Bestimmung sollte umgehend als Anhaltedelikt gestaltet werden
Utl.: Bestimmung sollte umgehend als Anhaltedelikt gestaltet werden =
Wien (OTS) - Der Nationalrat hat gestern, Donnerstag, ein teilweises
Rauchverbot im Auto beschlossen. Grundsätzlich begrüßt der ÖAMTC die
Intention, Kinder im Kfz zu schützen. In der derzeitigen Form wird
das Gesetz allerdings kaum vollziehbar sein, weil es Anzeigen während
des Vorbeifahrens erlaubt. "Schon wenn eine andere Person als der
Fahrzeuglenker raucht, wird es problematisch, weil deren Daten im
Rahmen einer Lenkerauskunft nicht bekanntgegeben werden müssen.
Praktisch unmöglich wird ein Vollzug des Gesetzes auch, wenn sich
mehrere Jugendliche rund um das Alter des Fahrers im Auto befinden
und vielleicht sogar die einzige Person unter 18 selbst raucht",
erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Um das Gesetz vollziehbar zu machen, sollte die Bestimmung daher als
Anhaltedelikt gestaltet sein, d.h. dass Strafen nur möglich sind,
wenn ein Polizist ein Fahrzeug im Rahmen einer Amtshandlung anhält
und den strafbaren Sachverhalt feststellt. Alles andere widerspricht
der Systematik, die es bisher bei Strafen im Verkehrsrecht gibt, z.
B. bei Gurtpflicht und Handyverbot. "Grundsätzlich zeigt sich, dass
auch bei der Entstehung eines Gesetzes gut gemeint oft das Gegenteil
von gut gemacht ist. Ein ordentlicher Gesetzesvorschlag mit
Begutachtung wäre wohl einem übereilten Initiativantrag vorzuziehen
gewesen", sagt der ÖAMTC-Jurist.
Das teilweise Rauchverbot im Auto wird ab 1. Mai 2018 gelten, wenn
sich in einem Kfz mindestens eine Person unter 18 Jahren befindet.
"Übertretungen werden mit Verwaltungsstrafen bis zu 100 Euro, im
Wiederholungsfall mit bis zu 1.000 Euro geahndet", sagt der
ÖAMTC-Experte. Ausnahmen gelten z. B. in Taxis, weil sie der
gewerblichen Personenbeförderung dienen. Dort müssen sich Kinder den
Rauch durch andere Mitfahrer gefallen lassen oder auf das nächste
Taxi warten.
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