• 05.03.2018, 10:19:38
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  • OTS0045

Stadt Wien führt strenge Regeln für stationslose Leihräder ein

Ortspolizeiliche Verordnung setzt Frist für Abtransport und legt Höchstzahl fest

Utl.: Ortspolizeiliche Verordnung setzt Frist für Abtransport und
legt Höchstzahl fest =

Wien (OTS) - Die Stadt Wien führt strenge Regeln für stationslose
Leihräder ein, die seit einigen Monaten in Wien angeboten werden.
Immer wieder hatte es bei der Stadt Wien Beschwerden von BürgerInnen
gegeben, dass kaputte Räder nicht abgeholt oder Räder
verkehrsgefährdend aufgestellt wurden.

„Diese Räder richtig eingesetzt, können eine Bereicherung für unsere
Stadt sein. Mit dieser Verordnung nehmen wir jetzt die Anbieter in
die Pflicht, damit in der kommenden Fahrradsaison die Probleme des
vergangenen Jahres nicht mehr auftreten. Mit der vierstündigen
Reaktionsfrist stellen wir sicher, dass verkehrswidrig abgestellte
oder kaputte Räder schnell entfernt werden“, so Verkehrsstadträtin
Maria Vassilakou.

Mittels einer ortspolizeilichen Verordnung legt die Stadt Wien jetzt
fest, dass kaputte Räder oder verkehrswidrig abgestellte Leihräder
werktags zwischen 6 und 18 Uhr innerhalb von vier Stunden, nachts und
am Wochenende innerhalb von 12 Stunden nach Benachrichtigung abgeholt
werden müssen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder kostenpflichtig
entfernt und es wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro
verhängt.

Die Leihräder dürfen beispielsweise nicht in öffentlichen Grünanlagen
abgestellt werden, außer in den dort aufgestellten Fahrradständern,
oder wenn es sich um einen Weg handelt, welcher mehr als 2,5 m breit
ist und auf dem das Fahrradfahren zulässig ist.

Pro Anbieter wird zudem ist eine Höchstzahl von 1.500 Fahrrädern
festgelegt. Für jedes Leihrad muss eine Akkreditierung durchgeführt
werden, jedes Rad wird mit einem Aufkleber und einer Nummer versehen
und muss deutlich mit einer Servicetelefonnummer versehen sein. Die
Verleihfirmen müssen zudem einige Voraussetzungen erfüllen, wie zum
Beispiel einen Firmensitz in Wien haben beziehungsweise über eine
Servicehotline verfügen.

Wie die Überwachung der Verordnung erfolgt, wird in den kommenden
Wochen festgelegt. Die Verordnung soll in zwei Monaten in Kraft
treten.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

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