- 11.04.2018, 14:48:25
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AK: Konsumentenrechtlicher Vorschlag der EU „Schritt in richtige Richtung“
Wien (OTS) - Der Vorschlag der EU-Kommission zur besseren
Rechtsdurchsetzung ist „ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt
AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Die AK lehnt aber eine
Einschränkung des Rücktrittsrechts bei Onlinekäufen strikt ab.
Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge zu einem „New Deal for
Consumers“ vorgelegt. Dabei soll hauptsächlich die Rechtsdurchsetzung
bei Verstößen von Unternehmen gegen EU-Konsumentenschutzbestimmungen
gestärkt werden. Wird etwa in einem von der AK geführten
Verbandsklagsverfahren festgestellt, dass eine Preiserhöhung eines
Unternehmens unzulässig war, kann auch gleichzeitig dem Unternehmen
eine Beseitigungs- oder Entschädigungsanordnung auferlegt werden,
ohne dass man in einem zweiten Verfahren diese Ansprüche extra
geltend machen muss. In Fällen von unfairen Geschäftspraktiken, etwa
bei aggressiver Werbung, sollen Betroffene direkt Rechte erhalten –
etwa das Recht, einen Vertrag beenden zu können.
Wesentlich ist auch, dass eine Unterlassungsklage nun die
Verjährung hemmt – das war in der Vergangenheit häufiges Problem bei
Massenschäden. „Allerdings ist der Anwendungsbereich eingeschränkt
und würde wohl nicht alle Fälle abdecken“, beklagt Zgubic. „Für einen
wirksamen Rechtsschutz soll es keine Einschränkungen in Bezug auf die
Art des Verfahrens noch auf bestimmte Richtlinien geben. Die
detaillierten Auswirkungen dieser Vorschläge, insbesondere welche
Lücken es gibt, werden wir noch genau-er prüfen.“
Ein anderer Vorschlag der Kommission soll das Rücktrittsrecht bei
Onlinekäufen deutlich verschlechtern: So soll der Onlinehändler ein
Rücktrittsrecht verweigern können, wenn er der Ansicht ist, dass die
Ware mehr genutzt wurde als nötig. „Das bringt massive
Rechtsunsicherheit“, kritisiert Zgubic. „Denn wie soll eine
Konsumentin oder ein Konsument beweisen, dass sie oder er die Ware
vor der Rücksendung nur geprüft und nicht darüber hinaus genutzt hat,
etwa ein Kleidungsstück.“ Es gibt auch keine Zahlen für allfällige
Missbräuche seitens KonsumentInnen, die dies untermauern würden. „Wir
sind klar gegen eine Einschränkung des gesetzlichen Rücktrittsrechts
bei Onlinekäufen“, betont Zgubic, „diese geplante Regelung würde in
der Praxis zu vielen Problemen zu Lasten der Konsumenten führen.“
Erfreulich: Es soll ebenfalls mehr Informationspflichten auch für
Online-Vermittlungsplattformen geben, etwa über die Kriterien der
Reihung von Suchergebnissen sowie ob der Anbieter ein Händler oder
eine Privatperson ist und welche Konsumentenschutzbestimmungen
gelten.
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