• 12.03.2018, 15:36:13
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  • OTS0172

AK: Absage des VfGH zur niederösterreichischen Mindestsicherung hat bundesweit Signalwirkung

Wien (OTS) - „Die Absage des Verfassungsgerichtshofs zum Modell der
niederösterreichischen Mindestsicherung muss bundesweit für
Österreich bedeuten: Es darf keine Ungleichbehandlung nach der
Herkunft bei der Mindestsicherung und keine starre Deckelung
unabhängig von der Zahl der auf die Mindestsicherung angewiesenen
Familienmitglieder geben“, sagt die Leiterin des AK Bereichs
Soziales, Alice Kundtner. Mit seiner Entscheidung hat der
Verfassungsgerichtshof dem Modell eine Absage erteilt, das die
Bundesregierung bei der Mindestsicherung bisher favorisiert hat. „Die
Konsequenz aus dem heutigen Urteil ist klar“, so Kundtner. „Es muss
eine bundesweit einheitliche Regelung geben, die den Gedanken der
Armutsvermeidung konsequent und verfassungskonform verwirklicht.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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