• 22.03.2018, 17:25:45
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  • OTS0243

Sicherheitspaket: Innen- und Justizausschuss müssen Beratungen mit 19. April abschließen

Opposition verlangt öffentliches Hearing

Utl.: Opposition verlangt öffentliches Hearing =

Wien (PK) - Das Sicherheitspaket wird voraussichtlich noch im April
beschlossen werden. Die Voraussetzung dafür wurde jedenfalls in der
heutigen Sitzung des Nationalrats gelegt, indem dem Innenausschuss
zur Beratung des Sicherheitspolizeigesetzes, der
Straßenverkehrsordnung und des Telekommunikationsgesetzes eine Frist
bis zum 19. April gesetzt wurde. Der entsprechende
Fristsetzungsantrag von ÖVP und FPÖ wurde nach einer heftig geführten
Debatte, die wiederum von der SPÖ verlangt worden war, von den beiden
Koalitionsparteien angenommen.

ÖVP und FPÖ wollen auch dem Justizausschuss, der ja den zweiten Teil
des Pakets (Strafprozessrechtsänderungsgesetz) verhandelt, dafür
ebenfalls eine Frist bis zum 19. April setzen. Über diesen Antrag
findet keine Debatte statt, er wird nach Erledigung der Tagesordnung
nur abgestimmt. Es ist aber davon auszugehen, dass auch dieser auf
mehrheitliche Zustimmung stößt.

Beide Ausschüsse haben jedenfalls zum Sicherheitspaket bereits am 5.
April Sitzungen anberaumt, der Innenausschuss mit einem
Expertenhearing. Im Vorfeld wurden dazu von beiden Ausschüssen
Stellungnahmen eingeholt. Die Opposition fordert ein öffentliches
Hearing und stößt damit bei den Regierungsfraktionen auf Ablehnung.
Man werde ausreichend öffentlich im Plenum diskutieren können, meinte
dazu Walter Rosenkranz (FPÖ), Hearings seien in der Regel nicht
öffentlich, so Werner Amon (ÖVP).

Die Gesetzesvorschläge wurden bereits in der vorangegangenen
Gesetzgebungsperiode eingebracht und einem Begutachtungsverfahren
unterzogen. Dazu sind 9.035 großteils negative Stellungnahmen
eingelangt. Zu einem Gesetzesbeschluss kam es dann - auch aufgrund
der Widerstände der SPÖ - nicht mehr, wie Angela Lueger (SPÖ) in der
Kurzdebatte ausführte. Johannes Jarolim (SPÖ) nannte den damaligen
Entwurf "grottenschlecht".

Opposition verlangt öffentliches Hearing - Innen- und Justizausschuss
wackeln

Nachdem die nunmehrige ÖVP-FPÖ-Regierung das Paket mit Adaptionen,
aber ohne nochmalige Begutachtung abermals vorgelegt hatte, hagelte
es Kritik an der Vorgangsweise seitens der gesamten Opposition, die
vehement ein nochmaliges Begutachtungsverfahren einforderte. Dem
Argument von Werner Amon (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ), man habe
durchaus Anregungen aus dem Begutachtungsverfahren eingearbeitet,
deshalb sei kein weiteres notwendig, konnte die Opposition nichts
abgewinnen. Es habe keine Verbesserungen im Sinne der Bürgerinnen und
Bürger gebracht, meinte etwa Angela Lueger (SPÖ), vielmehr komme es
zu Verschärfungen. Nikolaus Scherak von den NEOS meinte, dem alten
Entwurf seien zwar kleine Giftzähne gezogen worden, jedoch nicht die
großen. Er hält die Pläne für grundrechtswidrig. Mit dem
Bundestrojaner verabschiede man sich von der Internetsicherheit, so
seine weiteren Bedenken, man mache damit auch eine Lücke für
Terroristen auf. Mit dem Scheinargument von mehr Sicherheit würden
Bürgerrechte eingeschränkt, ist Alma Zadic (PILZ) einer Meinung mit
Scherak.

Im Gegensatz dazu vertreten die beiden Regierungsfraktionen die
Auffassung, dass die neuen Bestimmungen mehr Sicherheit unter Wahrung
der Persönlichkeitsrechte bringen. Es gehe um Vernunft und
Verbrechensbekämpfung, die Opposition wolle aber den Gaunern mehr
Freiraum geben, rief Walter Rosenkranz (FPÖ) in Richtung Opposition.

Nachdem kein weiteres Begutachtungsverfahren eingeleitet wurde,
einigte man sich im Februar darauf, die Vorlagen einer
Ausschussbegutachtung zu unterziehen. Stellungnahmen können noch bis
zum 28. März abgegeben werden. Am 5. April sollen die Ausschüsse
zusammentreten.

Der Streit entflammt nun aber am Expertenhearing, das gemäß ÖVP und
FPÖ nicht öffentlich sein soll. Werner Amon (ÖVP) und Walter
Rosenkranz (FPÖ) wiesen darauf hin, dass laut Geschäftsordnung
Hearings in der Regel nicht öffentlich seien, es sei auch nicht
ausgemacht gewesen, die Öffentlichkeit beizuziehen. Der Opposition
warfen beide Blockadehaltung vor, weil diese signalisiert, den
Ausschussterminen am 5. April nicht zustimmen zu wollen, wenn das
Hearing nicht öffentlich ist. Die Regierungsfraktionen wollen
jedenfalls die Expertinnen und Experten hören, gleichzeitig werde man
bei der einmal getroffenen Vereinbarung bleiben, unterstrichen beide.

Es sei notwendig, die beiden Vorhaben nach Eingang der Stellungnahmen
nochmals umfassend zu besprechen, übte die SPÖ-Sicherheitssprecherin
Angela Lueger Kritik an der Fristsetzung. Auch ihr Klubkollege
Johannes Jarolim zeigte kein Verständnis für ein Hearing hinter
verschlossenen Türen, wie er im Einklang mit Alma Zadic (PILZ) sagte.
Die Debatte sollte im öffentlichen Raum nachverfolgt werden können,
die Regierung negiere aber den Wunsch der Öffentlichkeit nach
umfassender Information. Die Materie erfordere es, sich mit der
interessierten Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft
auszutauschen, so Nikolaus Scherak (NEOS).

Sollte es im Zuge weiterer Unstimmigkeiten zu keinem Innen- und
Justizausschuss kommen, wird sich das Plenum mit der Materie ohne
Ausschussberatung befassen müssen, was bei derartigen
Gesetzesvorhaben völlig unüblich ist.

Eckpunkte des Sicherheitspakets

Mit den vorliegenden Gesetzesnovellen werden öffentliche und
bestimmte private Rechtsträger verpflichtet, der Exekutive auf
Ersuchen Videomaterial von Überwachungskameras im öffentlichen Raum
zur Verfügung zu stellen bzw. Echtzeitstreaming zu ermöglichen. Es
wird nicht nur möglich sein, Kennzeichen verdeckt zu ermitteln,
sondern dabei auch Informationen über den Fahrzeuglenker sowie die
Fahrzeugmarke, die Fahrzeugtype und die Fahrzeugfarbe zu verarbeiten,
wobei ein Abgleich mit Fahndungsevidenzen nur anhand des Kennzeichens
zulässig sein wird.

Ein Aus gibt es für anonyme Wertkartenhandys, ab Jänner 2019 müssen
sich KundInnen bei jedem Kauf einer SIM-Karte identifizieren, wobei
unter anderem Name und Anschrift zu registrieren sind. Außerdem ist
eine Kostenersatzpflicht für mutwillig ausgelöste Polizeieinsätze
geplant.

Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz sieht unter anderem den Einsatz
von Spionagesoftware zur Überwachung von Internet-Kommunikation sowie
eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines "Quick
Freeze"-Modells vor. Wie in den Erläuternden Bemerkungen
unterstrichen wird, handelt es sich dabei nicht um eine
Massenüberwachung. Voraussetzung für die Anwendung der neuen
Ermittlungsmaßnahme ist vielmehr ein konkretes Strafverfahren wegen
eines konkreten Verdachts von Straftaten. Neu ist auch die
Möglichkeit der Beschlagnahme von Briefen und Paketen, ohne dass sich
der Beschuldigte in Haft befinden muss. Voraussetzung bleibt eine
Anordnung der Staatsanwaltschaft einschließlich gerichtlicher
Bewilligung. (Fortsetzung Nationalrat) jan

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