- 27.02.2018, 10:19:57
- /
- OTS0068
Flüchtender Lenker ohne Führerschein mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 191 km/h verfolgt
Wien (OTS) - Beamte der Landesverkehrsabteilung Wien wurden am 25.
Februar 2018 um 22.20 Uhr auf einen Lenker aufmerksam, der sein
Fahrzeug mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit auf der A23
Fahrtrichtung Süden lenkte. Die Beamten nahmen mit dem
Dienstfahrzeug, das mit einer Videoanlage zur Geschwindigkeitsmessung
ausgestattet ist, die Verfolgung auf.
Trotz deutlicher Signale wie Folgetonhorn und Blaulicht beschleunigte
der vorerst unbekannte Lenker auf Spitzengeschwindigkeiten bis zu 191
km/h im Bereich der 80 km/h Zone. Beim Knoten Kaisermühlen lenkte er
sein Fahrzeug auf die A22 Richtung Stockerau, ehe der Mann nach der
Ausfahrt Kaisermühlen, am Kaisermühlendamm entlangfuhr. Dort
schaltete er die Beleuchtung seines Autos aus und raste mit 131km/h
durch die 30 km/h Zone. Im Zuge dieser Fahrt gefährdete der
27-Jährige andere Verkehrsteilnehmer die teilweise mit ihren
Fahrzeugen vor Kreuzungen stark abbremsen mussten. Schutzwege
überraste der Mann, zwischen anderen fahrenden Autos schlängelte er
sich mit teils waghalsigen Manövern durch.
Im Bereich der Schödlberggasse gelang es den Beamten unter der
Berücksichtigung keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, den
27-Jährigen an der linken hinteren Seite seines Autos zu rammen und
somit zum Stehenbleiben zu zwingen. Auch im Zuge der Festnahme
verhielt sich der Beschuldigte äußerst aggressiv und versuchte
mehrfach in Richtung der einschreitenden Polizisten zu treten.
Es stellte sich heraus, dass die hintere Kennzeichentafel seines
Autos gestohlen war. Der Lenker besitzt auch keine gültige
Lenkberechtigung und gab an, dass er wenige Stunden vor der Fahrt
einen Joint geraucht hatte. Auf die Fluchtgründe befragt, verwendete
der 27-Jährige lediglich das Götz-Zitat, bezogen auf die
österreichische Polizei und bekundete in noch derberer Form sein
geringes Interesse an den österreichischen Gesetzen. Eine
Untersuchung auf Suchtmittel und Alkohol durch den polizeilichen
Amtsarzt verweigerte der Mann.
Neben einer Vielzahl an Verwaltungsübertretungen, wird er wegen
Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Straßenverkehr,
Urkundenunterdrückung (gestohlenes Kennzeichen) und versuchtem
Widerstand gegen die Staatsgewalt angezeigt. Es wurden keine Personen
verletzt.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPO