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Zum Tag der Kriminalitätsopfer: Kinder und jugendliche Opfer dürfen nicht übersehen werden!

Die Österreichischen Kinderschutzzentren machen am Tag der Kriminalitätsopfer auf die jüngste Opfergruppe aufmerksam: die Kinder und Jugendlichen.

Wien, 22. Februar: Tag der Kriminalitätsopfer.

Die Österreichischen Kinderschutzzentren begrüßen die Ankündigung der neuen Regierung, sich verstärkt für den Opferschutz einsetzen zu wollen und appellieren an die Politik, eine Opfergruppe dabei gut im Blick zu behalten: Kinder- und Jugendliche.

Kinder und Jugendliche haben andere Bedürfnisse als erwachsene Verbrechensopfer, wenn es zu einer Anzeige kommt. „Aufgrund ihrer Entwicklung ist etwa eine Zeugenaussage in einem Gerichtsverfahren für sie mit besonderen Belastungen verbunden“, erklärt Martina Wolf, Geschäftsführerin im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren.

Seit rund 20 Jahren bieten die Österreichischen Kinderschutzzentren und andere spezialisierte Einrichtungen für Mädchen und Burschen Unterstützung für minderjährige Opfer in Form von Prozessbegleitung an. Dabei werden die Opfer und ihre Angehörigen während des gesamten Strafverfahrens von einer Kinderschutz-Fachkraft beraten und begleitet. Zusätzlich erhalten sie eine kostenlose anwaltliche Vertretung im Verfahren.

In vielen Gerichtsverfahren bei körperlicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche kommt es immer wieder zu Verfahrenseinstellungen oder Freisprüchen. Bei einer Verurteilung wird der Strafrahmen kaum ausgeschöpft. Bei Straftaten gegen Kinder sind die Beschuldigten häufig Personen, die dem Kind nahestehen, wie Familienangehörige oder andere vertraute Personen aus dem Umfeld des Kindes – hohe Strafen können in dem Fall sogar ein Hemmnis für die Kinder sein, auszusagen.

„Wir lernen von den Kindern und Jugendlichen, mit denen wir in der Prozessbegleitung zusammenarbeiten, dass die meisten Opfer keine Rache möchten. Sie wollen ernst genommen werden, sie wollen mit Respekt behandelt werden, und sie wollen das Gefühl haben, dass ihre Sache gerecht verhandelt wird. Sie möchten, dass die Täter und Täterinnen die Wahrheit sagen und die Verantwortung für ihre Taten übernehmen“, erklärt Barbara Neudecker, Leiterin der Fachstelle Prozessbegleitung für Kinder- und Jugendliche.

„Opferschutz für Kinder und Jugendliche, die Gewalt oder sexuellen Missbrauch erlebt haben, ist vielschichtig, braucht Zeit und vor allem Fachleute, die sich wirklich gut mit Kindern und Jugendlichen auskennen und deren Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen“, erklärt Wolf. Er kann nur wirksam werden, wenn die Opfer eine gute Betreuung durch spezialisierte Einrichtungen erhalten und wenn die Tätigkeiten dieser Einrichtungen, wie etwa die Prozessbegleitung, auch finanziell abgesichert sind. Dann kann dem gesetzlich verankerten Recht auf Prozessbegleitung auch entsprochen werden.

Rückfragen & Kontakt:

DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN
Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren
Martina Wolf
martina.wolf@oe-kinderschutzzentren.at
0043 660 181 78 41
www.oe-kinderschutzzentren.at

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