• 08.03.2018, 10:00:17
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Prof. Claus Gatterer Preis 2018 ausgeschrieben

Bewerbungen können noch bis 4. April 2018 eingereicht werden

Utl.: Bewerbungen können noch bis 4. April 2018 eingereicht werden =

Wien (OTS) - Der Österreichische Journalisten Club hat den PROF.
CLAUS GATTERER-PREIS 2018 ausgeschrieben

Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Vorschläge für Preisträger
können alle Mitglieder des Österreichischen Journalisten Clubs sowie
Redaktionen aller Print- und Funkmedien in Österreich und Südtirol in
deutscher und ladinischer Sprache (mit deutscher Übersetzung)
einreichen.

Ende der Einreichungsfrist ist der 4. April 2018, 24.00 Uhr
(Poststempel).

Die Einreichungen mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und
Kontaktdaten sind zu richten an: Österreichischer Journalisten Club,
Kennwort "Prof. Claus Gatterer-Preis 2018", A-1010 Wien, Blutgasse 3.
Einreichungen nur über dieses Online-Tool: http://t1p.de/qkm3.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Wiener Rufnummer 98 28
555/0.

Die Jury entscheidet am 23. April 2018. Die Verleihung des Prof.
Claus Gatterer-Preises 2018 findet am 24. Mai 2018, 11.00 Uhr in
Sexten, Südtirol statt.

Prof. Claus Gatterer-Preis-Jury 2018 (angefragt):

Vorsitzender: Prof. Fred Turnheim ÖJC-Präsident und CR [Statement]
Zoran Dobric, ORF; Beate Firlinger, freie Journalistin; CR Hanna
Herbst, LIGA Ehrende Anerkennung 2017; CR Florian Höllerl MA, 4News;
Mag. Helmut Kletzander, freier Journalist; Prof. Oswald Klotz,
ÖJC-Vizepräsident und CR [Statement]; David Lardschneider, Redakteur,
La Usc di Ladins, Gröden; Mag. Nora Zoglauer, ORF-TV,
Gatterer-Preisträgerin 2017; CR Dr. Walther Werth, Kathol.
Sonntagsblatt, Bozen und Mag. Sabina Zwitter-Grilc, Filmemacherin.

RENNERPREIS-KURATORIUM UND GATTERER-PREIS-FONDS

CASINOS AUSTRIA AG; FLUGHAFEN WIEN AG; OBERBANK AG; RED BULL; SIEMENS
AG ÖSTERREICH; WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG VIENNA INSURANCE
GROUP; UNIQA. PROF. CLAUS GATTERER GEDÄCHTNISVEREIN DES ÖJC; LAND
SÜDTIROL; GEMEINDE SEXTEN.

ÖJC-Vorstand

Präsident: Prof. Fred Turnheim
Vizepräsident: Prof. Oswald M. Klotz
Nina Bayer, Mag. Florian Müller, Mag. Christian Murhammer MA, Harald
Vaca, Dr. Peter Vyskovsky und Ing. Norbert Welzl

Vergaberichtlinien
1. Der Prof. Claus Gatterer-Preis wird als höchste Auszeichnung für
journalistische Leistungen vergeben, die im Sinne des Lebenswerkes
von Prof. Claus Gatterer einen überdurchschnittlichen Beitrag für den
österreichischen und Südtiroler Journalismus darstellen: Schutz der
gesellschaftlichen Minderheiten, Verteidigung sozialer Randgruppen,
Eintreten für zu Unrecht benachteiligte und missachtete Gruppen oder
Personen, kritisches Bewusstsein gegen Ignoranz und Gleichgültigkeit
in der Gesellschaft. Im Hinblick auf die nivellierenden
Gesamttendenzen der modernen Medienlandschaft ist die kritische und
eigenständige Haltung der Kandidaten an ihrem bisherigen gesamten
Verhalten zu messen, wenn auch eine besondere, hervorragende
journalistische Leistung die Maßgabe der Nominierung sein sollte.

2. Der Prof. Claus Gatterer-Preis kann innerhalb von zehn Jahren nur
einmal an österreichische und/oder Südtiroler Journalistinnen und
Journalisten aller Medien mit Ausnahme von Werbeagenturen und
kommerziellen Pressestellen vergeben werden.

3. Die Preisträgerermittlung erfolgt durch eine unabhängige Jury. Der
Vorsitzende der Jury ist der Präsident des Österreichischen
Journalisten Clubs. Wenn weniger als fünf Jurymitglieder bei der
Sitzung anwesend sind, wird die Jury vom Präsidenten des ÖJC für den
7. Werktag neuerlich einberufen. Diese Sitzung ist dann auf jeden
Fall beschlussfähig.

4. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich. Die Bekanntgabe des
Preisträgers erfolgt durch den Präsidenten des ÖJC. Die Durchführung
der Veranstaltung zur Übergabe des Prof. Claus Gatterer-Preises
obliegt dem ÖJC.

5. Die Jury entscheidet als Gremium von Einzelpersonen, die
Mitglieder der Jury können sich nicht vertreten lassen.

6. Der Präsident und die Vizepräsidenten des ÖJC nehmen an der
Jurysitzung mit Stimmrecht teil. Sie werden dafür von ihrem Vorstand
weisungsfrei gestellt.

7. Zur Einreichung sind alle Mitglieder des ÖJC, die Redaktionen
aller Printmedien, sowie Film, Funk- und elektronischer Medien in
Österreich und Südtirol berechtigt. Die Jury oder einzelne Mitglieder
können auch von sich aus Kandidaten nominieren, ebenso sind
Eigenbewerbungen möglich. Die Nominierung muss innerhalb der
Einreichfrist erfolgen und ist den Jurymitgliedern bekannt zu machen.

8. Sämtliche Einreichungen sind von der Jury in einer gemeinsamen
Sitzung einzeln zu bewerten. Für die Bild- und Tonträger muss eine
gemeinsame Sitzung erfolgen. Die Einreichungen müssen in deutscher
Sprache erfolgen. Einreichungen in ladinischer Sprache müssen mit
einer deutschen Übersetzung erfolgen.

9. Die Jury trifft ihre Wahl ohne Rücksicht auf Zugehörigkeit zu
einer politischen Partei, einem Verein oder Interessensgruppen der
Kandidaten und mit besonderem Bedacht auf die kritische und
erzieherische Funktion der Medien im Dienste der Demokratie. Die
Abstimmung der Jury erfolgt geheim.
Zur Vergabe des Gatterer-Preises ist die absolute Mehrheit der
abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Feststellung der Stimmenanzahl
werden ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen mitgezählt. Im 1.
Wahlgang sind die Bestgereihten nach dem Prinzip der relativ meisten
Stimmen festzustellen. Sofern kein Bewerber im 1. Wahlgang die
absolute Mehrheit der Stimmen erhält, ist der Preisträger durch
weitere Wahlgänge aus den Bestgereihten des ersten Wahlganges zu
ermitteln. Haben mehr als drei Bewerber die relativ meisten Stimmen
erhalten, ist solange eine Ausscheidungswahl durchzuführen, bis die
drei in die Endabstimmung kommenden Bewerber feststehen.

10. Der Preis kann nicht geteilt werden. Die Jury kann in
Ausnahmefällen eine "Besondere Anerkennung" aussprechen. Diese
Anerkennung wird im Rahmen der Verleihung des Prof. Claus
Gatterer-Preises vom Präsidenten des ÖJC öffentlich ausgesprochen.

11. Die Aufbringung der für den Preis erforderlichen Mittel erfolgt
durch die Beiträge des Dr. Karl Renner-Publizistikpreis-Kuratoriums,
durch den Prof. Claus Gatterer-Preis-Fonds, den Prof. Claus
Gatterer-Gedächtnisverein des ÖJC und durch das Land Südtirol.

Technische Hinweise: Film- und Fernsehproduktionen bitte nur auf DVD
oder USB-Stick einsenden. Hörfunksendungen nur auf Audio-CD oder
USB-Stick. Kein Schriftwechsel. Der Preisträger wird mündlich
verständigt. Die eingelangten Bewerbungsunterlagen werden nicht
zurückgesandt und gehen in das Eigentum des ÖJC über.

Einreichungen ausschließlich online auf dieser Website:
http://t1p.de/qkm3

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OJC

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