- 24.04.2018, 09:02:41
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EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
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24.04.2018
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
FN 75687 f
ISIN: AT0000908504
Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
EINBERUFUNG
der
am Freitag, dem 25. Mai 2018, um 11:00 Uhr (MESZ)
in der Wiener Stadthalle,
Roland Rainer Platz 1, 1150 Wien, Halle F,
stattfindenden
27. ordentlichen Hauptversammlung
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2017 samt dem Lagebericht, des
konsolidierten Corporate Governance Berichts 2017, des Nachhaltigkeitsberichts
2017 (konsolidierter nichtfinanzieller Bericht), des Konzernabschlusses 2017
samt dem Konzernlagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des
Berichts des Aufsichtsrates (§ 96 AktG).
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017
ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2017.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2017.
5. Änderungen in der Satzung der Gesellschaft in den §§ 23 Abs. 2, 24 Abs. 1.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019.
7. Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrates.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die folgenden gemäß § 108 AktG aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab 4.
Mai 2018 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
(die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien, auf:
* Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017,
* Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017,
* konsolidierter Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2017,
* Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2017 (konsolidierter
nichtfinanzieller Bericht),
* Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2017,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7,
* Gegenüberstellung der zur Änderung vorgeschlagenen Satzungsbestimmungen, sowie
* Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 5, 6 und 7.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
sind spätestens ab 4. Mai 2018 auch auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.vig.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung via direkten link
www.vig.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AktG SOWIE § 119
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen
spätestens am 4. Mai 2018 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE
GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr.
Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf
denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der Aktionäre, die das Verlangen stellen, samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 15. Mai 2018 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 89 00 500-60 oder per Post an
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen
Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag
beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe unten).
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Abs 1 AktG bekannt gemacht wurde,
ist gemäß § 119 Abs 2 AktG nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung
als Antrag wiederholt wurde.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungs¬punktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.
In der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe müssen im
Aufsichtsrat mindestens 3 Sitze von Frauen und mindestens 3 Sitze von Männern
besetzt sein.
Der Aufsichtsrat der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
besteht derzeit aus 10 Mitgliedern, davon 4 Frauen und 6 Männer, sodass die
Mindestanforderungen erfüllt sind.
§ 10 Ziffer 2 der Satzung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung
Gruppe bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus 3 bis 10 von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern besteht.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS §
111 AktG
Depotverwahrte Inhaberaktien
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 15. Mai 2018, 24:
00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte ist
daher nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 22. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der
folgenden Adressen zugehen muss:
- per Post oder per Boten:
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas
Schottenring 30, 1010 Wien
- per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60
- per E-Mail: [email protected] (als eingescannter Anhang - TIF,
PDF, etc.)
- per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung.
* Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 15. Mai 2018, 24:00
Uhr (MESZ) beziehen.
Im Sinne des § 10a Abs. 1 letzter Satz AktG wird die Gesellschaft auch
Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen)
entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß
tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich
an einer der folgenden Adressen zugehen:
- per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas
Schottenring 30, 1010 Wien
- per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60
- per E-Mail: [email protected] (als eingescannter Anhang - TIF,
PDF, etc.)
- per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben
- persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 24. Mai 2018, 15:00
Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Als zusätzlicher Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbands für Anleger (Austrian Shareholder Association), IVA,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungs¬gebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung.
Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Michael Knap unter der Telefonnummer +43 (0)1 8763343 30, unter der
Telefaxnummer +43 (0)1 8763343-39 oder per E-Mail [email protected].
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 120 Abs. 2 Z 1 BörseG)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten
Zeitpunkt 128.000.000.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können.
Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie
als Vertreter einer juristischen Person erscheinen, nehmen Sie bitte einen
aktuellen Firmenbuchauszug mit, der Ihre Vertretungsbefugnis belegt. Wenn Sie
als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich bitte
die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft
übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht mitbringen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer
sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ).
ÜBERTRAGUNG IM INTERNET
Die Rede der Vorstandsvorsitzenden wird im Internet öffentlich übertragen. Der
Link zur Übertragung wird rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter
www.vig.com/hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Wien, im April 2018 Der Vorstand
Rückfragehinweis:
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
1010 Wien, Schottenring 30
Nina Higatzberger-Schwarz
Leiterin Investor Relations
Tel.: +43 (0)50 390-21920
Fax: +43 (0)50 390 99-21920
E-Mail: [email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/59/12/10135814/0/180423_-_Einberufung_HV_VIG.pdf
Emittent: Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe
Schottenring 30
A-1010 Wien
Telefon: +43(0)50 390-22000
FAX: +43(0)50 390 99-22000
Email: [email protected]
WWW: www.vig.com
ISIN: AT0000908504
Indizes: ATX, WBI, VÖNIX
Börsen: Prague Stock Exchange, Wien
Sprache: Deutsch
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