Wien (OTS) - „Die Ernennungen von neuen Verfassungsrichtern sind
wichtige Weichenstellungen. Das Amt eines Verfassungsrichters ist mit
hoher Verantwortung für die Republik Österreich verbunden. Die
Aufgabe des VfGH ist es unter anderem, bei Zielkonflikten
Entscheidungen zu treffen und dabei den Zusammenhalt in unserer
Gesellschaft zu festigen und Polarisierung zu vermeiden. Dessen
sollten sich alle Kandidaten bewusst sein.
Ich teile in diesem Zusammenhang die vor Jahren in einem Vortrag
geäußerte Ansicht des Kandidaten Univ. Prof. Andreas Hauer nicht, was
einen bestimmten Teil der damaligen Judikatur des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) angeht. Das betrifft
insbesondere die polemische Wortwahl. Prof. Hauer stellt allerdings
in diesem Vortrag nicht die gesamte Judikatur des EGMR schlechthin
infrage.
Abgesehen davon ist inhaltliche Kritik an einem Höchstgericht für
einen Rechtsprofessor im Rahmen der Freiheit der Wissenschaft
selbstverständlich zulässig. Sie ist kein hinreichender
Hinderungsgrund für die Bestellung zum Verfassungsrichter.
Ich gehe davon aus, dass Prof. Hauer zukünftig als Verfassungsrichter
sein Amt verantwortungsvoll wahrnehmen wird“, sagt Bundespräsident
Alexander Van der Bellen zur heutigen Entscheidung des Nationalrates,
Univ. Prof. Andreas Hauer zur Ernennung als Mitglied des
Verfassungsgerichtshofes vorzuschlagen.
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