• 03.03.2018, 08:00:01
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  • OTS0005

„profil“: Scheinselbstständige als Telefonüberwacher bei der Polizei?

Arbeitsprozess mit politischem Sprengstoff

Utl.: Arbeitsprozess mit politischem Sprengstoff =

Wien (OTS) - Das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet in seiner
Montag erscheinenden Ausgabe über einen Prozess vor dem Arbeits- und
Sozialgericht Wien, der Einblick in die polizeiliche
Telefonüberwachung gewährt und politisch einigen Sprengstoff birgt.
Die Amtshandlung, die einen schweren Eingriff in
Persönlichkeitsrechte darstellt, obliegt in der Praxis mitunter
Dolmetschern, die weder gerichtlich beeidet noch Vertragsbedienstete
sind. Das zeigt laut „profil“ der gerichtsanhängig gewordene Fall
einer Frau, die als Kind von Gastarbeitern aus Ex-Jugoslawien
zweisprachig aufgewachsen ist und jahrelang für die Kriminalpolizei
bei Telefonaten vor allem im Suchtgiftmilieu mithörte. Als sie
gekündigt wurde, ging sie vor Gericht. Hier soll sich nun klären, ob
sie als Übersetzerin selbstständig gearbeitet hat, wie die
Finanzprokuratur als Anwältin der Republik behauptet, oder ob sie als
Vertragsbedienstete einzustufen ist – mit allen Ansprüchen, aber auch
Verschwiegenheitspflichten, die sich daraus ableiten.

Laut Oliver Stauber, Wirtschaftsanwalt und Vorsitzender der
gewerkschafltichen Initative vidaflex, die sich um die wachsende Zahl
von Einpersonenunternehmen in Österreich kümmert, ist die Frau kein
Einzelfall. „Es ist an vielen Dienststellen üblich, dass vor allem
Telefonüberwachungen von Hilfskräften auf Werksvertragsbasis
durchgeführt werden. Oft sitzt nicht einmal ein Beamter dabei“, sagt
Stauber gegenüber „profil“. Für die Republik wird die Entscheidung –
wie immer sie ausfällt – gravierende Folgen haben: Handelt es sich
bei den angelernten „Polizeidolmetschern“ um Scheinselbstständige,
stellt sich die Frage, warum das Innenministerium nicht mehrsprachige
Beamte einstellt oder zumindest gerichtlich beeidete Fachkräfte
heranzieht. Außerdem unterläuft das Ressort mit dem Einsatz von
Scheinselbstständigen den Stellenplan des Bundes. Wertet das Gericht
die Arbeit der „Polizeidolmetscherin“ im vorliegenden Fall hingegen
als Selbstständigkeit, kommen auf die Republik vergabe- und
wettbewerbsrechtliche Fragen zu. Laut Stauber liegen die externen
Übersetzungsleistungen oft über den Schwellenwerten und müssen
ausgeschrieben werden.

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