- 20.02.2018, 10:09:38
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Caritas fordert zügige Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes: Recht auf Selbstbestimmung jetzt nicht behindern!
Landau: „Damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben können, dürfen dringend notwendige Reformen in der Sachwalterpraxis jetzt nicht aufgeschoben werden.“
Utl.: Landau: „Damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben
können, dürfen dringend notwendige Reformen in der
Sachwalterpraxis jetzt nicht aufgeschoben werden.“ =
Wien (OTS) - „Behindert ist, wer behindert wird. Das neue
Erwachsenenschutzgesetz soll Menschen mit Behinderung aus der
Sachwalterschaft in ein selbstbestimmteres Leben führen. Ich
appelliere an Justizminister und Bundesregierung, die Umsetzung jetzt
nicht zu verzögern“, kritisiert Caritas Präsident Michael Landau die
geplante Verschiebung der Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes
(ErwSchG) um zwei Jahre.
Bereits im Jahr 2013 wurde Österreich in den Empfehlungen zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgefordert, die
Sachwalterschaft in Richtung unterstützter Entscheidungsfindung unter
Einbindung von Menschen mit Behinderung zu reformieren. „Das neue
Erwachsenschutzgesetz und der Prozess seiner Erarbeitung haben diesen
Anforderungen in international vorbildlicher Weise entsprochen. In
einem breit angelegten, partizipativen Prozess konnten die
Zivilgesellschaft und betroffene Personen, ihre Sichtweisen und
Anliegen einbringen. Mit dem neuen Gesetz könnte Österreich ein
Vorreiter in Sachen unterstützter Entscheidungsfindung sein“, so
Landau. „Mit der Verschiebung der Umsetzung werden Probleme bei der
bisherigen Sachwalterschaft fortgeschrieben.“
„Klar ist, eine qualitätsvolle Umsetzung der neuen Regelungen braucht
gute Vorbereitung. Eine Verschiebung des Inkrafttretens des neuen
Gesetzes wird dadurch aber keinesfalls gerechtfertigt. Sowohl im
Justizbereich, als auch bei Organisationen, die die betroffenen
Menschen beraten und begleiten, sind Vorbereitung auf das neue Gesetz
bereits im Gange“, so Landau und weiter: „Tritt das Gesetz nun nicht
wie geplant am 1. Juli 2018 in Kraft, wäre das nicht nur ein
Rückschritt in der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, sondern
hätte auch verheerende Signalwirkung in Sachen BürgerInnenbeteiligung
und zivilgesellschaftlichen Engagements.“
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