- 20.04.2018, 11:18:28
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- OTS0082
Faßmann hebt wichtige Bedeutung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes für den Forschungs- und Innovationsstandort Österreich hervor
Datenschutz-Anpassungsgesetz Wissenschaft-Forschung heute im Nationalrat beschlossen
Utl.: Datenschutz-Anpassungsgesetz Wissenschaft-Forschung heute im
 Nationalrat beschlossen =
Wien (OTS) - „Mit dem neuen Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 –
 Wissenschaft und Forschung ist es gelungen, sowohl die Interessen am
 Schutz der persönlichen Daten einerseits und das öffentliche
 Interesse an neuen Forschungsergebnissen andererseits zu
 berücksichtigen. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für eine
 legitime Verwendung personenbezogener Daten im Interesse der
 Wissenschaft und Forschung“, zeigt sich Wissenschaftsminister Heinz
 Faßmann heute anlässlich des Beschlusses des Gesetzes im Nationalrat
 zufrieden, „der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiges
 Anliegen der Österreicherinnen und Österreicher und hatte bei der
 Erstellung oberste Priorität.“
Der Rechtswissenschaftler Nikolaus Forgó wies bezugnehmend auf den
 Ausschuss im Parlament darauf hin, dass unklare
 Datenschutzbestimmungen bisher oft Probleme für die Anwendung von
 Forschungsergebnissen ergaben, wodurch diese ungenützt blieben. Die
 Novelle werde nur Klarheit schaffen und eine regelkonforme Forschung
 mit personenbezogenen Daten ermöglichen. Keinesfalls werde dabei nun
 alles erlaubt sein, sondern es müsse ein Interessensausgleich
 erfolgen.
Durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 - Wissenschaft und
 Forschung werden durch die Nutzung der Öffnungsklauseln der DSGVO
 wettbewerbsfähige rechtliche Rahmenbedingungen und gleichzeitig
 größtmögliche rechtliche Klarheit geschaffen und die neuen
 Forschungsmethoden und künftigen Anforderungen an Wissenschaft und
 Forschung, wie etwa bei den Biobanken, Big Data, Artificial
 Intelligence oder Citizen Science wurden mit dem neuen Gesetz
 berücksichtigt.
Ein weiterer Vorteil des neuen Gesetzes ist die mögliche Verknüpfung
 von Informationen aus Registern, die neue Erkenntnisse von großem
 Wert in Bezug auf weit verbreitete Krankheiten wie
 Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs und Depression erzielen wird. So
 weist auch die Vizerektorin der MedUni Wien, Michaela Fritz, auf die
 Wichtigkeit personenbezogener Daten für die medizinische Forschung
 hin: „Das betrifft etwa die Diabetesforschung, die nur mit Big Data
 neue Therapien entwickeln kann, die Krebsforschung und
 personalisierte Medizin. Data Sharing bei der Erforschung seltener
 Krankheiten setzt Rechtssicherheit voraus.“
Nach IHS-Direktor Martin Kocher hat in den Sozial- und
 Wirtschaftswissenschaften darüber hinaus ein Paradigmenwechsel
 stattgefunden. Waren vor etwa 30 Jahren um die 3/4 aller
 wissenschaftlichen Publikationen auf Spitzenniveau theoretisch bzw.
 nicht-quantitativ, so hat sich das Verhältnis jetzt umgedreht.
 Empirische, evidenz-basierte Forschung ist mittlerweile die
 wichtigste Quelle des wissenschaftlichen Fortschritts in den Sozial-
 und Wirtschaftswissenschaften.
Im Bereich der Sozialwissenschaften ermöglicht es die Forschung
 anhand von Registern, entscheidende Erkenntnisse über den
 langfristigen Zusammenhang einer Reihe sozialer Umstände wie
 Arbeitslosigkeit und Bildung mit anderen Lebensumständen zu erlangen.
 Durch Register erhaltene Forschungsergebnisse bieten solide,
 hochwertige Erkenntnisse, die die Basis für die Erarbeitung und
 Umsetzung wissensgestützter politischer Maßnahmen darstellen, die
 Lebensqualität zahlreicher Menschen verbessern und die Effizienz der
 Sozialdienste verbessern können.
Umfangreicher Katalog von Datensicherheitsmaßnahmen im FOG
Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung kann im
 Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Bundesministerin oder mit
 dem jeweils zuständigen Bundesminister eine umfassende Prüfung
 durchführen, aus welchen Registern eine Bereitstellung von Daten den
 Zielsetzungen des Gesetzes entspricht und für Registerforschung
 geeignet ist sowie eine entsprechende Verordnung nach öffentlicher
 Begutachtung erlassen. Das Recht auf Registerforschung kann erst ab
 1. Jänner 2019 geltend gemacht werden.
Das Gesetz sieht einen umfangreichen Katalog von
 Datensicherheitsmaßnahmen vor, insbesondere sind vor Heranziehung von
 Registern jedenfalls Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Diese haben
 die Einhaltung und Geeignetheit der Datensicherheitsmaßnahmen zu
 kontrollieren. Es hat des Weiteren eine lückenlose Dokumentation der
 Zugriffe auf personenbezogene Daten zu erfolgen. Darüber hinaus haben
 alle Beteiligten die personenbezogenen Daten geheim zu halten.
In den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten wird das
 Wissenschaftsressort noch in diesem Jahr die zu schaffenden
 Strukturen und Verfahren festlegen. Auch werden die Universitätsräte
 in Bezug auf die Weiterentwicklungen im Bereich Datenschutz
 entsprechend sensibilisiert.
Weiters wird im BMBWF eine Vertrauensperson eingerichtet werden, die
 subsidiär zusätzlich zu den Datenschutzbeauftragten und der
 Datenschutzbehörde Hilfestellungen in Bezug auf die speziellen
 Bestimmungen des WFDSAG 2018 bieten soll – insbesondere zur
 organisatorischen Begleitung der Registerforschung. Auch wird das
 Wissenschaftsministerium ein entsprechendes Handbuch zur Umsetzung
 des WFDSAG 2018 gemeinsam mit wissenschaftlichen
 Einrichtungen/Forschenden und Datenschützerinnen und Datenschützern
 erarbeiten und zur Verfügung stellen.
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