• 26.04.2018, 12:26:07
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  • OTS0178

Industrie zu Datenschutz: Nachschärfung stärkt Rechtssicherheit

IV-GS Neumayer: Abänderungsantrag zum Datenschutzgesetz nun auch im Bundesrat beschlossen – Notwendige Korrekturen für praktikablen Datenschutz

Utl.: IV-GS Neumayer: Abänderungsantrag zum Datenschutzgesetz nun
auch im Bundesrat beschlossen – Notwendige Korrekturen für
praktikablen Datenschutz =

Wien (OTS) - „Bei den horrenden Strafen, die im Datenschutzrecht
künftig drohen, ist vor allem eines absolut notwendig:
Rechtssicherheit. Es ist daher sehr erfreulich, dass im
österreichischen Datenschutzgesetz nun wichtige und notwendige
Nachschärfungen und Klarstellungen getroffen wurden“, so der
Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph
Neumayer, anlässlich der heutigen Beschlussfassung im Bundesrat. „Da
uns bereits die EU mit ihren überbordenden Datenschutz-Regeln vor
enorme und kostenintensive Herausforderungen stellt, ist besonders zu
begrüßen, dass wir uns zumindest in Österreich um einen praktikablen
Datenschutz bemühen“, so Neumayer. Das im letzten Jahr beschlossene
österreichische Datenschutzgesetz (DSG) verzichte größtenteils auf
Gold Plating und habe bereits viele Anliegen aus der Praxis
berücksichtigt. Einige Rechtsunsicherheiten sind dennoch bestehen
geblieben.

Besonders positiv seien daher beispielsweise Klarstellungen zum
Anwendungsbereich – nur Daten natürlicher Personen werden umfasst –
wie auch der Verzicht auf Gold Plating bei den Verbandsklagen.
Letztere seien selbstverständlich weiterhin möglich, allerdings nach
dem Umfang, den die Verordnung vorgibt. Ebenfalls essenziell sei der
nun aufgenommene Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie
die Vorgabe, dass insbesondere bei erstmaligen Verstößen im Regelfall
eine Verwarnung ausgesprochen wird. „Ein zeitgemäßer Datenschutz
sollte der Wirtschaft und der voranschreitenden Digitalisierung als
rechtliche Stütze dienen – nicht als Bremse“, so Neumayer, der
abschließend betonte: „Die nun beschlossenen Änderungen zeigen, dass
die Bundesregierung Rechtssicherheit und den Verzicht auf Gold
Plating an erste Stelle setzt.“

Weitere Informationen: www.iv.at/medien

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