• 01.03.2018, 15:14:23
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  • OTS0226

Justizausschuss schickt Sicherheitspaket in Begutachtung

Stellungnahmen können bis 28. März abgegeben werden

Utl.: Stellungnahmen können bis 28. März abgegeben werden =

Wien (PK) - Das Sicherheitspaket mit neuen Ermittlungsmaßnahmen zur
Überwachung verschlüsselter Kommunikation im Internet wird nun einer
Ausschussbegutachtung unterzogen. Darüber einigten sich heute die
Mitglieder des Justizausschusses, der zu diesem Zweck nach dem
Nationalratsplenum zusammentrat. Im Vorfeld hat es seitens der
Opposition Kritik daran gegeben, dass diese Regierungsvorlage keiner
Begutachtung mehr unterzogen wurde. Die Regierung verwies darauf,
dass ihr Gesetzesvorschlag auf einer Vorlage aus der vergangenen
Gesetzgebungsperiode beruht, die in Begutachtung ging und man diese
aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet habe. In der
gestrigen Aktuellen Stunde mit Innenminister Herbert Kickl
signalisierte die FPÖ Gesprächsbereitschaft hinsichtlich einer
Ausschussbegutachtung oder eines Expertenhearings (siehe Meldung der
Parlamentskorrespondenz Nr. 160/2018).

Gemäß Beschluss des Justizausschusses sollen die Stellungnahmen in
der Zeit vom 7. bis 28. März in der Parlamentsdirektion einlangen.
Sie werden auf der Homepage (www.parlament.gv.at) veröffentlicht.
Eingeladen werden knapp über 250 Institutionen - von der Justiz über
wissenschaftliche Institutionen und Gebietskörperschaften bis hin zu
Interessensvertretungen -, sich zu den vorliegenden gesetzlichen
Plänen der Regierung zu äußern. Die Ausschussberatungen über den
Gesetzesvorschlag wurden einstimmig vertagt.

Die Regierungsvorlage sieht vor, im Rahmen eines Strafverfahrens
wegen eines konkreten Verdachts von Straftaten auch WhatsApp oder
Skype überwachen zu können und damit eine Rechtslücke zu schließen.
Die Überwachung verschlüsselter Nachrichten soll ausdrücklich auf
einen Übertragungsvorgang abgestellt werden, womit sich die neue
Ermittlungsmaßnahme von einer Online-Durchsuchung abgrenzt. Wie in
den Erläuternden Bemerkungen unterstrichen wird, handelt es sich
dabei nicht um eine Massenüberwachung. Im Einzelnen ist stets eine
begründete Anordnung der Staatsanwaltschaft erforderlich, die einer
gerichtlichen Bewilligung bedarf. Eine unabhängige gerichtliche
Kontrolle soll zudem die Rechts- und Verhältnismäßigkeit sichern.
Eine engmaschige Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten soll nicht
nur den kommissarischen Rechtsschutz, sondern auch die Kontrolle der
Durchführung unter Beiziehung von Sachverständigen gewährleisten.
(Schluss) jan

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