• 11.04.2018, 12:53:26
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  • OTS0153

Industrie gegen Sammelklagen-Exzesse nach US-Vorbild

IV-GS Neumayer: EU-Kommission beschreitet falschen Weg – Beweislast würde nach US-amerikanischem Opt-Out-Modell beim Unternehmen verankert

Utl.: IV-GS Neumayer: EU-Kommission beschreitet falschen Weg –
Beweislast würde nach US-amerikanischem Opt-Out-Modell beim
Unternehmen verankert =

Wien (OTS) - “Entgegen aller Beteuerungen will die EU-Kommission in
Europa Sammelklagen nach US-Vorbild einführen. Das stärkt weder den
Konsumentenschutz noch das Vertrauen in den Binnenmarkt. Vielmehr
birgt es die Gefahr von Klageexzessen, wie wir sie aus den USA
kennen, und verstößt damit gegen jedes europäische Rechtsverständnis.
Die Industrie lehnt eine solche Kehrtwende der EU-Kommission daher
ganz entschieden ab“, stellte Mag. Christoph Neumayer,
Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) zum heutigen
Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung von Sammelklagen nach dem,
in den USA gängigen, sogenannten Opt-Out-System klar. Dabei können
Anwälte im Auftrag zertifizierter Non-Profit-Organisationen für eine
fiktive Anzahl von potenziell Geschädigten für einen angenommenen
Schaden klagen. Wer nicht vertreten werden will, muss das extra
melden. „Im Gegensatz dazu hat die Kommission bisher immer das
Opt-In-Prinzip vertreten. Dabei müssen sich natürliche oder
juristische Personen der Sammelklage aktiv anschließen. Über ein
solches Modell könnte man nachdenken“, räumte Neumayer ein, denn „wir
haben in Europa schon heute das höchste Verbraucherschutzniveau der
Welt – und das ist gut so.“

Konstruktive Debatte über neue Wege des Verbraucherschutzes
sinnvoll, Beschädigung des europäischen Rechtssystems nicht

„Kein Verständnis“ könne es jedoch dafür geben, dass die
EU-Kommission „aus reinem Aktionismus bewährte Grundsätze aushebeln“
und amerikanische Verhältnisse bei den Sammelklagen einführen wolle.
Dazu gehöre auch, dass in Zukunft die Beweislast nur beim beklagten
Unternehmen liegen soll. Dieses US-amerikanische Discovery-Verfahren
sei ein Einfallstor für den Missbrauch. „Jeder kann sich munter einen
beliebigen Schaden ausdenken und die Unternehmer müssen beweisen,
dass es ihn nicht gibt. Und am Ende haftet womöglich noch ein
bleibender Schaden am Ruf des Unternehmens, weil Sammelklagen
bekanntermaßen eine große Öffentlichkeitswirkung haben“, so der
IV-Generalsekretär. Voraussetzung für jede repräsentative
Schadensersatzklage müsse sein, dass die potenziell Geschädigten
bekannt seien. „Wir verwehren uns in keiner Weise einer konstruktiven
Debatte über neue Wege im Konsumentenschutz. Doch die heutige Vorlage
der EU-Kommission ist ein völlig falsches Signal. Sie beschädigt das
europäische Rechtssystem, gefährdet den Industriestandort und schafft
eine Klageindustrie nach US-Vorbild wo am Ende nur die Anwälte
profitieren. So funktioniert ‚bessere Rechtsetzung‘ sicher nicht“, so
Neumayer abschließend.

Weitere Informationen: www.iv.at/medien

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