• 08.05.2018, 16:10:48
  • /
  • OTS0208

Finanzausschuss beschließt Umsetzung von Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht

Weitere Punkte: Bericht des Katastrophenfonds, Oppositionsanträge zu Steuern und Abgaben

Utl.: Weitere Punkte: Bericht des Katastrophenfonds,
Oppositionsanträge zu Steuern und Abgaben =

Wien (PK) - Die Einführung von Compliance-Verfahren, das Erfordernis
von unabhängigen Mitgliedern in Aufsichtsräten und Eignungsprüfungen
für die LeiterInnen interner Kontrollfunktionen sind die zentralen
Punkte von Richtlinien der Europäischen Bankenaufsicht, die
Österreich nun umsetzen wird. Der Finanzausschuss verabschiedete in
diesem Sinn heute entsprechende Änderungen im Bankwesengesetz und im
Investmentfondsgesetz mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, NEOS und in
Teilbereichen der SPÖ. Die Sozialdemokraten und auch die Liste Pilz
meldeten allerdings massive Bedenken gegen einen Abänderungsantrag
der Regierungsparteien an, der nunmehr eine Nominierung der
Compliance-Beauftragten ohne Bewilligung durch die
Finanzmarktaufsicht vorsieht.

Auf der Tagesordnung stand ferner ein Bericht betreffend die Gebarung
des Katastrophenfonds, der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.
Ein neuerlicher Vorstoß der SPÖ für Maßnahmen zur Bekämpfung der
Gewinnverschiebung durch Konzerne wurde hingegen ebenso vertagt wie
ein Antrag der Liste Pilz auf Wiedereinführung von Erbschafts- und
Schenkungssteuer zur Finanzierung einer Steuerstrukturreform. Die
NEOS wiederum forderten eine Ausweisung der Pflichtbeiträge auf dem
Lohnzettel, die Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren und der
Wechselgebühr sowie neue Regeln zur Erleichterung der Finanzierung
von KMU. Auch diese Anträge wurden vom Ausschuss vertagt.

Große Mehrheit für Implementierung der Leitlinien der Europäischen
Bankenaufsicht

Durch die Änderungen im Bankwesengesetz und im Investmentfondsgesetz
(106 d.B.) werden nun entsprechende Leitlinien der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde (ESMA) umgesetzt und konkretisiert. Im
Einzelnen handelt sich dabei um die "Guidelines on the assessment of
the suitability of members of the management body and key function
holders". LeiterInnen interner Kontrollfunktionen müssen demnach
einer Eignungsprüfung durch die Aufsichtsbehörde unterzogen werden.
Ausdrücklich vorgeschrieben wird zudem die Einrichtung von
Compliance-Verfahren. Weiters wird die Anforderung der Leitlinie,
formal unabhängige Mitglieder im Aufsichtsorgan zu haben, im
Bankwesengesetz verankert.

FPÖ-Abgeordneter Hermann Brückl erwartet sich von der Umsetzung der
Richtlinie mehr Rechtssicherheit für die Kreditinstitute und hob
insbesondere die Einführung des Compliance-Verfahrens und das
Erfordernis von zwei unabhängigen Mitgliedern in den Aufsichtsräten
als positiv hervor. Er brachte zudem einen Abänderungsantrag der
Regierungsparteien ein, der die Bestimmung enthält, dass die
Nominierung von mit der Leitung der Compliance-Funktionen betrauten
Personen ohne Bewilligung durch die Finanzmarktaufsicht (FMA)
erfolgt. Dies sei aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sinnvoll,
gehe es doch darum, nicht bei jedem Personenwechsel die FMA
einzubinden, erklärte er.

Es brauche formal unabhängige Aufsichtsorgane, bestätigte SPÖ-
Mandatarin Selma Yildirim, die die Gesetzesänderungen grundsätzlich
begrüßte, jedoch ebenso wie Bruno Rossmann (PILZ) heftige Kritik am
Abänderungsantrag übte und von einer Aufweichung der Leitlinien
sprach. Finanzminister Hartwig Löger, aber auch Ausschussobmann
Karlheinz Kopf (ÖVP) bezeichneten hingegen den Abänderungsantrag als
Kompromiss und betonten, die Finanzmarktaufsicht sei dabei
eingebunden gewesen.

Katastrophenfonds zahlte 2017 rund 361 Mio. € aus

Mit dichtem Zahlenmaterial wartet der Bericht (III-130 d.B.) über die
Gebarung des Katstrophenfonds und die Verwendung der entsprechenden
Mittel in den Jahren 2016 und 2017 auf. Die Abgeordneten konnten
daraus entnehmen, dass der Fonds in den beiden Jahren Einzahlungen in
der Höhe von rund 412,1 Mio. € bzw. 420,1 Mio. € verzeichnete. Diesen
Beträgen standen Auszahlungen von 380,4 Mio. € bzw. 360,9 Mio. €
gegenüber. Die Rücklage betrug am Ende der Jahre 2016 und 2017
jeweils den maximal zulässigen Wert von 30 Mio. €. Am Ende der beiden
Berichtsjahre wurden 31,8 Mio. € und 59,3 Mio. € an den allgemeinen
Bundeshaushalt abgeführt. Von den Auszahlungen im Jahr 2016 entfielen
auf Vorbeugungsmaßnahmen 73,81%, auf die Beseitigung von Schäden
16,54% und auf die Finanzierung von Einsatzgeräten der Feuerwehren
9,65%. 2017 betrugen diese Anteile 74,30% für Vorbeugungsmaßnahmen,
15,45% für Schäden und 10,25% für die Feuerwehren.

In der Debatte stellten die Abgeordneten Bruno Rossmann (PILZ) und
Gerald Loacker (NEOS) die Frage nach alternativen
Finanzierungssystemen des Katastrophenfonds - so etwa eine Konzeption
als Versicherungsmodell - in den Raum. Nicht nachvollziehbar ist für
den Finanzsprecher der Liste Pilz jedenfalls, dass die Kosten für die
Ernteversicherung derzeit vom Fonds getragen werden müssen. Die
Maßnahmen des Fonds greifen, stellte Petra Bayr (SPÖ) fest, die vor
allem auch die Rückflüsse an das allgemeine Budget in der Höhe von 30
Mio. € begrüßte. Finanzminister Hartwig Löger wiederum erinnerte an
Vorschläge des Rechnungshofs bezüglich neuer Formen der Finanzierung
des Fonds, die nun geprüft werden.

Neuer Anlauf der SPÖ im Kampf gegen Gewinnverschiebung

Einen neuen - vergeblichen - Anlauf nahm die SPÖ bei ihrem Kampf
gegen Gewinnverschiebungen zum Zweck von Steuervermeidung bzw.
Steuerreduzierung. Einem von Kai Jan Krainer vorgeschlagenen
Gewinnverschiebungsbekämpfungsgesetz (8/A) zufolge sollen jene
Aufwendungen nicht mehr abzugsfähig sein, die an Briefkastenfirmen
getätigt werden oder die beim Empfänger einem effektiven Steuersatz
von unter 10% unterliegen. Weiters sieht der Initiativantrag u.a.
eine Stärkung des Public Country-by-Country-Reportings sowie die
Verankerung der Vorschriften über Whistleblowing im österreichischen
Arbeitsrecht vor.

Der Antrag wurde auch diesmal wieder vertagt, zumal die
Regierungsparteien eine entsprechende Regierungsvorlage zu diesem
Thema ankündigten.

Liste Pilz will niedrige und mittlere Einkommen entlasten

Für eine Steuerstrukturreform, die niedrige und mittlere Einkommen
entlastet, macht sich die Liste Pilz stark. Zur Gegenfinanzierung
schlägt Bruno Rossmann dabei in einem Entschließungsantrag (38/A(E))
die Wiedereinführung von Erbschafts- und Schenkungssteuer vor und
plädiert überdies für eine progressive Besteuerung von
Kapitaleinkommen sowie für die Abschaffung der
Höchstbeitragsgrundlage der Krankenversicherung.

Es gebe tatsächlich ein Steuerstrukturproblem, pflichtete SPÖ-
Abgeordneter Kai Jan Krainer dem Finanzsprecher der Liste Pilz bei
und gab zu bedenken, der Faktor Arbeit werde in Österreich zu hoch,
das Vermögen hingegen zu niedrig besteuert.

ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf bekannte sich zur Reduzierung der
Steuerbelastung, betonte aber, die Gegenfinanzierung sollte durch
auagabenseitige Einsparungen und Strukturreformen, nicht jedoch durch
die Einführung neuer Steuern erfolgen.

Ihr Fraktionskollege Karlheinz Kopf kündigte für 2020 eine
Steuerreform an und meinte, diese werde als Gesamtkonzept ein
ausgewogenes Paket von Maßnahmen bringen und nicht bloß einseitig in
einzelne Steuern eingreifen. Der Antrag wurde daraufhin mit den
Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

NEOS für Veröffentlichung der Pflichtbeiträge auf dem Lohnzettel

Volle Transparenz versprechen sich die NEOS von der Anführung
sämtlicher Pflichtbeiträge auf dem Lohn- und Gehaltszettel.
Entsprechende Änderungen im Einkommensteuergesetz fordert Gerald
Loacker in einem Initiativantrag (59/A). Gegenstand der Offenlegung
sollen demnach die Lohnnebenkosten der ArbeitnehmerInnen ebenso wie
die Beiträge der ArbeitgeberInnen sein. Auch diese Initiative wurde
in Anbetracht der angekündigten Steuerreform vertagt.

NEOS fordern Aus für Rechtsgeschäftsgebühren und Wechselgebühren

In der Warteschleife landeten weiters zwei Antrage, mit denen die
NEOS neuerlich Druck bei ihrem Kampf gegen die Gebührenbelastung
machen. Zum einen fordert Gerald Loacker die Abschaffung der
Rechtsgeschäftsgebühren (24/A), zum anderen drängt er auf eine
Streichung der Wechselgebühr (21/A). Beide Gebühren seien
ungerechtfertigt und würden zu Standortnachteilen führen. Auch weise
das österreichische Justizsystem europaweit die höchste
Gebührenbelastung auf, argumentierte Loacker. Seitens der
Regierungsparteien wurde hingegen auf das kommende Gesamtkonzept der
Steuerreform sowie die geplante Evaluierung der
Rechtsgeschäftsgebühren verwiesen.

NEOS wollen Kapitalbeschaffung für KMU erleichtern

Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung von Klein- und
Mittelbetrieben sind schließlich Gegenstand eines weiteren vom
Ausschuss allerdings vertagten Antrags der NEOS (143/A(E)). Gerald
Loacker will insbesondere die Rahmenbedingungen für die Beschaffung
von Kapital zur Umsetzung von Projekten und Investitionen neu regeln,
wobei es ihm vor allem darum geht, Anreize für GeldgeberInnen als
Investoren von Eigen- und Risikokapital zu setzen und den Dritten
Markt zu stärken. Auch in diesem Fall verwiesen die
Regierungsparteien auf die für 2020 geplante Reform. (Schluss) hof

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel