- 12.03.2018, 10:15:57
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- OTS0058
AK 3: KonsumentInnen-Rechte ausbauen!
AK: Wohnen muss leistbar sein – bessere Rechtsdurchsetzung bei Sammelklagen/Musterverfahren – Insolvenzsicherung für Airlines
Utl.: AK: Wohnen muss leistbar sein – bessere Rechtsdurchsetzung bei
Sammelklagen/Musterverfahren – Insolvenzsicherung für Airlines =
Wien (OTS) - Zum Weltverbrauchertag verlangt die AK mehr Schutz für
KonsumentInnen. „Seit Jahren steigen die Mieten deutlich über der
Inflationsrate. Auffällig: Vor allem die privaten Nettomieten, also
ohne Betriebskosten, sind markant gestiegen“, sagt AK Präsident Rudi
Kaske. „Ein einheitliches Mietrechtsgesetz mit klaren, gesetzlichen
Mietobergrenzen muss her.“ Die AK Bilanz zeigt: Gesetzliche Regeln
für Sammelklagen und Musterverfahren sind nötig, um
KonsumentInnen-Rechte besser durchzusetzen. Auch eine
Insolvenzsicherung für Airlines wäre dringend nötig.
Die AK Forderungen im Detail:
+ Wohnen muss leistbar sein: Es ist ein einheitliches
Mietrechtsgesetz mit klaren gesetzlichen Mietobergrenzen nötig.
Weiters verlangt die AK: Runter mit den Betriebskosten durch
Streichen der Grundsteuer und Versicherungen aus dem
Betriebskostenkatalog; Befristungen abschaffen, außer bei Eigenbedarf
der VermieterInnen; Weg mit der Maklerprovision für MieterInnen –
ErstauftraggeberInnen sollen sie zahlen, meist sind das
VermieterInnen/VerkäuferInnen. Es müssen mehr geförderte
Mietwohnungen gebaut werden.
+ Sammelklage und Musterverfahren regeln: Die Einführung einer
Sammelklage und eines Musterverfahrens würde Erleichterungen für
KonsumentInnen bringen. Bei einem Musterverfahren braucht nur ein
Fall von vielen gleichartigen Fällen eingeklagt werden, mit dem
exemplarisch strittige Tat- und Rechtsfragen geklärt werden können
bei gleichzeitiger Hemmung der Verjährung. Derzeit gibt es kein
ausreichendes gesetzlich festgelegtes Verfahren, um Ansprüche von
manchmal Tausenden Geschädigten zu bündeln und prozessökonomisch bei
Gericht abzuarbeiten. Das zeigen die Anlegerskandale der vergangenen
Jahre und der aktuelle VW-Dieselskandal. Vielen bleibt der Zugang zum
Recht verwehrt. Sie können das Kostenrisiko, das mit einer
Prozessführung verbunden ist, nicht tragen.
+ Zu hohe Inkassokosten eindämmen: Unternehmen soll durchaus jener
Mehraufwand, der ihnen durch säumige Schuldner entsteht, abgegolten
werden. Aber das sollte kein lukratives Geschäft zu Lasten von
KonsumentInnen sein. Bei einem Zahlungsverzug sollte die erste
Zahlungserinnerung kostenlos erfolgen, für weitere Mahnungen müssen
die Spesen in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung
stehen. Wer sich eines Inkassobüros bedient, sollte als Auftraggeber
dieses selbst bezahlen.
+ Insolvenzsicherung für Fluglinien: Die Insolvenz der Air Berlin
zeigt deutlich, wie nötig eine Insolvenzsicherung für Fluglinien ist
– so wie bei Reiseveranstaltern schon üblich.
+ Konsumentenrechte im Datenschutz stärken: Die
Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht den Mitgliedstaaten, Verbänden
eine Klagsbefugnis bei Datenschutzverstößen zu geben. Leider hat
Österreich bislang davon nicht Gebrauch gemacht. Klagsbefugte
Verbände – wie die AK – sollten diese Befugnis bekommen, damit gegen
Datenschutzverstöße gerichtlich vorgegangen werden kann.
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