- 28.03.2018, 12:50:48
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- OTS0091
ÖAMTC begrüßt Gesetzes-Entwurf bezüglich alternativer Kraftstoffe
Transparenz bei Kosten für Konsumenten entscheidend
Utl.: Transparenz bei Kosten für Konsumenten entscheidend =
Wien (OTS) - Heute, 28. März 2018, endet die Begutachtungsfrist für
den Bundesgesetzes-Entwurf über einheitliche Standards beim
Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe wie z.B.
Elektrizität, Wasserstoff und Erdgas. Damit soll eine Richtlinie der
EU im nationalen Recht verankert werden. "Aus Sicht des Clubs ist
dieses Vorhaben eine Grundvoraussetzung, um die Verbreitung
alternativer Antriebstechnologien voranzutreiben", begrüßt Martin
Grasslober, Leiter der Verkehrswirtschaftsabteilung des ÖAMTC, diesen
Entwurf. "Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass
das Stecker-Wirrwarr bei der Elektromobilität endgültig rechtlich
beseitigt werden soll." Zukünftig müssten Ladestationen die nach dem
18. November 2017 errichtet oder erneuert wurden zumindest mit dem
Stecker Typ 2 im Falle von Wechselstrom-Ladepunkten kompatibel bzw.
ausgerüstet sein und im Falle von Gleichstrom-Schnellladepunkten über
einen CCS-Stecker verfügen.
Zwar gibt es jetzt schon übergreifende Angebote, die das Laden mit
einer Karte bei unterschiedlichen Anbietern ermöglichen, dennoch wird
erst durch den Gesetzesvorschlag ein einfaches, jederzeitiges Laden
an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten im Sinne der Konsumenten
rechtlich gewährleistet. "Zudem sieht der Vorschlag auch vor, dass
für das Laden kein Dauerschuldverhältnis mit dem Betreiber
eingegangen werden muss und den Nutzern ein barrierefreier Zugang zu
öffentlichen Ladepunkten zu gewähren ist", streicht der ÖAMTC-Experte
zwei weitere positive Punkte voraus.
Gemäß der umzusetzenden EU-Richtlinie müssen die Preise bei
öffentlich zugänglichen Ladepunkten zukünftig auch angemessen,
einfach und eindeutig vergleichbar, transparent sowie
nichtdiskriminierend sein. In diesem Zusammenhang sieht der ÖAMTC vor
allem die derzeit weit verbreiteten zeitabhängigen Tarife bei
Ladestationen kritisch. "Die geladene Menge an Strom in einem
bestimmten Zeitraum variiert je nach Ladestation, Fahrzeug oder
Außentemperatur", erläutert Grasslober. Als Alternative zu
zeitabhängigen Tarifen schlägt der ÖAMTC daher im Sinne der
Transparenz eine eindeutige Trennung zwischen Lade- und etwaigen
Parkkosten vor. "Leistungsunabhängige Tarife, beispielsweise nach
geladenen Kilowattstunden, ermöglichen den Konsumenten einen
einfachen Vergleich der Kosten gegenüber anderen Ladestationen oder
einer Heim-Ladung", führt der ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte aus.
Ladestations-Verzeichnis wichtiger Schritt in Richtung
Transparenz
Einen weiteren Baustein zur Forcierung der Elektromobilität bildet
das künftige E-Ladestations-Verzeichnis. Hier bedarf es aus Sicht des
ÖAMTC neben den Informationen über den Standort und die angebotenen
Stecker aber noch zusätzlicher Angaben. "Man sollte sich bereits
vorab informieren können, ob eine Station aktuell belegt oder nutzbar
ist", merkt Grasslober an. "Zudem muss es für den Konsumenten möglich
sein, trotz unterschiedlicher Gebührenmodelle die Preise zu
vergleichen."
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