• 19.02.2018, 12:42:02
  • /
  • OTS0097

FPÖ zur partiellen Raucherlaubnis in Gastronomiebetrieben

Wien (OTS) - 

Die genaue gesetzliche Regelung bezüglich einer partiellen Raucherlaubnis in Gastronomiebetrieben wird derzeit zwischen den Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ ausgearbeitet. Grundlage dafür ist das Regierungsprogramm. Dabei wird insbesondere auf den Nichtraucherschutz von Kindern und Jugendlichen wertgelegt. Nach einer Einigung auf einen Gesetzestext wird von FPÖ und ÖVP ein diesbezüglicher Initiativantrag eingebracht bzgl. das weitere parlamentarische Prozedere festgelegt, damit das neue Gesetz rechtzeitig am 1. Mai in Kraft treten kann. Damit wird künftig einerseits ein effizienter Nichtraucherschutz, andererseits die Wahlfreiheit von Gastronomen und Lokalbesuchern sichergestellt.

Rückfragen & Kontakt

Freiheitlicher Parlamentsklub
01/ 40 110 - 7012
presse-parlamentsklub@fpoe.at
http://www.fpoe-parlamentsklub.at
http://www.fpoe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FPK

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel