• 12.03.2018, 14:35:38
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  • OTS0159

Kaineder: Mindestsicherungsgesetz: nach VfGH Urteil zu NÖ steht auch Schwarz-Blau in OÖ vor der prophezeiten Schlappe

Regelung in NÖ verfassungswidrig – Grüne fordern umgehend Novellierung des OÖ. Mindestsicherungsgesetzes

Utl.: Regelung in NÖ verfassungswidrig – Grüne fordern umgehend
Novellierung des OÖ. Mindestsicherungsgesetzes =

Linz (OTS) - „Schwarz-Blau in Oberösterreich steht bei der
Mindestsicherung vor der prophezeiten Schlappe. Denn der
Verfassungsgerichtsgerichtshof hat die nahezu idente Regelung in
Niederösterreich aufgehoben. Wartefrist und Deckelung bei Haushalten
mit mehreren Personen sind verfassungswidrig, das ist die klare
Erkenntnis, die auch die Regelung in Oberösterreich kippen könnte.
Wir Grüne fordern daher eine sofortige Novellierung OÖ
Mindestsicherungsgesetzes, um endlich für Rechtssicherheit zu
sorgen“, kommentiert der Sozialsprecher der Grünen OÖ LAbg. Stefan
Kaineder den Spruch des VfGH zum NÖ Mindestsicherungsgesetz.

Die Schlappe war absehbar, haben doch nicht nur die Grünen permanent
auf
die Rechtswidrigkeit dieses Gesetzes hingewiesen. „Das ist eine
Niederlage mit Anlauf. Ich habe – ebenso wie viele ExpertInnen - in
den zahllosen Ausschüssen permanent und konsequent betont, dass diese
Regelung verfassungswidrig ist und nicht halten wird. Das ist von
Schwarz-Blau ebenso konsequent ignoriert worden. Nun darf es
Schwarz-Blau Schwarz auf Weiß im Urteil nachlesen und muss
selbstverständlich das Gesetz in Oberösterreich überarbeiten“, betont
Kaineder.

Dieser Spruch ist damit auch eine klare Absage an eine Politik der
sozialen Kälte. Denn laut VfGH verfehlt dieses System der
Mindestsicherung ab einer bestimmten Haushaltsgröße seinen
eigentlichen Zweck, nämlich die Vermeidung und Bekämpfung von
sozialen Notlagen bei hilfsbedürftigen Personen. „Dieses Urteil zeigt
dem schwarz-blauen Sozialabbau die rechtlichen Grenzen auf. Die
Politik hat das soziale Netz zu erhalten und nicht zu zerstören, sie
hat Armut und soziale Ungleichheit zu bekämpfen und nicht zu
vergrößern. Das ist neben der rechtlichen Beurteilung die politische
Botschaft des Spruchs“, betont Kaineder.

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