 08.05.2018, 18:00:30
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  • OTS0219

RH-Präsidentin Kraker empfiehlt Korridorpension zwischen 62 und 65 Jahren mit 80% Arbeitszeit

Vizekanzler Strache kritisiert im Rechnungshofausschuss Medienberichte über Pensionsprivilegien für RichterInnen

Utl.: Vizekanzler Strache kritisiert im Rechnungshofausschuss
Medienberichte über Pensionsprivilegien für RichterInnen =

Wien (PK) - Mit zwei Berichten des Rechnungshofs zu den Pensionen der
Bediensteten der österreichischen Bundesländer befasste sich der
Rechnungshofausschuss im Anschluss an die Aktuelle Aussprache. Das
Kontrollorgan des Nationalrats untersuchte zum einen die Anpassungen
der Ruhebezüge der LandesbeamtInnen für den Zeitraum von 2006 bis
2016. Laut Analyse des Rechnungshofs nahmen die Länder und die Stadt
Wien recht großzügige Pensionsanpassungen vor, woraus sich im
Vergleich zur Pensionsanpassung gemäß ASVG bzw.
Bundesbeamtenpensionsrecht ein Mehraufwand von ca. 141,6 Mio. €
ergab.

In einem weiteren Bericht gibt der Rechnungshof einen Überblick über
die unterschiedlichen Pensionsantrittsarten, das durchschnittliche
Pensionsantrittsalter und die Maßnahmen, die zu dessen Erhöhung
gesetzt wurden. Dabei fiel ihm in einigen Bundesländern ein sehr
hoher Anteil von krankheitsbedingten Pensionierungen auf. Sie sind,
neben der Inanspruchnahme der so genannten "Hacklerregelung", einer
der Hauptfaktoren dafür, dass das durchschnittliche
Pensionsantrittsalter in einigen Bundesländern deutlich unter 60
Jahren lag.

Pensionsanpassungen für LandesbeamtInnen laut Rechnungshof teilweise
überdurchschnittlich

Bei den Ruhebezügen für LandesbeamtInnen legen die Bundesländer die
jährliche Anpassung mit eigenen Landesgesetzen fest. Aus der
Rechnungshofanalyse zur Pensionsanpassung für LandesbeamtInnen im
Zeitraum 2006 bis 2016 (III-69 d.B.) geht hervor, dass aufgrund der
länderspezifischen Regelungen je nach Bundesland diese Anpassungen
unterschiedlich hoch ausfielen. Teilweise wurden dabei Regelungen des
ASVG zur Pensionsanpassung übernommen, teilweise ergab sich die
Pensionserhöhung aufgrund eigener Regelungen, wobei auch höhere
Prozentsätze bei der Pensionsanpassung gewährt wurden. Auf die
Wartefrist für die rückwirkende Angleichung der Pension an die
Teuerung verzichteten einige Bundesländer.

Insgesamt ergab sich im Vergleich zur Pensionsanpassung gemäß ASVG
bzw. Bundesbeamtenpensionsrecht ein Mehraufwand von ca. 141,6 Mio. €.
Insbesondere in Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien fielen die
Pensionsleistungen an LandesbeamtInnen überdurchschnittlich hoch aus,
merkt der Rechnungshof an.

Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (10% Pensionssicherungsbeitrag
für Pensionsanteile über der Höchstbeitragsgrundlage) wurde von den
Bundesländern ebenso wenig ausgenutzt wie vom Bund, heißt es im RH-
Bericht. Die Ruhebezüge der pensionierten BeamtInnen wurden somit
nicht gesetzlich begrenzt.

Der Prüfung der landesspezifischen Regelungen zur Pensionsanpassung
und die Umsetzung des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes waren die
Ziele des vorliegenden Rechnungshofsberichts, sagte
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker heute im Rechnungshofausschuss.
Die Prüfung habe ergeben, dass im Bund bei Pensionen zwischen 100%
und 150% der Höchstbeitragsgrundlage kein erhöhter
Pensionssicherungsbeitrag angewendet wurde. Dieser wäre allerdings
schon ab 100% und in einer Höhe von bis zu 10% möglich. Eine
Mindesthöhe von 5% wäre zu empfehlen, so Kraker. Was die
Harmonisierung der Pensionen zwischen den Ländern betrifft, sollte
laut der Rechnungshofpräsidentin eine lineare Pensionsanpassung
angedacht werden. Sie empfiehlt, hier auf eine Anpassung durch
Fixbeträge zu setzen, da diese sachgerecht in Bezug auf hohe
Pensionen seien.

Strache: Kein Pensionsprivileg für RichterInnen, sondern
Gleichstellung behinderter Personen

Die Empfehlung des Rechnungshofs, erhöhte Pensionssicherungsbeiträge
für BeamtInnen ab einer Überschreitung von 100% der ASVG-
Höchstbeitragsgrundlage einzuheben, sei eine komplexe Angelegenheit,
sagte Vizekanzler Heinz-Christian Strache in Richtung Wolfgang Zinggl
(PILZ). Dies gelte auch für den vom Rechnungshof empfohlenen
Pensionssicherungsbeitrag von zumindest 5% ab der
Höchstbeitragsgrundlage, wie er Johann Singer (ÖVP) antwortete. Für
beides bräuchte es verfassungsrechtliche Bestimmungen. Strache
stellte im Ausschuss eine Prüfung in Aussicht, verwies in der
Angelegenheit aber auf die Zuständigkeit von Reformminister Josef
Moser.

Von Karin Greiner, Philip Kucher (beide SPÖ) und Wolfgang Zanger
(FPÖ) auf Sonderpensionsprivilegien einzelner Berufsstände
angesprochen, erklärte Strache, dass diese in seinem Ressort die
Bereiche Post und ÖBB betreffe. Weiters gebe es Sonderpensionen unter
anderem beim Verbund, beim ORF und bei der Nationalbank. Diese lägen
allerdings außerhalb seiner Zuständigkeit, wobei er wiederum auf
Minister Moser verwies. Vehement kritisierte der Vizekanzler jüngste
Medienberichte, wonach RichterInnen ein Pensionsprivileg erhalten
würden. Dabei handle es sich um kein Privileg, sondern um
Gleichstellung behinderter Personen. Davon sei zudem nur ein sehr
kleiner Kreis betroffen, wobei er Details aus Datenschutzgründen
nicht nannte. Ob es Pläne bezüglich einer generellen Abschaffung des
Pensionssicherungsbeitrages gebe, wollte Greiner zudem von Strache
wissen, was dieser allerdings verneinte. Eine Abschaffung würde 264
Mio. € pro Jahr kosten.

Auskunft gab den Abgeordneten heute auch Angelika Flatz,
Sektionsleiterin des Ministeriums für öffentlichen Dienst. Sie
unterstrich, dass der Rechnungshofbericht aufzeige, dass die
Bundesländer die Pensionsreform in verschiedenen Varianten sowie mit
unterschiedlichen Fristen umgesetzt haben und damit noch nicht fertig
seien. Eine Harmonisierung zwischen den Ländern könne von Seiten des
Bundes aber aufgrund der Kompetenzverteilung nicht forciert werden.
Was die im Regierungsprogramm genannte Abschaffung von
Sonderpensionsregelungen betrifft, seien mehrere Arbeitsgruppen
eingerichtet, antwortete Flatz auf entsprechende Fragen von Greiner
und Kucher. Federführend sei hier allerdings das Sozialministerium,
da sich die Beamtenpensionen an jenen des ASVG orientieren.

Rechnungshof: Viele Pensionsantritte von Bundesländer-Bediensteten
nach Hacklerregelung-ALT

In seinem Bericht zu Pensionsstand und -ausgaben der Landesbeamtinnen
und -beamten (III-70 d.B.) gibt der Rechnungshof einen Überblick über
die unterschiedlichen Pensionsantrittsbharten, das durchschnittliche
Pensionsantrittsalter und die Maßnahmen, die zu seiner Erhöhung
gesetzt wurden. Außerdem stellte der Rechnungshof einen Vergleich der
Anzahl der Bediensteten der Länder, der Stadt Wien und des Bundes
sowie dem dafür anfallenden Personalaufwand an. Der überprüfte
Zeitraum umfasste die Jahre 2010 bis 2015.

Der Rechnungshof stellte dabei fest, dass in diesen Jahren in einigen
Bundesländern sehr hohe Anteile an krankheitsbedingten
Ruhestandsversetzungen zu verzeichnen waren. In Kärnten waren es
durchschnittlich 40,8%, in Wien 50,2%. Bei den übrigen Ländern
reichte die Spanne von 8% in Vorarlberg bis 19% in Salzburg. Der
Rechnungshof empfiehlt den Ländern, ihre Maßnahmen zur Stärkung und
Erhaltung der Arbeitsfähigkeit zu überprüfen. Unter anderem sollte
auch Kriterien für ein einheitliches Krankenstandsmonitoring
erarbeitet werden.

Was die Art der Pensionsantritte betrifft, so wurde die
Pensionsantrittsart der "langen beitragsgedeckten Dienstzeit"
(Hacklerregelung-ALT) stark in Anspruch genommen. In Oberösterreich,
der Steiermark und Vorarlberg erfolgten 45% der
Ruhestandsversetzungen von LandesbeamtInnen nach dieser Regelung, in
Niederösterreich und Tirol 62%. Bei BundesbeamtInnen waren es 50% der
Pensionsantritte. In Wien, Kärnten und Niederösterreich lag das
durchschnittliche Pensionsantrittsalter unter 60 Jahren, wobei
besonders die Hacklerregelung und krankheitsbedingte Pensionsantritte
hier schlagend wurden. Das höchste Pensionsantrittsalter hatten das
Burgenland mit durchschnittlich 61 Jahren und Oberösterreich,
Vorarlberg und der Bund mit durchschnittlich jeweils 60,7 Jahren.

Im überprüften Zeitraum stiegen die Pensionsausgaben der Bundesländer
und des Bundes. Die Erhöhung im Bund betrug 17,2%, bei den Ländern
lag der Zuwachs in einer Spanne von 8,2% in Tirol und 17,4% in
Vorarlberg. Die Zahl der aktiven Bediensteten erhöhte sich in
Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Tirol, hingegen
sank sie in der Steiermark, im Burgenland, in Oberösterreich, in Wien
und im Bund. Betrachtet man die Gesamtzahl der Bediensteten in den
Landesverwaltungen bzw. im Magistrat Wien, so sank sie von 2010 bis
2015 um 2,2%. Betrachtet man alle Bereiche der Länder und der Stadt
Wien, gab es jedoch einen Anstieg der Bediensteten um 0,6%. Hier fiel
insbesondere der Anstieg der Landesbediensteten in den
Krankenanstalten einiger Länder ins Gewicht. Beim Bund wurden im
Vergleich dazu von 2010 bis 2015 1,1% an Personal eingespart.

Korridorpension: Kraker empfiehlt Option zur Arbeitszeitverkürzung ab
62

Die Angleichung zwischen faktischem und Regelpensionsantrittsalters
müsse unabdingbares Ziel sein, unterstrich Rechnungshofpräsidentin
Margit Kraker. Hier habe die Hacklerregelung NEU klare Verbesserungen
gebracht. Dazu beitragen könnten aber auch Maßnahmen wie betriebliche
Gesundheit, vorzeitige Ruhestandsversetzungen erst ab dem 62.
Lebensalter unter Berücksichtigung von Abschlägen gegenüber dem
Regelpensionsalter von 65 Jahren oder eine Korridorpension mit einer
optionalen Reduzierung der Arbeitszeit auf 80%. Deutlichen
Handlungsbedarf auch auf Bundesebene ortet Kraker vor allem bei
krankheitsbedingten Pensionierungen, wie sie vor allem in Wien und
Kärnten besonders häufig vorkommen. Auch solle ein für Bund und
Länder einheitliches Pensionsmonitoring vorgenommen werden.

Österreich sei auf einem guten Weg, das faktische an das reguläre
Pensionsantrittsalter anzugleichen, sagte Vizekanzler Heinz-Chrisitan
Strache. Man liege beim Antritt der Beamtenpensionen über jenem der
ASVG-Pensionen. Man werde für bestimmte Beschäftigungsgruppen - wie
Schwerarbeit und Exekutive - die Dienstrechtsnovelle noch justieren,
um den positiven Trend weiter voranzutreiben. Außerdem gelte es, bei
der Wiedereingliederung nach langer Krankheitsabwesenheit, nach
Vorbild der Privatwirtschaft, eine Teilzeiteingliederung zu
erarbeiten. Vorbereitungsmaßnahmen wurden hier bereits gesetzt.
Angesichts der zu erwartenden Entwicklungen, dass bis 2030 rund die
Hälfte aller BeamtInnen im Pension gehen könnten, müssten
entsprechende Planstellen aufgebaut werden. Es gelte, schon jetzt zu
evaluieren, welche veralteten Strukturen es gibt und wo neue
MitarbeiterInnen eingesetzt werden können. Durch diese
Effizienzsteigerung könne dann auf Dauer auch Personal eingespart
werden, sagte Strache in Bezug auf das Vorhaben der Regierung, jede
dritte Planstelle einzusparen.

Gesund in Pension zu gehen, sei aus Bundessicht ein großes Thema,
unterstrich Sektionsleiterin Angelika Flatz in Richtung Maria
Smodics-Neumann (ÖVP), Ruth Becher, Philip Kucher (beide SPÖ) und
Irmgard Griss (NEOS). Daher wurden von verschiedenen Ministerien in
Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungen zahlreiche Initiativen
gestartet, die vor allem auf die Stärkung der Eigenverantwortung
fokussieren. Bezüglich des betrieblichen Gesundheitsmanagment gebe es
ebenfalls einen regelmäßigen Austausch. Auch werde ein regelmäßiges
Pensionsmonitoring auf der Webseite oeffentlicherdienst.gv.at
veröffentlicht und ein Fehlzeitenmanagement geführt, anwortete Flatz
auf entsprechende Frage von Smodics-Neumann. Demnach sei der Bund mit
12,3 Krankenstandstagen pro Jahr und Bediensteten gesünder als die
Privatwirtschaft mit 12,5 Tagen. Auch bei der Krankenstandsquote
seien die BeamtInnen und die ASVG-Versicherten mit 3,4% gleich auf,
sagte sie in Richtung Ruth Becher. Von den Berufsgruppen, die im Bund
am längsten arbeiten, seien LehrerInnen an der Spitze, gefolgt von
RichterInnen und StaatsanwältInnen. Positiv strich Flatz das
Pensionsantrittsalter von Exekutivbeamten hervor, die vor allem im
internationalen Vergleich gut dastünden. Auf die Frage von Kucher
nach Wiedereingliederungsmaßnahmen nach langer Krankheit, sagte
Flatz, dass eine diesbezügliche Begutachtung bereits abgeschlossen
sei und bald in das parlamentarische Verfahren gehen würde.

Kenntnisnahme zahlreicher Berichte ohne Debatte

Ohne Debatte zur Kenntnis genommen wurde in der Sitzung des
Rechnungshofausschusses eine Reihe weiterer Berichte. Dem Nationalrat
liegen Prüfungsergebnisse zu mehreren Einrichtungen des Bundes vor.
Durchleuchtet wurden die Österreichische Bankenaufsichtsarchitektur,
das Bundesdenkmalamt, die Familiengerichtsbarkeit und die
Bundesstelle für Sektenfragen. Weiters hat der Rechnungshof die
Ergebnisse von Follow-up-Überprüfungen zum Risikomanagement in der
Finanzverwaltung, zur Strukturreform der Bezirksgerichte sowie zum
Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des
österreichischen Schulwesens (BIFIE) vorgelegt. Mehrere
Rechnungshofberichte befassen sich mit Bereichen, in denen
wirtschaftliche Interessen des Bundes berührt werden. So berichtete
er dem Nationalrat über eine Prüfung in Zusammenhang mit der ÖBB-
Immobilie Gauermanngasse 2-4 sowie über die Hallstatt Wasserkraft
GmbH, die Frage der Sicherung von Rohstofflagerstätten in den Ländern
Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol und über den
Bekleidungswirtschaftsfonds der Exekutive.

Aus Gründen der Fristwahrung standen zudem zwei Berichte auf der
Tagesordnung, die für die weitere Behandlung vertagt wurden. Dabei
handelt es sich um die Follow-up-Überprüfung der Österreichischen
Studentenförderungsstiftung sowie die Follow-up-Überprüfung
betreffend Neuaufnahmen, Vergabe und Löschung von Steuernummern und
Umsatzsteueridentifikations-Nummern. (Schluss Rechnungshofausschuss)
see/sox

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