• 20.04.2018, 16:48:43
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  • OTS0194

Nationalrat: Umfassende Datenschutzanpassungen samt ELGA-Datenschutz- Entschließung für Registerforschung

Opposition setzt Verbandsklagerecht nicht durch, keine Zwei-Drittel-Mehrheit für alleinige Zuständigkeit des Bundes im Datenschutz

Utl.: Opposition setzt Verbandsklagerecht nicht durch, keine
Zwei-Drittel-Mehrheit für alleinige Zuständigkeit des Bundes
im
Datenschutz =

Wien (PK) - Umfassende Datenschutzänderungen in Form von zwei
Sammelnovellen und drei weiteren Gesetzesinitiativen debattierte der
Nationalrat heute zu Beginn der Sitzung. Nach Kontroversen schon im
Vorfeld und wechselseitigen Abänderungsanträgen zu den verschiedenen
Gesetzesmaterien bleiben im Ergebnis etwa die Kompetenzen der Länder
im Datenschutz nun doch bestehen, und die Opposition setzte sich mit
ihrer Forderung nach einer Verbandsklage im Datenschutz nicht durch.
Mit einer mehrheitlich beschlossenen Ausnahmebestimmung für Medien
wird laut Antrag von ÖVP und FPÖ Datenschutz und Meinungsfreiheit in
diesem Bereich in Einklang gebracht. Zur vieldiskutierten
Registerforschung wurde mehrheitlich ein ÖVP-FPÖ-Entschließungsantrag
mit der Forderung beschlossen, für ELGA-Daten den Datenschutz optimal
zu gewährleisten.

Zahlreiche Änderungen stehen nicht zuletzt in zeitlichem Zusammenhang
mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab 25. Mai
anzuwenden ist.

Keine Verbandsklage, dafür auch keine alleinigen Bundes-Kompetenzen
für Datenschutz

Das Datenschutz-Deregulierungsgesetz wurde in Form eines
Abänderungsantrages von ÖVP und FPÖ ohne die geplanten
verfassungsmäßigen Bestimmungen von den Koalitionsfraktionen
beschlossen. Enthalten ist nun eine von ÖVP und FPÖ eingebrachte
Ausnahmeregelung zum Datenschutz-Anpassungsgesetz für
Medienunternehmen und journalistische Arbeit.

Die Zwei-Drittel-Mehrheit wäre etwa dafür erforderlich gewesen, dass
der Bund für allgemeine Angelegenheiten des Datenschutzes zuständig
ist und die Kompetenz der Länder für den Schutz manueller
personenbezogener Dateien entfallen sollte. Zwar wurde die Initiative
ursprünglich als gemeinsamer Antrag von ÖVP, FPÖ und SPÖ eingebracht.
Die SPÖ stimmte dem Vorhaben allerdings nicht mehr zu, weil sie sich
umgekehrt insbesondere mit ihrer Forderung nach einem
Verbandsklagerecht im Datenschutz nicht durchsetzen konnte.

Peter Wittmann (SPÖ) kann in Anbetracht der Entwicklungen
beispielsweise mit Facebook nicht nachvollziehen, dass die Koalition
die Möglichkeit zur Verbandsklage nicht mitbeschließt und somit die
Abstrahierung im Datenschutz nicht zulässt. Ihm geht es um den Punkt,
dass das Anonymisieren der KlägerInnen zulässig wäre, um so eine
Klage zu führen. Stattdessen lasse die Regierung weiterhin den
Einzelnen klagen, ärgerte sich Wittmann, dass "große Konzerne
geschützt und Kleine gerupft" würden. Er brachte dazu den
Abänderungsantrag von SPÖ, NEOS und Liste Pilz ein, der allerdings in
der Minderheit blieb.

SPÖ-Abgeordneter Walter Bacher drängte ebenso auf die Einführung
einer Verbandsklage. Der wesentliche Unterschied zur Sammelklage
bestehe darin, dass es dabei nur um eine rechtliche Klärung geht und
nicht um das Einklagen von Schadenersatz. Deshalb könne man auch
nicht von einer Übererfüllung der EU-Vorgaben sprechen. Auch Nikolaus
Scherak (NEOS) hätte sich die Möglichkeit der Verbandsklage
gewünscht. Sehr bedauerlich sei in diesem Zusammenhang, dass es nun
auch zu keiner Zentralisierung in Sachen Datenschutz kommt.

Für eine sachliche Diskussion sprach sich Wolfgang Gerstl (ÖVP) aus,
die DSGVO bringe hier einzigartige Entwicklungen wie etwa das Recht
auf Vergessen und Löschen und einen großen Schutz der Daten für alle
EuropäerInnen. Er bezweifelt, dass es im Sinn der Länder sei, dass
die SPÖ nun dem gemeinsamen Antrag zur alleinigen Datenschutz-
Bundeskompetenz nicht mehr zustimmt. Was die Verbandsklage betrifft,
könne man bei einem Gold Plating von EU-Recht nicht mitgehen. Auch
Eva Maria Himmelbauer (ÖVP) bedauerte, dass es nun doch zu keiner
Einigung mit der SPÖ gekommen ist, da der ursprüngliche gemeinsame
Antrag zu mehr Rechtssicherheit geführt hätte. Der nun von ÖVP und
FPÖ vorgelegte Abänderungsantrag zum Datenschutz-Deregulierungsgesetz
enthalte daher keine Verfassungsbestimmungen mehr. Zudem werde
festgehalten, dass sich alle Bestimmungen nur auf natürliche Personen
beziehen. Klarstellungen gibt es Himmelbauer zufolge auch
hinsichtlich des Auskunftsbegehrens, damit keine Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden müssen. Die Änderungen in
Bezug auf die Presse- und Informationsfreiheit sollen gewährleisten,
dass das Redaktionsgeheimnis geschützt und investigativer
Journalismus gefördert wird.

Werner Herbert (FPÖ) ergänzte, es hätte im Vorfeld großes Bemühen um
Gespräche gegeben. Die Prämisse war, das hohe in Österreich
bestehende Datenschutzniveau zu erhalten und überschießende
Bestimmungen in Form von Gold Plating Richtung Verbandsklage zu
verhindern. Nachdem es der SPÖ darum ging, dass solche Klagen durch
Verbände möglich wären, ohne dass Betroffene dazu Zustimmung geben,
konnte keine Einigkeit erzielt werden, so Herbert. Er möchte
jedenfalls nicht, dass jemand in seinem Namen eine Verbandsklage
führt. Mit den Änderungen in Bezug auf die "Freiheit der
Meinungsäußerung" wolle man einen im Vorjahr beschlossenen
"Gummiparagraphen" reparieren, erklärte FPÖ-Mandatar Hans Jörg
Jenewein. Dieser könnte nämlich dazu führen, dass investigativer
Journalismus unter die Räder kommt. Als konkretes Beispiel führte er
den Bericht der Zeitschrift "Falter" über Kriegsspiele mit Kindern in
einer Wiener Moschee an, der aufgrund der noch geltenden Gesetzeslage
durch den betroffenen Verein hätte verhindert werden können.

Von einem "ordentlichen Pallawatsch" sprach Alfred Noll (PILZ), was
die Genese des Gesetzes betrifft. Es sei legistisch und in der Sache
nicht auf der Höhe der Zeit, was hier produziert worden sei. Noll
brachte dazu einen weiteren Abänderungsantrag ein, um wenigstens
hinsichtlich der Klarstellung zur "natürlichen Person" auch ohne
Verbandsklage das Gesetz gerade zu rücken und forderte auf, in diesem
Bereich sauber zu arbeiten.

Außerdem vermissen NEOS und SPÖ etwa einen bisher im Gesetz
verankerten Passus, wonach die Verarbeitung besonders sensibler Daten
wie ethnische Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung und
politische Einstellung sowie genetische und biometrische Daten
grundsätzlich untersagt bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen
zulässig ist. Zwar sind entsprechende Bestimmungen der Datenschutz-
Grundverordnung ohnehin direkt wirksam, die Oppositionsparteien
plädieren dennoch für eine explizite Aufnahme in das
Datenschutzgesetz. Gleichzeitig soll festgeschrieben werden, dass die
DSGVO Vorrang vor dem im Gesetz verankerten Grundrecht auf
Datenschutz hat, sollte sich ein Widerspruch zwischen den Normen
ergeben. Auch dieser Antrag der NEOS und der SPÖ blieb in der
Minderheit und wurde abgelehnt.

Sammelnovelle mit Registerforschung: ÖVP-FPÖ-Entschließungsantrag zum
besseren Schutz der ELGA-Daten

Mit der heute von ÖVP und FPÖ beschlossenen Sammelnovelle für 17
Wissenschafts- und Forschungsgesetze wurde zur vieldiskutierten
Registerforschung mehrheitlich ein Entschließungsantrag mit der
Forderung beschlossen, für ELGA-Daten den Datenschutz optimal zu
gewährleisten. Mit dem im Paket enthaltenen
Forschungsorganisationsgesetz wird ein Rechtsrahmen für die
Registerforschung und die Verwendung von "Big Data" in der Forschung
geschaffen. Ab 2019 wird damit Forschungseinrichtungen, aber auch
Einzelpersonen unter speziellen Auflagen der Zugriff auf öffentliche
Datenbanken ermöglicht.

In der Debatte verteidigten die RednerInnen der Regierungsfraktionen
ihre Vorgangsweise in Sachen Datenschutz und warfen der Opposition
Panikmache vor. Maria Theresia Niss (ÖVP) hob die Bedeutung der
Forschung für den Innovationsstandort Österreich hervor. Die Politik
müsse für Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen sorgen, damit
die WissenschaftlerInnen frei und ohne bürokratische Hürden forschen
können. All dies werde durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz in
diesen Bereichen garantiert.

Man habe auch die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, den
ungeheuren Wissensschatz, der in den verschiedenen Registern, Daten-
und Probensammlungen gelagert ist, im Interesse der PatientInnen zu
nutzen, argumentierte Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP). Damit werde
der Weg frei gemacht für eine personalisierte und maßgeschneiderte
Medizin, die nicht nur effizienter ist, sondern auch weniger
Nebenwirkungen hat.

Brigitte Povysil (FPÖ) befasste sich vor allem mit der elektronischen
Gesundheitsakte ELGA. "Wir leben im Zeitalter der elektronischen
Datenverarbeitung", erklärte die Rednerin, was einerseits mit großen
Chancen, aber auch mit Gefahren verbunden ist. Auf der Grundlage von
anonymisierten Gesundheitsdaten lasse sich die Medizin
revolutionieren, da sie die Grundlage für sehr präzise Diagnosen
darstellen. Um nun bei ELGA den Datenschutz optimal zu gewährleisten,
habe man einen entsprechenden Entschließungsantrag ausgearbeitet.
Darin werden die zuständigen Minister Faßmann und Hartinger-Klein
ersucht sicherzustellen, dass die ELGA-Gesundheitsdaten
ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken und nur anonymisiert zur
Verfügung gestellt werden, erläuterte Abgeordnete Niss (ÖVP). Es
müsse garantiert werden, dass keine Rückschlüsse auf einzelne
Personen möglich sind, dass eine Bestätigung des wissenschaftlichen
Interesses durch die Standesvertretung der ÄrztInnen vorliegt und
dass es eine Freigabe des Forschungsprojektes durch die
Ethikkommission gibt. Die Verwendung für kommerzielle Zwecke werde
ausdrücklich ausgeschlossen.

Aufgrund ihrer eigenen beruflichen Erfahrungen wisse sie, wie wichtig
systematische Gesundheitsdaten für die Forschung, den medizinischen
Fortschritt sowie für eine evidenzbasierte Politik sind, betonte
Abgeordnete Pamela Rendi-Wagner (SPÖ). Gleichzeitig sei sie aber auch
überzeugt davon, dass gerade beim Umgang mit diesen Daten ein
Höchstmaß an Sensibilität und Vorsicht geboten ist. Beim nun so
heftig diskutierten Thema ELGA müsse man sich zunächst vor Augen
halten, dass dieses große Digitalisierungsprojekt der
Sozialversicherungen nicht in erster Linie für die Forschung
entwickelt wurde, gab Rendi-Wagner zu bedenken. Im Vordergrund stand
dabei die Intention, sowohl die Gesundheitsversorgung als auch die
Patientensicherheit zu verbessern. Die ELGA-Daten sind auch nicht
vergleichbar mit allen anderen klassischen Registerdaten und müssen
daher anders behandelt werden, appellierte sie. Rendi-Wagner lehnte
mit Nachdruck die Freigabe der ELGA-Daten im Rahmen des
Forschungsorganisationsgesetzes für Unternehmen ab, weil damit das
Grundprinzip der parlamentarischen Kontrolle aufgegeben wird. Auch
der Entschließungsantrag komme zu spät, urteilte sie, da die
Bevölkerung und die Ärzteschaft in den letzten Wochen bereits total
verunsichert wurden. Der wahre Schaden sei schon angerichtet, immer
mehr Menschen melden sich von ELGA ab.

Ihre FraktionskollegInnen Johannes Jarolim und Angela Lueger warfen
Ministerin Hartinger-Klein einen Zick-Zack-Kurs vor, da sie gestern
noch im Parlament eine Freigabe von ELGA-Daten definitiv
ausgeschlossen hat. Während die Rechte der Menschen eingeschränkt
werden, soll der Zugang zu sensiblen Daten für Unternehmen
erleichtert werden, beklagte auch Walter Bacher (SPÖ). Sie
unterstütze zwar die die Stoßrichtung des Gesetzes, meinte Sonja
Hammerschmid (SPÖ), aber es gebe noch zu viele Schwachstellen, wie
etwa den Zugriff von Unternehmen auf sensible Daten. Nicht
nachvollziehen könne sie z.B. die Bestimmung, wonach die Öffnung von
Registern durch Verordnung geregelt wird.

Philip Kucher (SPÖ) bedauerte, dass die Regierungsparteien das
Angebot der Opposition, das Datenschutz-Anpassungsgesetz
(Wissenschaft und Forschung) noch einmal zu überarbeiten, nicht
aufgegriffen haben. Gefährlich sei aus seiner Sicht vor allem, dass
Unternehmen sich auf Basis dieses Gesetzes als wissenschaftliche
Einrichtung deklarieren können und damit Zugang zu äußerst sensiblen
Daten bekommen. Besonders fragwürdig sei in diesem Zusammenhang, dass
in Hinkunft Verkehrsminister Norbert Hofer darüber entscheiden könne,
ob es sich wirklich um eine Forschungseinrichtung handelt. Er brachte
noch einen Entschließungsantrag seiner Fraktion ein, in dem u.a. die
taxative Aufzählung aller für die Forschung geöffneten Datenregister
gefordert wird. Außerdem soll ein Widerspruchsrecht der Betroffenen
in Form einer Opt-out-Regelung (wieder) aufgenommen werden. Eine
Öffnung von ELGA-Daten sei natürlich abzulehnen, unterstrich Kucher.
Der Antrag blieb im Plenum in der Minderheit.

Claudia Gamon (NEOS) teilt zwar vollinhaltlich den Grundgedanken der
Regierungsvorlage, nämlich die Erleichterung des Zugangs zu Daten für
die Forschung. Man werde aber weder der Rechtssicherheit für
ForscherInnen, noch der Garantie für ein hohes Datenschutzniveau
gerecht. Gamon zufolge seien zahlreiche Stellungnahmen nicht
berücksichtigt worden, zudem bezweifelt sie, ob das Gesetz überhaupt
DSVGO-konform ist, etwa bei der Pseudonymisierung der Daten oder auch
hinsichtlich des Rechts auf Löschen. Es brauche hier noch
substanziell Änderungen, erklärte sie sich aber bereit für einen
konstruktiven Dialog. Problematisch ist aus Sicht von Nikolaus
Scherak (NEOS) ebenso die Unterschreitung der bestehenden Standards,
was hier der Fall sei. Wenig abgewinnen kann er dem nun eingebrachten
Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, weil damit klar werde,
dass es Mängel im Datenschutz-Anpassungsgesetz Wissenschaft und
Forschung gibt.

Faßmann: Guter Kompromiss zwischen Datenschutz und Datennutzung

Wissenschaftsminister Heinz Faßmann erläuterte aus seiner Sicht die
Wichtigkeit der Verwendung der Daten für Forschungszwecke. Das Gesetz
sei ein guter Kompromiss zwischen Datenschutz und Datennutzung, so
Faßmann. Jeder Forscher gehe hohe Verpflichtungen ein, wenn er auf
solche Daten zugreife, zudem seien hier umfassende Regelungen
vorgesehen. Das komplexe Gesetz sei sehr streng - damit die Daten
überhaupt verwendet werden können, müsse auch sein Ministerium
Maßnahmen treffen. Der Minister denkt hier etwa an eine zentrale
Anlaufstelle zur Information. Insgesamt sieht er eher eine Gefahr
darin, dass aufgrund der hohen Barrieren zu wenig Forschung passiere.

Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz für über 120 Gesetze

Mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ wird das sogenannte
Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 umgesetzt, das mehr als
120 Gesetze, angefangen vom Bundesarchivgesetz bis zum Weingesetz, an
die ab 25. Mai geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw.
an die neue EU-Datenschutz-Richtlinie anpasst. Ein von Eva-Maria
Himmelbauer dazu eingebrachter Abänderungsantrag dient vor allem
redaktionellen Klarstellungen und wurde ebenso mehrheitlich
beschlossen.

Getrennt abgestimmt wurden auf Verlangen der NEOS die
Gesetzesänderungen im Bereich Inneres. Bei den Datenschutz-
Materiengesetzen gehe es primär um die europarechtskonforme Umsetzung
der DSGVO sowie um die Aufrechterhaltung des heimischen
Datenschutzniveaus, erläuterte Nikolaus Scherak (NEOS). Problematisch
sei aus seiner Sicht daher eine Unterschreitung der bestehenden
Standards im Bereich der Inneren Sicherheit.

In Kraft treten sollen die meisten Bestimmungen des Datenschutzpakets
gemeinsam mit dem im Vorjahr beschlossenen Datenschutz-
Anpassungsgesetz 2018 am 25. Mai. Ab diesem Tag ist auch die neue EU-
Datenschutz-Grundverordnung anzuwenden.

Zuständigkeit der Datenschutzbehörde etwa auch für
Parlamentsverwaltung

Mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit befürworteten die
Abgeordneten die Ausweitung der Zuständigkeit der Datenschutzbehörde
auf den Bereich der Parlamentsverwaltung sowie auf
Verwaltungsangelegenheiten des Rechnungshofs, der Volksanwaltschaft
und des Verwaltungsgerichtshofs. Der Beschluss wurde auf Basis eines
gemeinsamen Antrags von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP)
und seinen beiden Amtskolleginnen Doris Bures (SPÖ) und Anneliese
Kitzmüller (FPÖ) gefasst. Damit wird der Datenschutzbehörde eine
nachprüfende Kontrolle von Entscheidungen des Nationalratspräsidenten
sowie der anderen genannten Institutionen in
Datenschutzangelegenheiten ermöglicht. Bisher war diese
Kontrollmöglichkeit auf die obersten Organe der Vollziehung -
Bundespräsident, MinisterInnen und Mitglieder der Landesregierungen -
beschränkt.

Weiterhin nicht zuständig ist die Datenschutzbehörde für den Bereich
der Gesetzgebung. Auch die Datenschutz-Grundverordnung gilt hierfür
nicht. Bei einschlägigen Datenverarbeitungen ist aber jedenfalls das
Grundrecht auf Datenschutz zu berücksichtigen, wie in einer
mehrheitlich gefassten Feststellung im Ausschuss zuletzt ausdrücklich
festgehalten wurde. Das betrifft auch die Tätigkeit parlamentarischer
MitarbeiterInnen und Klubs, wenn diese die Mitglieder des
Nationalrats und des Bundesrats bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
unterstützen.

Mit einem selbständigen Antrag aus dem Verfassungsausschuss wurde
etwa sichergestellt, dass auch für Verfahren vor den
Verwaltungsgerichten, dem Verwaltungsgerichtshof und dem
Verfassungsgerichtshof ein spezifischer datenschutzrechtlicher
Rechtsschutz gilt, wobei die Bestimmungen den Regelungen für Gerichte
nachgebildet sind. (Fortsetzung Nationalrat) mbu/sue

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