- 26.02.2018, 14:53:25
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- OTS0144
Alle Parteien für Fortsetzung des Eurofighter- Untersuchungsausschusses
Geschäftsordnungsausschuss vertagt NEOS-Antrag, um in nächsten Wochen weitere Details zu klären
Utl.: Geschäftsordnungsausschuss vertagt NEOS-Antrag, um in nächsten
Wochen weitere Details zu klären =
Wien (PK) - Der Eurofighter-Untersuchungsausschuss wird fortgesetzt,
das wurde heute im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats von
allen Fraktionen bekräftigt. Der von den NEOS vorliegende Antrag "zur
Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem
Kampfflugzeugsystem 'Eurofighter Typhoon' von Anfang 2000 bis Ende
2016" (1/US) wurde heute jedoch einstimmig vertagt, um offene
Detailfragen abzuklären. Man kam überein, den Ausschuss innerhalb von
vier Wochen nochmals zu diesem Thema einzuberufen, und die Zeit bis
dahin für intensive Gespräche zu nützen.
"Was vor der Wahl gesagt wurde, gilt auch für die Zeit nach der
Wahl", versicherte Wolfgang Gerstl (ÖVP) seitens seiner Fraktion.
SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder ließ ebenfalls keinen Zweifel daran,
dass seine Partei an einer weiteren Aufklärung interessiert ist. Der
letzte Untersuchungsausschuss habe viele Resultate gebracht, eine
Weiterführung biete Österreich die Chance, Kosten zu reduzieren,
sagte er. Ebenso ist es für die FPÖ unstrittig, dass es eine
Fortsetzung geben wird, wie FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz betonte.
Wolfgang Zinggl von der Liste Pilz schloss sich dem an, zumal es neue
Erkenntnisse gebe. Wie Antragsteller Michael Bernhard (NEOS) hält er
es für richtig, wichtige Detailfragen vor Einsetzung des
Untersuchungsausschusses zu klären und im Konsens vorzugehen. Beide
warnten aber davor, die Sache zu lange hinauszuschieben.
Michael Bernhard begründete den Vorstoß der NEOS damit, dass der in
der vergangenen Gesetzgebungsperiode eingerichtete Eurofighter-
Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufgrund der vorgezogenen
Neuwahlen vorzeitig beenden musste und viele Punkte offen geblieben
seien. Man habe lediglich die Frage des Vergleichs klären können, der
zweite Untersuchungsgegenstand - unzulässige Zahlungsflüsse - sei nur
mehr teilweise beantwortet worden. Zudem geht es den NEOS um die
Informationslage beim Abschluss des Kaufvertrags und die
Entscheidungsgründe für die Typenwahl sowie um die Frage, inwieweit
die damalige Bundesregierung dem allerersten Eurofighter-
Untersuchungsausschuss im Jahr 2006/07 alle Informationen vorgelegt
hat.
Für die Einsetzung des von den NEOS beantragten
Untersuchungsausschusses ist eine Mehrheit im Nationalrat nötig.
Alternativ kann auch ein Viertel der Abgeordneten ein entsprechendes
Verlangen einbringen. Darüber müsste allerdings gesondert beraten
werden. Die Umwandlung eines Antrags in ein Minderheitenverlangen ist
nicht möglich. (Schluss) jan/gs
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