Finanz-Staatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs: „Zoll schützt redliche Spediteure und stärkt heimische Wirtschaft“

Utl.: Finanz-Staatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs: „Zoll schützt
redliche Spediteure und stärkt heimische Wirtschaft“ =
Wien (OTS) - Chinesische Tätergruppierungen ausgeschaltet,
Zollspeditionen vom Markt genommen, ehemaliger Spediteur
rechtskräftig verurteilt
In den Jahren 2006 bis 2008 fertigte der österreichische
Geschäftsführer einer mittlerweile nicht mehr existenten
Zollspedition insgesamt 3.450 Container mit Textilien in Österreich
ab. Die Waren wurden allerdings stark unterfakturiert. Die Empfänger
in anderen Mitgliedstaaten stellten sich als so genannte „Missing
Trader“ heraus und waren dementsprechend nicht existent. Die
betreffenden Rechnungen waren von chinesischen Tätern in Ungarn
gefälscht worden und diese Fälschungen wurden vom Spediteur in
Österreich wissentlich verwendet. Somit wurde nicht nur der Zoll
drastisch verkürzt, sondern auch die Einfuhrumsatzsteuer nicht
entrichtet. Darüber hinaus war er am Schmuggel von 25,5 Mio. Stück
Zigaretten beteiligt. Eine Abgabennachforderung von 53 Mio. Euro,
eine Geldstrafe von 18 Mio. Euro, eine Wertersatzstrafe in Höhe von
115 Mio. Euro und eine unbedingte Freiheitsstrafe von 1 Jahr sind die
nunmehr rechtskräftigen Folgen.
Finanz-Staatssekretär Hubert Fuchs ist stolz auf die erfolgreiche
Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner des ermittelnden Zollamtes St.
Pölten Krems Wiener Neustadt. „Nicht nur in diesem, auch in weiteren
ähnlich gelagerten Fällen konnten mehrere chinesische
Tätergruppierungen durch den jahrelangen Einsatz des Zolls
ausgeschaltet werden. Insgesamt wurden drei wirtschaftsschädigende
Zollspeditionen vom Markt genommen. Für die Wahrung des
ausgezeichneten Rufes des redlichen Zollspeditionsgeschäftes in
Österreich ist das ein überaus wichtiger Erfolg. Insgesamt hat die
Aufarbeitung dieser Fälle gezeigt, dass die von den Zollbediensteten
an den Tag gelegte Hartnäckigkeit und der Einsatz bis zur letzten
Rechtsmittelinstanz sich gelohnt haben“, resümiert der
Finanz-Staatssekretär zufrieden.
Jahrelange Ermittlungen führen zu gerechtem Urteil
Dem Urteil gingen jahrelange und umfassende Ermittlungen des
Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt voraus, auch in
Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten und in Kooperation mit
OLAF, der Anti-Betrugsbehörde der EU, sowie mit EUROPOL. Nach
Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel liegt nun – mehr als 10 Jahre
nach Aufnahme der ersten Ermittlungen – das rechtskräftige
Gerichtsurteil mit hohen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen vor.
Angesichts des hohen steuerlichen Schadens von 53.247.577 Euro kann
es sprichwörtlich „hart, aber gerecht“ genannt werden. Neben der
überaus hohen kriminellen Energie, die der Betrüger bei den
zollrechtlichen Vergehen an den Tag legte, waren für das Gericht auch
spezial- und generalpräventive Gründe ausschlaggebend. Aufgrund
weiterer gleichgelagerter Fälle sollen mögliche zukünftige Täter
abgeschreckt werden.
Kein Einzelfall
Dieselbe dahinter stehende chinesische Tätergruppe warb im Jahr 2006
bis 2007 eine weitere Spedition für eine derartig abgabenvermeidende
Importabfertigung von Textilien aus China für den ungarischen Markt
in Österreich an. Durch das schnelle Aufdecken und Eingreifen des
Zolls konnte ein größerer Schaden verhindert werden. Insgesamt wurde
hierbei eine halbe Million Euro hinterzogen. Die Ermittlungen des
Zolls führten auch hier zu einer rechtskräftigen Verurteilung des
österreichischen Spediteurs. Die Strafe fiel aufgrund des geringeren
Einnahmeausfalles mit einer Geldstrafe von 75.000 Euro und einer
Wertersatzstrafe von 200.000 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe insgesamt 7
Monate) entsprechend milder aus.
Chinesische Fälscherwerkstatt in Wien Umgebung
In einem ähnlich gelagerten Fall wurden zwei weitere chinesische
Täter, die mit einer anderen Gruppe den italienischen Markt mit
dieser Vorgehensweise bedienten, dingfest gemacht. Durch eine bei den
kriminellen Aktivitäten mitwirkende österreichische Spedition sind
dabei in den Jahren 2008 bis 2009 mehr als 1.200 Containerlieferungen
abgefertigt worden. Die chinesischen Textilien und Accessoires wurden
über den slowenischen Hafen Koper und dann mit dem LKW weiter nach
Wien zur Verzollung verbracht. Im Anschluss ging es wiederum Richtung
Süden nach Italien. Dem Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt
schien dabei der lange unrentable Verkehrsweg für die Verzollung sehr
verdächtig. Aufgenommene Ermittlungen haben in diesem Fall zur
Aufdeckung einer Fälscherwerkstatt in der Umgebung von Wien geführt.
In einem angemieteten Büro waren bis zu vier Chinesen mit der
Fälschung von Verzollungsrechnungen beschäftigt. Das Zollamt forderte
insgesamt mehr als 8 Millionen Euro an Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
nach. Die chinesischen Täter wurden neben einer Geldstrafe mit einer
primären Haftstrafe von 2 Jahren bzw. 4 Monaten für schuldig erkannt.
Auch der österreichische Spediteur sowie ein involvierter Mitarbeiter
wurden zu hohen Geldstrafen von 34 bzw. 25 Mio. Euro
(Ersatzfreiheitsstrafe sieben bzw. sechs Monate) verurteilt.
Betrugsform in Österreich zurückgedrängt, internationale Anerkennung
Michael Kalcher, BA MPA, Fachvorstand am Zollamt St. Pölten Krems
Wiener Neustadt und beteiligter Ermittler in den gegenständlichen
Fällen, freut sich über diese Erfolge: „Beharrlichkeit macht sich
bezahlt – die Urteile geben unseren ausdauernden Ermittlungen Recht!“
Dr. Andrea Reuter, Vorständin des Zollamts St. Pölten Krems Wiener
Neustadt, ergänzt: „Aufgrund des raschen und beharrlichen Eintretens
des österreichischen Zolls als eine der ersten Zollverwaltungen in
Europa konnte diese Form des Betrugs in Österreich weitestgehend
zurückgedrängt werden.“
Die Erfolge in der Betrugsbekämpfung und die rechtskräftigen Urteile
in den Textilschmuggel-Fällen finden auch über die Grenzen
Österreichs hinaus Anerkennung und Interesse. Mittlerweile waren
bereits Delegationen des slowakischen wie auch des ungarischen Zolls
auf Arbeitsbesuch am Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt, um
sich über die ermittlerische, zoll- und finanzstrafrechtliche
Vorgangsweise zu erkundigen und gegebenenfalls bei ihren eigenen
Ermittlungen anzuwenden.
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