- 05.04.2018, 18:12:24
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Polizei erhält Zugriff auf Überwachungskameras im öffentlichen Raum
Innenausschuss gibt grünes Licht für Sicherheitspaket
Utl.: Innenausschuss gibt grünes Licht für Sicherheitspaket =
Wien (PK) - Der erste Teil des von der Regierung vorgelegten
Sicherheitspakets ist auf Schiene. Ungeachtet zahlreicher kritischer
Stellungnahmen stimmte der Innenausschuss des Nationalrats heute
mehrheitlich für die vorgeschlagene Novelle zum
Sicherheitspolizeigesetz und begleitende Änderungen in der
Straßenverkehrsordnung und im Telekommunikationsgesetz. Damit wird
der Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im
öffentlichen Raum ermöglicht. Auch Aufzeichnungen von "Section-
Control"-Anlagen und modernen Kennzeichenüberwachungssystemen können
ausgewertet werden. Ein Aus steht hingegen anonymen Wertkartenhandys
bevor. Wer sich aus grobem Leichtsinn in Gefahr begibt und damit
einen Polizeieinsatz auslöst, kann künftig zur Kasse gebeten werden.
Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ. Man
müsse den Sicherheitsbehörden aktuelle technische Möglichkeiten in
die Hand geben, stellte sich etwa FPÖ-Sicherheitssprecher Walter
Rosenkranz klar hinter das Gesetz. Änderungen am Entwurf wurden
vorerst nicht vorgenommen, laut FPÖ-Abgeordnetem Werner Herbert
könnte aber noch die eine oder andere punktuelle Anregung des
Datenschutzrats aufgegriffen werden. Den von SPÖ, NEOS und der Liste
Pilz wiederholt verwendeten Begriff des "Überwachungspakets", ließen
die Koalitionsparteien nicht gelten, der Vorwurf gehe, so ÖVP-
Sicherheitssprecher Werner Amon, ins Leere.
Einen unverhältnismäßigen Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte kann
auch Innenminister Herbert Kickl nicht erkennen. Das richtige Maß
zwischen Sicherheit auf der einen Seite sowie Grund- und
Freiheitsrechte auf der anderen Seite zu finden, sei keine einfache
Übung, meinte er im Ausschuss, man habe es aber geschafft, beide
Interessen auszutarieren. Eine permanente Überwachung, wie die
Opposition suggeriere, werde es nicht geben. Das Sicherheitspaket
enthalte Maßnahmen, "die international state of the art sind".
Eine ergänzend zur Regierungsvorlage - ebenfalls mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit
- gefasste Entschließung betrifft die Nutzung von "Section Control"-
Daten durch die Sicherheitsbehörden. Innenminister Herbert Kickl und
Verkehrsminister Norbert Hofer werden ersucht, gemeinsam mit der
ASFINAG zu prüfen, an welchen neuralgischen Punkten, etwa in
Grenznähe, derartige Anlagen sinnvoll wären. Zudem sollen technische
Lösungen für Zugriffe durch die Polizei erarbeitet werden.
Insbesondere bei organisierter Kriminalität, beispielsweise bei Kfz-
Diebstählen, sei die Verwendung von Geräten der ASFINAG im Sinne
einer effizienten Ermittlungsarbeit geboten, heißt es dazu in den
Erläuterungen.
Mit der Regierungsvorlage mitverhandelt wurde auch ein Antrag der
Liste Pilz (116/A(E)). Alma Zadic und ihre FraktionskollegInnen
forderten allerdings vergeblich, von der Verabschiedung des
Sicherheitspakets sowie von allen weiteren geplanten
Überwachungsmaßnahmen, die auf Kosten der individuellen Freiheit
gehen, Abstand zu nehmen und stattdessen grundrechtskonforme
Alternativen zu prüfen. Der Antrag wurde lediglich von der Opposition
unterstützt und blieb damit in der Minderheit.
Einen Disput zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien gab es über
das ursprünglich geplante Hearing im Innenausschuss. Während ÖVP und
FPÖ bedauerten, dass dieses wegen der Blockade der
Oppositionsparteien nicht zustande kam, beklagten
Ausschussvorsitzende Angela Lueger (SPÖ) und NEOS-Abgeordneter
Nikolaus Scherak, dass die Koalition das Hearing hinter
verschlossenen Türen abhalten wollte. Ein Hearing sei nicht nur dazu
da, um Expertenmeinungen zu hören, sondern auch, um Transparenz für
die Öffentlichkeit herzustellen, sagte Scherak.
Vor der Billigung der Gesetzesnovelle hatte der Innenausschuss eine
Ausschussbegutachtung durchgeführt, wobei insgesamt 36 Stellungnahmen
eingelangt sind. Schon zuvor war eine erste Version des
Sicherheitspakets - noch unter der alten Regierung - in Begutachtung
geschickt worden. Dazu hatte es mehr als 9.000 Kommentare gegeben.
Zugeleitet wurde das Sicherheitspaket dem Parlament in zwei Teilen:
Über den zweiten Teil hat der Justizausschuss heute Nachmittag
beraten. Dabei geht es um neue Befugnisse der Polizei zur Überwachung
internetbasierter Kommunikation (Stichwort "Bundestrojaner"), eine
anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines "Quick Freeze"-
Modells und die Lockerung des Briefgeheimnisses.
Mehr Möglichkeiten zur Videoüberwachung
Konkret werden mit der vorliegenden Gesetzesnovelle öffentliche und
bestimmte private Rechtsträger verpflichtet, der Exekutive auf
Ersuchen Videomaterial von Überwachungskameras im öffentlichen Raum
zur Verfügung zu stellen bzw. Echtzeitstreaming zu ermöglichen. Das
gilt etwa für Verkehrsbetriebe und Betreiber von Bahnhöfen und
Flughäfen, aber etwa auch für die ASFINAG. Außerdem kann eine
Aufbewahrung dieser Videoaufzeichnungen für einen Zeitraum von bis zu
vier Wochen angeordnet werden, um im Bedarfsfall Zugriff auf die
vorhandenen Daten zu haben. Gleichzeitig wird der Exekutive die
Verwendung von freiwillig zur Verfügung gestelltem Videomaterial
erleichtert.
Selbst einsetzen will die Polizei künftig moderne
Kennzeichenerkennungssysteme. Gemäß den finanziellen Erläuterungen
zum Entwurf sollen 10 stationäre und 20 mobile Anlagen angeschafft
werden. Diese Systeme werden es der Exekutive erlauben, nicht nur
Kennzeichen verdeckt zu ermitteln, sondern dabei auch Informationen
über den Fahrzeuglenker sowie die Fahrzeugmarke, die Fahrzeugtype und
die Fahrzeugfarbe zu verarbeiten. Ein Abgleich mit Fahndungsevidenzen
soll allerdings nur anhand des Kennzeichens zulässig sein. Die Daten
sind, sofern sie nicht für konkrete Ermittlungen benötigt werden,
spätestens nach zwei Wochen zu löschen. Das gilt auch für Daten aus
abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachungen - so genannten
"Section Control" -, die den Sicherheitsbehörden künftig gleichfalls
übermittelt werden müssen.
Aus für anonyme Wertkartenhandys
Vor dem Aus stehen anonyme Wertkartenhandys. Ab Jänner 2019 müssen
sich KundInnen bei jedem Kauf einer SIM-Karte identifizieren, wobei
unter anderem Name und Anschrift zu registrieren sind. Bei einem
Verstoß gegen diese Bestimmung drohen den Anbietern saftige
Verwaltungstrafen bis zu 37.000 €.
Projekt "Gemeinsam.Sicher"
Einen Beitrag nicht nur zu mehr Sicherheit sondern auch zur Stärkung
des subjektiven Sicherheitsgefühls soll die gesetzliche
Implementierung des Projekts "Gemeinsam.Sicher" leisten. Die Polizei
erhält demnach die ausdrückliche Ermächtigung, künftig auf regionaler
Ebene Sicherheitsforen unter Einbindung der Bevölkerung bzw. privater
Initiativen einzurichten. Sie sollen unter anderem zur
Gefahrenprävention beitragen und das Bewusstsein für
Sicherheitsrisiken fördern.
Kostenersatzpflicht für durch Leichtsinn ausgelöste Polizeieinsätze
Schließlich wird auch eine Kostenersatzpflicht für mutwillig
ausgelöste Polizeieinsätze eingeführt. Wer vorsätzlich eine falsche
Notmeldung auslöst oder sich grob fahrlässig in Gefahr begibt, muss
künftig damit rechnen, die Einsatzkosten in Form eines
Pauschalbetrags aufgebrummt zu bekommen. Das kommt etwa bei
übermäßigem Leichtsinn oder übergroßer Risikobereitschaft bei
Sportausübung zum Tragen. Jährlich werden rund 250 bis 300 Personen
von den Hubschraubern des Innenministeriums unverletzt geborgen, in
rund 150 Fällen werde künftig die Möglichkeit bestehen, die Kosten
dafür zu verrechnen, heißt es dazu in den finanziellen Erläuterungen
zum Entwurf. Das soll jährliche Einnahmen in der Höhe von rund einer
halben Million Euro bringen. Präzisiert werden auch die Bestimmungen
über die Kostenersatzpflicht bei Fehlalarmen technischer
Alarmeinrichtungen.
Stufenweises Inkrafttreten
In Kraft treten soll die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz
grundsätzlich mit Ablauf des Tages der Kundmachung. Die neuen
Bestimmungen zur Herausgabepflicht von Videoaufzeichnungen werden
allerdings erst ab März 2019 gelten. Wer der Verpflichtung nicht
nachkommt, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 €, im
Wiederholungsfall werden bis zu 2.300 € fällig. Auch für andere
Verwaltungsübertretungen wie die Missachtung von Betretungsverboten
gilt künftig die höhere Strafdrohung im Wiederholungsfall.
Die Kosten für das Sicherheitspaket werden für die nächsten fünf
Jahre in Summe auf rund 20 Mio. € geschätzt. Neben dem Ankauf
moderner Kennzeichenerkennungssysteme schlagen u.a. auch
erforderliche Personalressourcen, die Anschaffung von
Videoauswertungs- und Verarbeitungssystemen und notwendige
Speicherplatzkapazitäten zu Buche.
Kickl: Es wird keine permanente Überwachung der Bevölkerung geben
Ein umfassendes Plädoyer für die Verabschiedung des Sicherheitspakets
hielt Innenminister Herbert Kickl. Die Herausforderungen für die
Sicherheitsbehörden hätten sich in den letzten Jahren geändert, die
Kriminalität sei eine ganz andere geworden, sagte er. Das belege auch
die aktuelle Kriminalstatistik 2017. Während klassische Delikte wie
Wohnraumeinbrüche, Kfz-Diebstähle und Gewalttaten rückläufig seien,
gebe es hohe Zuwachsraten bei Internet- und Wirtschaftskriminalität.
Dazu komme die nach wie vor hohe Terrorgefahr. Um diesen
Herausforderungen zu begegnen, brauche die Polizei die entsprechenden
Möglichkeiten. Es dürfe für Terroristen und Kriminelle keine
geschützten Bereiche geben.
Das Sicherheitspaket enthalte außerdem Maßnahmen, die international
"state of the art" seien, betonte Kickl. So erwartet er sich etwa
durch die verpflichtende Registrierung von Prepaid-Handywertkarten
nicht nur Erleichterungen bei Ermittlungen, sondern auch eine
präventive Wirkung. Auch in Ländern wie Deutschland, Spanien oder
Italien sei eine Registrierung verpflichtend. Moderne
Kennzeichenerkennungssysteme wären für die Anhaltung gestohlener
Fahrzeuge wichtig.
Die Bezeichnung "Überwachungspaket" für das Sicherheitspaket wies
Kickl strikt zurück. Es werde keine permanente Überwachung der
Bevölkerung geben, versicherte er. Vielmehr gehe es um anlassbezogene
Zugriffe auf vorhandene Videoaufzeichnungen im Einzelfall.
Ausreichenden Rechtsschutz sieht er durch den
Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums gewährleistet.
Zur neuen Kostenersatzpflicht merkte Kickl an, es gehe nicht darum,
die Leute davon abzuhalten, sich um Hilfe an die Polizei zu wenden.
Es gebe aber immer wieder Fälle, in denen die Polizei "aus Jux und
Tollerei alarmiert wird". Zudem sei auch im privaten Bereich ein
Kostenersatz bei Hubschraubereinsätzen üblich. Ziel der
Sicherheitsforen sei es nicht, polizeiliche Kernkompetenzen
auszulagern, sondern die Bevölkerung und die Gesellschaft in die
Polizeiarbeit einzubinden, hielt er gegenüber NEOS-Abgeordnetem
Scherak fest.
Opposition befürchtet Überwachungsstaat
Die Abgeordneten der Oppositionsparteien ließen sich von den
Ausführungen Kickls allerdings nicht überzeugen. Es handle sich
natürlich um ein Überwachungspaket, sagte etwa NEOS-Abgeordneter
Scherak. Auch wenn es noch nicht so weit sein möge, "über kurz oder
lang kommen wir bei George Orwell an".
Scherak kritisiert vor allem, dass es für Zugriffe auf
Videoaufzeichnungen keiner richterlichen Bewilligung bedarf. Zudem
sieht er nicht ein, warum 5,1 Millionen Nutzer von Prepaid-Karten
eingeschränkt würden, nur weil solche Karten auch von ein paar
Kriminellen genutzt werden. Noch dazu, wo die Effizienz von
Registrierungen fraglich sei. Großbritannien, Tschechien und Rumänien
würden etwa bewusst davon Abstand nehmen. Das Paket ist nach Meinung
von Scherak außerdem ein "Unsicherheitspaket", weil der Staat zur
Nutzung des "Bundestrojaners" Sicherheitslücken offen lassen müsse.
Er erwartet sich überdies enorme Kosten für den Ankauf notwendiger
Software.
In eine ähnliche Kerbe wie Scherak schlugen die SPÖ-Abgeordneten
Rudolf Plessl, Irene Hochstetter-Lackner und Reinhold Einwallner.
Anstatt ein Überwachungspaket zu schnüren, sollte das
Innenministerium daran arbeiten, das Vertrauen in die Polizei zu
stärken, sagte etwa Hochstetter-Lackner. Die Vorkommnisse beim BVT
seien nicht gerade dazu angetan, das Vertrauen in den Staat zu
stärken, ergänzte Plessl. Er wies überdies auf die vielen negativen
Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren hin, in denen dem
Sicherheitspaket zum Teil ein verheerendes Zeugnis ausgestellt worden
sei.
Im Besonderen vermisst Plessl einen ausreichenden Rechtsschutz. Das
sei auch der Grund gewesen, warum die SPÖ dem Paket in der
vergangenen Legislaturperiode nicht zugestimmt habe, erklärte er. Im
Übrigen sei es für die Polizei mit richterlicher Genehmigung schon
jetzt möglich, auf Videoaufzeichnungen zuzugreifen.
Was die Registrierung von Prepaid-Karten betrifft, wies Plessl auf
die Möglichkeit hin, Wertkartenhandys am Flohmarkt zu verkaufen. Ohne
eine europäische Lösung ist ein solcher Schritt nach Meinung von
Einwallner außerdem zwecklos, schließlich sei es für Kriminelle ein
Leichtes, sich Wertkarten-Handys in Tschechien zu besorgen.
Fragwürdig ist für ihn und Hochstetter-Lackner außerdem, dass
Mauteinnahmen der ASFINAG dazu verwendet werden sollen,
Videoüberwachungen für Polizeizwecke zur Verfügung zu stellen.
Das Sicherheitspaket enthaltet zahlreiche Maßnahmen, die tief in die
Freiheit einfacher BürgerInnen eingreifen, kritisierte Alma Zadic von
der Liste Pilz. Sicherheit sei auch der Liste Pilz wichtig,
versicherte sie, die Polizei müsse die Möglichkeit haben,
terroristische und kriminelle Organisationen aufzuspüren. Die Frage
sei allerdings, "in welcher Gesellschaft wollen wir leben". Es
brauche eine offene und freie Gesellschaft, diese Freiheit gelte es
zu schützen. Zadic plädierte in diesem Sinn unter anderem für eine
umfassende Evaluierung bestehender und künftiger
Überwachungsmaßnahmen.
ÖVP und FPÖ halten Sicherheitspaket für notwendig
Nach Meinung von ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon geht der Vorwurf
des öffentlichen Überwachungsstaates ins Leere. Es sei eine sinnvolle
Maßnahme, wenn Verkehrsbilder oder Videoaufnahmen auf öffentlichen
Plätzen in Fahndungssituationen von der Polizei genutzt werden
können, bekräftigte er. Zudem sehen Amon und sein Fraktionskollege
Karl Mahrer nicht ein, warum die Opposition den Behörden die Nutzung
von Sicherheitslücken versagen will, während Kriminelle Zugang zu
diesen Lücken hätten. Das Sicherheitspaket schütze Grund- und
Freiheitsrechte, betonte Mahrer und bekräftigte, "der Rechtsschutz
wird ganz hoch gehalten". Auch ÖVP-Abgeordneter Johann Singer verwies
darauf, dass dem Aspekt der Rechtsstaatlichkeit Rechnung getragen
werde.
Der SPÖ hielten Mahrer und die FPÖ-Abgeordneten Walter Rosenkranz,
Werner Herbert und Hans-Jörg Jenewein vor, offenbar weniger Vertrauen
in die Polizei zu haben als die Bevölkerung. Es sei erschütternd, mit
welchem Misstrauen man dem Rechtsstaat und der Polizei begegne,
stellte Herbert fest. Für Rosenkranz ist es fragwürdig, warum
Kriminelle Sicherheitslücken nützen können, der Staat das aber nicht
tun dürfen solle.
Generell hielt Rosenkranz fest, man müsse den Sicherheitsbehörden
aktuelle technische Möglichkeiten in die Hand geben. Es gehe nicht
darum, die Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen, sondern
Kriminalität gezielt zu bekämpfen. Auch mit Geschwindigkeitsmessungen
im Straßenverkehr würden AutofahrerInnen nicht dem Generalverdacht
des Rasens ausgesetzt. Rosenkranz glaubt, dass die Opposition "eine
Doppelmühle" aufmachen will: Man wolle dem Innenminister die
notwendigen Instrumente zur Verbrechensbekämpfung verweigern, und ihn
dann, wenn etwas passiere, zum Rücktritt auffordern. Jenewein
richtete an die Opposition die Frage, warum man der Polizei den
Zugang zu Daten verwehren wolle, die ohnehin vorliegen.
ÖVP-Abgeordneter Efgani Dönmez appellierte an die Opposition, in
Sachen Prepaid-Karten die Kirche im Dorf zu lassen. Schließlich seien
Registrierungen schon jetzt gang und gäbe. Zudem wies er darauf hin,
dass Prepaid-Karten vor allem von der organisierten Kriminalität,
etwa im Bereich des Menschenhandels, verwendet werden.
Zur Frage des Rechtsschutzes nahm Sektionschef Mathias Vogl vom
Innenministerium Stellung. Er wies darauf hin, dass es eine
gesetzliche Verpflichtung gebe, dem Rechtsschutzbeauftragten des
Innenministeriums ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen, was
in der Vergangenheit immer auch sehr ernst genommen wurde. Zudem sei
die Unabhängigkeit des Rechtsschutzbeauftragten allein durch seinen
besonderen Bestellmodus sichergestellt. Die Verankerung eines
richterlichen Rechtsschutzes im Sicherheitspolizeigesetz hält Vogl
angesichts der verfassungsrechtlich gebotenen Trennung von Justiz und
Verwaltung für problematisch. Für Betroffene gebe es aber ohnehin
nachträgliche Beschwerdemöglichkeiten bei den
Landesverwaltungsgerichten. (Schluss) gs
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