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Bundespräsident Van der Bellen zum Verfassungsrichter-Vorschlag des Nationalrates

Wien (OTS) - „Die Ernennungen von neuen Verfassungsrichtern sind wichtige Weichenstellungen. Das Amt eines Verfassungsrichters ist mit hoher Verantwortung für die Republik Österreich verbunden. Die Aufgabe des VfGH ist es unter anderem, bei Zielkonflikten Entscheidungen zu treffen und dabei den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu festigen und Polarisierung zu vermeiden. Dessen sollten sich alle Kandidaten bewusst sein.

Ich teile in diesem Zusammenhang die vor Jahren in einem Vortrag geäußerte Ansicht des Kandidaten Univ. Prof. Andreas Hauer nicht, was einen bestimmten Teil der damaligen Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) angeht. Das betrifft insbesondere die polemische Wortwahl. Prof. Hauer stellt allerdings in diesem Vortrag nicht die gesamte Judikatur des EGMR schlechthin infrage.

Abgesehen davon ist inhaltliche Kritik an einem Höchstgericht für einen Rechtsprofessor im Rahmen der Freiheit der Wissenschaft selbstverständlich zulässig. Sie ist kein hinreichender Hinderungsgrund für die Bestellung zum Verfassungsrichter.

Ich gehe davon aus, dass Prof. Hauer zukünftig als Verfassungsrichter sein Amt verantwortungsvoll wahrnehmen wird“, sagt Bundespräsident Alexander Van der Bellen zur heutigen Entscheidung des Nationalrates, Univ. Prof. Andreas Hauer zur Ernennung als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes vorzuschlagen.

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