- 26.04.2018, 10:48:34
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- OTS0113
Widerstand nach Verkehrskontrolle
Wien (OTS) -
Wien-Liesing:
Am 25. April 2018 gegen 16.00 Uhr sind Beamte im Zuge ihres
Streifendienstes auf einen Fahrzeuglenker aufmerksam geworden. Der
Lenker (34) fuhr die Triester Straße stadtauswärts, kehrte
widerrechtlich um, überfuhr dabei eine doppelte Sperrlinie und parkte
sich auf Höhe 205 ein. Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes
führten die Polizisten eine Lenker- bzw. Fahrzeugkontrolle durch.
Nach Beendigung dieser Kontrolle wurde dem Fahrzeuglenker die
Möglichkeit der Bezahlung eines Organmandates angeboten. Da der Mann
dieses ablehnte, wurde er von einer Anzeigenerstattung in Kenntnis
gesetzt. Daraufhin reagierte der 34-Jährige äußerst aggressiv und
aufbrausend. Als er von den Beamten aufgefordert wurde sich zu
beruhigen und sein Verhalten einzustellen, entriss der Mann einem
Polizisten den Notizblock, schlug ihm auf die Hand und versuchte zu
flüchten. Nach einigen Metern konnte der Flüchtende angehalten
werden. Er versuchte sich mehrmals der Festnahme zu entziehen, wobei
ein Beamter verletzt wurde.
Wien-Favoriten:
Zu einem weiteren Widerstand kam es am 26. April 2018 gegen 00.15
Uhr. Beamte wurden im Bereich der Quellenstraße ebenfalls auf einen
Fahrzeuglenker (23) aufmerksam. Der 23-Jährige bog von der
Quellenstraße in die Herndlgasse und fuhr gegen die Einbahn die
Herndlgasse entlang. Darüber hinaus fehlte die komplette Motorhaube
und Teile der Karosserie standen vom Fahrzeug weg. Bei der Anhaltung
hatte der 23-Jährige weder einen Führerschein noch einen
Zulassungsschein bei sich. Des Weiteren konnten eindeutige Anzeichen
einer Alkoholisierung festgestellt werden. Ein durchgeführter
Alkovortest verlief positiv (1,4 Promille). Ein Alkomattest wurde von
dem Mann verweigert. Da die Identität bis zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht feststand und das Fahrzeug ortsverändert werden musste,
kontaktierte der 23-Jährige seinen Bruder. Im Zuge der weiteren
Amtshandlung wurde der Mann immer aggressiver. Er begann die Beamten
zu beschimpfen und zu bespucken. Trotz mehrmaliger Abmahnungen
stellte der Mann sein Verhalten nicht ein weswegen die Festnahme
ausgesprochen wurde. Im Zuge der Festnahme griff er auf die Waffe
eines Polizisten und versuchte diese aus dem Sicherheitsholster
herauszuziehen. Erst durch die Anwendung von Körperkraft konnte der
Mann festgenommen werden. Darüber hinaus wurde er auch nach dem
Verbotsgesetz angezeigt.
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