- 27.02.2018, 12:44:16
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- OTS0133
Dieselfahrverbot als Notwehrmaßnahme gegen schlechte Luft
Landesrat Rauch sieht dringenden Handlungsbedarf
Utl.: Landesrat Rauch sieht dringenden Handlungsbedarf =
Bregenz (OTS) - Bregenz (VLK) – "Was in Deutschland Realität wird,
kommt auf Österreich auch zu", kommentiert Umweltlandesrat Johannes
Rauch die Entscheidung des deutschen Bundesverwaltungsgerichts, dass
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zulässig sind und in Städten verhängt
werden dürfen. Angesichts der hohen Emissionswerte müssen auch bei
uns entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, so Rauch.
Das deutsche Umweltbundesamt in Dessau weist Diesel-PKW als eine
Hauptquelle der Schadstoffemissionen in den Städten aus. Demnach
trägt der Verkehr zu rund 60 Prozent zur Stickstoffdioxid-Belastung
bei, fast drei Viertel dieses Anteils machen Diesel-PKW aus.
"Ähnliches gilt für Österreich", ist sich Landesrat Rauch sicher.
Automobilindustrie putzt sich an Verbrauchern ab
Tatsache ist, dass die Stickoxid-Emissionen von Euro-5-Diesel-PKW
die zulässigen Grenzwerte etwa um das Fünffache überschreiten. "Im
Klartext: Diesel-PKW halten im realen Betrieb nicht ein, was im
Verkaufsprospekt versprochen wird", hält Landesrat Rauch fest. Das
hat auch in Vorarlberg unter anderem dazu geführt, dass die
Grundlagen für die Luftreinhaltepolitik mehrfach revidiert werden
mussten. "Hätten die Autos gehalten, was die Automobilindustrie
versprochen – und auch verkauft! – hat, wäre eine Grenzwerteinhaltung
bereits 2014 erreicht gewesen. Das Gegenteil ist der Fall, mit
fatalen Folgen", so Rauch.
Länder, Städte, Gemeinden, Autofahrer büßen
Die Regierungen in Europa haben es versäumt, Druck auf die
Automobilhersteller auszuüben, und stattdessen die Einhaltung der
Grenzwerte gutgläubig den Herstellern überlassen. Deshalb müssen nun
die mit schlechten Luftwerten konfrontierten Städte und Gemeinden mit
Fahrverboten reagieren, fordert Rauch: "Es ist ein äußerst
unbefriedigender Zustand, der zudem nur mit hohem Aufwand
durchsetzbar und kontrollierbar ist. Die Versäumnisse werden an jene
abgewälzt, die am wenigsten dafür können."
Land durch EU-Vertragsverletzungsverfahren gefordert
Der Umweltlandesrat verweist auf das laufende
Vertragsverletzungsfahren, in dem die Europäische Kommission
Österreich vorwirft, diverse Artikel der Luftqualitätsrichtlinie
nicht umgesetzt zu haben. Auch in Vorarlberg wurde der
NO2-Jahresgrenzwert zwischen 2010 und 2014 ständig überschritten,
heißt es darin. Die Kommission ist der Auffassung, dass Österreich in
den betroffenen Gebieten immer noch nicht die nötigen Maßnahmen
ergriffen hat, um den Zeitraum der Nichteinhaltung so kurz wie
möglich zu halten.
"Da sind wir auch als Land voll gefordert", betont Landesrat
Rauch. In einer von der Vorarlberger Landesregierung installierten
Arbeitsgruppe wurde in Zusammenarbeit unterschiedlichster
Fachabteilungen und Fachrichtungen ein neuer Luftqualitätsplan
erarbeitet. Diese Arbeiten dauerten von Herbst 2016 bis Winter 2017.
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