- 09.03.2018, 11:49:54
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Sima/Ellensohn: Weitere Verschärfung des Wiener Wettengesetzes
Über 460 beschlagnahmte Wettautomaten bestätigen Wiens Erfolg im Kampf gegen illegales Wetten
Utl.: Über 460 beschlagnahmte Wettautomaten bestätigen Wiens Erfolg
im Kampf gegen illegales Wetten =
Wien (OTS) - Eine weitere Verschärfung im Sinne der Jugendlichen und
Spieler bringt die Novelle zum Wiener Wettengesetz, dessen
Begutachtungsphase nun zu Ende ist. Am 23. März soll sie im Wiener
Landtag beschlossen werden. „Wir gehen unseren erfolgreichen Weg im
Kampf gegen illegale Wetten konsequent weiter, um den Jugend- und
Spielerschutz in der Stadt noch weiter zu erhöhen“, so Ulli Sima,
Stadträtin für Umwelt und Wiener Stadtwerke. Neben gesetzlichen
Verschärfungen setzt die Stadt auf strenge Kontrollen. Bisher wurden
466 illegale Wettautomaten beschlagnahmt und 26 Wettlokale
geschlossen. Für David Ellensohn, Klubobmann der Grünen: „Wir gehen
mit aller Konsequenz gegen illegales Wetten in unsere Stadt vor, die
neuerliche Verschärfung wird einen weiteren Beitrag dazu leisten.“
Nach dem Verbot des kleinen Glückspiels kam es 2015 in der Stadt
zu einer Verlagerung hin zu den Wetten, illegale Wettlokale schossen
buchstäblich wie „Schwammerl aus dem Boden“ – ohne die erforderlichen
landesrechtlichen Genehmigungen. Die rot-grüne Stadtregierung
reagierte sehr rasch auf diese negative Entwicklung mit gesetzlichen
Verschärfungen, wie etwa die Erhöhung des Strafrahmens bei Verstößen
auf 22.000 Euro pro Gerät. 2016 wurde ein neues Wettengesetz
verabschiedet, in dessen Fokus der strenge Jugendschutz steht:
o Die Eckpunkte des Gesetzes:
o Strenger Jugendschutz: Wetten erst ab 18 Jahren
o Livewetten sind nur mehr auf End- und Zwischenergebnisse erlaubt
(z.B. beim Fußball nur Halbzeitstand und Endstand) „Betrugsanfällige“
Wetten wie etwa: Wann ist die nächste gelbe Karte? Eckball etc. nicht
mehr möglich
o Wetten auf aufgezeichnete Sportereignisse sind verboten
o Wett-Terminalabgabe 350 Euro pro Gerät und Monat
o Strengere Voraussetzungen für Betreiber (Bonitätsauskunft,
Strafregisterauszug, Wettreglement, Warnsystem)
o Bei Einzelaufstellungen (z.B. in Tankstellen und
Gastronomiebetrieben) strengere Regelung: max. Wett-Einsatz 50 Euro,
keine Wertkarten
o Gutachten erforderlich, dass Gerät dem Gesetz entspricht
o Ausweispflicht
o Selbstsperre möglich
o Betreiber müssen Mitarbeiter im Umgang mit Spiel- und Wettsucht
schulen
o Lizenzentzug wenn illegales Glückspiel betrieben wird
o Bei zweimaligem Übertreten des neuen Gesetzes oder des
Jugendschutzgesetzes erlischt die Genehmigung
o Maßnahmen zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung
o Im September 2016 wurden in einer weiteren Novelle die
Mindeststrafen auf 2.200 Euro angehoben, da bei
Verwaltungsgerichtsentscheidungen die Strafen oft drastisch gemindert
wurden und somit die abschreckende Wirkung verfehlt wurde.
o Nun folgt die 4. Verschärfung des Gesetzes, die am 23. März im
Landtag beschlossen werden soll:
- Bei Wetteinsätzen ab € 1.000 und Gewinnen ab € 2.000 ist die
Identität sowie Höhe von Einsatz und Gewinn im Wettbuch festzuhalten
(gem. 4. Geldwäsche-Richtlinie).
- WettunternehmerInnen (BuchmacherIn, TotalisateurIn, VermittlerIn)
müssen Kontrollen zur Risikominimierung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung durchführen.
- Bestimmten Transaktionen (etwa mit politisch exponierten Personen)
ist besondere Aufmerksamkeit durch die WettunternehmerInnen zu
widmen.
- Verschärfung des Datenschutzes durch Umsetzung der seit 2017
gültigen Datenschutz-Grundverordnung.
- Künftig führt bereits das äußere Erscheinungsbild eines Lokals als
Wettbüro/Wettlokal zu einer Bewilligungspflicht als Wettbüro bzw.
Wettlokal. Dies wurde notwendig, da Wettbüros vermehrt dazu
übergegangen sind, nur mehr die Übertragung von Sportveranstaltungen
jedoch nicht den Abschluss von Wetten oder die Vermittlung von
WettkundInnen anzubieten. Sie liefern quasi nur das Wettambiente, der
Abschluss der Wetten erfolgt dann aber online – beispielsweise über
das private Smartphone des Spielers.
- Die erstmalige Bewilligung als WettunternehmerInnen (BuchmacherIn,
TotalisateurIn oder VermittlerIn) wird auf drei Jahre begrenzt.
- Bei Verstoß gegen die Zutrittskontrollen kann für jedes Wettlokal
ein biometrisches Kontrollsystem verlangt werden.
Strenge Kontrollen mit Erfolg
Neben den rechtlichen Verschärfungen setzt die Stadt Wien seit
Jahren auf strenge Kontrollen. So führt die MA 36 der Stadt Wien
gemeinsam mit Exekutive und Finanzpolizei regelmäßig Kontrollen der
Wiener Wettlokale durch. Bislang wurden bereits über 466 illegale
Wettautomaten und mehrere tausend Euro an Bargeld beschlagnahmt
sowie 26 illegale Wettlokale geschlossen. Über 50 wurden bereits
zerstört. „Wir werden unseren Weg konsequent weiterführen, illegale
Wetten und Betrug haben in unserer Stadt keinen Platz“, so Sima und
Ellensohn abschließend.
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