Hartinger-Klein für mehr Effizienz
Utl.: Hartinger-Klein für mehr Effizienz =
Wien (PK) - Der Rechnungshof hat den Erfolg der Invaliditätspension
Neu überprüft. Im Ergebnis sah er die Reform eher kritisch. Für
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein muss die Effizienz des Systems
ausgeschöpft werden. Im Rechnungshofausschuss beantworteten Winfried
Pinggera und Manfred Anderle von der Pensionsversicherungsanstalt die
Fragen der Abgeordneten.
Ziele hoch gesteckt
Überprüft wurden die ersten beiden Jahre nach der Umstellung des
alten Systems der Invaliditätspension auf die Invaliditätspension Neu
(2014 und 2015). Die Ziele waren mit einer Genesungsrate von 90%
innerhalb eines Jahres und einem geplanten Wiedereinstieg in den
Arbeitsmarkt hoch gesteckt, sagte Rechnungshofpräsidentin Margit
Kraker. So lagen die Genesungen bei rund 12%, wobei davon nur 12 bis
15% wieder erwerbstätig waren. Der Rechnungshof kam auch zu dem
Schluss, dass die Anhebung der Geldleistung und der zusätzliche
Betreuungsaufwand Mehraufwände verursachen, obwohl Einsparungen von
648,62 Mio. € für die Jahre 2014 bis 2018 prognostiziert waren (III-
411 d.B.).
Im Konkreten hat der Rechnungshof überprüft, ob die Ziele der Reform
erreicht wurden und die Reform der Geldleistung zweckmäßig war.
Geplant war, dass sich 2015 4.000 Personen in der medizinischen
Rehabilitation befinden, tatsächlich haben 19.000 Menschen
Rehabilitationsgeld bezogen. Anders als erwartet stand es auch um die
berufliche Rehabilitation. Statt 2.500 Personen nahmen weniger als
200 an den beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teil.
In seinen Schlussempfehlungen wirbt das Prüforgan für eine
Neuberechnung der Kosten auf Basis aktueller Daten. Wichtig ist auch,
dass Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden, damit die
Invaliditätspension Neu einen Beitrag zur Sicherung der
Nachhaltigkeit des Pensionssystems leistet, so der Bericht. In Bezug
auf das Rehabilitationsgeld fordert der Rechnungshof eine längere
Bemessungsgrundlage und einfache Auszahlungsmodalitäten. Außerdem
schlägt er finanzielle Anreizsysteme für eine möglichst lange
Erwerbskarriere bei mit langsamer Verschlechterung des
Gesundheitszustandes vor.
Pinggera setzt auf Vorsorge
Psychisch erkrankte Rehabilitationsgeld-BezieherInnen waren Wolfgang
Zinggl (PILZ) ein besonderes Anliegen. Es gebe starke Unterschiede
der Zahlen in der Steiermark und im Burgenland, zeigte er auf. In der
Steiermark ist eine höhere psychiatrische Versorgung erforderlich,
meinte Pinggera dazu. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein möchte
die Effizienz des Systems grundsätzlich verbessern. Psychischen
Erkrankungen wird betrieblich durch BetriebsärztInnen und
psychologische Betreuung vorgebeugt, sagte sie. Außerdem setzt sie
sich für mehr Aufklärungsarbeit bei praktischen ÄrztInnen über die
unterschiedlichen Aufgaben von PsychiaterInnen, PsychologInnen und
PsychotherapeutInnen ein.
Für Personen mit einer langen Rehabilitationszeit sei es schwer am
Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen, so Pinggera. Besonders bei
psychischen Erkrankungen wie Depressionen, sei Vollzeitarbeit
schwierig. Grundsätzlich müsse an der Einstellung der Reha-Geld-
BezieherInnen gearbeitet werden, plädierte er für die Änderung des
Mindsets in Richtung "Ich bin nur krank, nicht in Pension".
Rehabilitation müsse stets vor Pension kommen, stellte auch Manfred
Anderle, Obmann der PVA, fest. Bei einem Erfolg der
Umschulungsmaßnahmen rechnen sich die Kosten, meinte er.
Grundsätzlich zeigte er sich mit dem Erfolg der Invaliditätspension
Neu nicht ganz zufrieden, insbesondere mit der beruflichen
Rehabilitation.
Regelungen für Personen ohne Berufsschutz ausweiten?
Kritik äußerte die FPÖ an den Mehraufwänden anstelle der
Einsparungen. Um dies künftig zu verbessern schlug Christian Lausch
vor, strategische Zielvereinbarungen zwischen allen betroffenen
Stellen zu definieren.
Es geht um Menschen, nicht nur um Geld, lenkte Wolfgang Knes (SPÖ)
ein. Er warb dafür, die Regelungen für jene Menschen zu verbessern,
die nicht dem Berufsschutz unterliegen. Dies sei vorstellbar, ließ
PVA-Chef Winfried Pinggera Abgeordnete Maria Smodics-Neumann (ÖVP)
wissen, die sich für die Änderungen der Bedürfnisse der Bevölkerung
interessierte.
Die Berechnung der Invaliditätspension sei ungerecht, meinte Irmgard
Griss (NEOS). Die Höhe wird anhand des letzten Monatseinkommens
berechnet, dieses sei nicht aussagekräftig. Außerdem sind die
Auswirkungen des Bezugs auf die Pension unklar, forderte Griss die
Behebung der Rechtsmängel. In Österreich beziehen fast doppelt zu
viele Menschen Invaliditätspension, wie in Deutschland und der
Schweiz, führte sie weiters ins Treffen. PVA-Chef Winfried Pinggera
erklärte dies durch die unterschiedlichen Systeme und
Berechnungsmethoden. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) gro
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