- 15.02.2018, 08:00:01
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- OTS0006
Working Holiday Programm mit Australien wird wirksam
Wichtiges Instrument zur Förderung des Jugendaustausches
Utl.: Wichtiges Instrument zur Förderung des Jugendaustausches =
Wien (OTS) - Am 15. Februar 2018 tritt die bereits achte Vereinbarung
im Rahmen des Working Holiday Programms in Kraft. „Es freut mich
besonders, dass es uns gelungen ist, mit Australien diese
Vereinbarung zu schließen. Bereits in der Vergangenheit hat sich
gezeigt, dass diese Programme, die sich an 18- bis 30-Jährige
richten, von den jungen Leuten sehr gut angenommen wurden“, so
Bundesministerin Karin Kneissl.
„Ein längerer Aufenthalt im Ausland ist eine einzigartige
Gelegenheit, um den Horizont zu erweitern und eine Fremdsprache zu
lernen bzw. zu perfektionieren. In einer immer stärker globalisierten
Arbeitswelt ist dies ein wesentliches Kriterium“, betont Kneissl.
Der Vorteil des Abkommens besteht für Österreicherinnen und
Österreicher im Alter von 18 bis 30 Jahren darin, dass sie mit dem
Working Holiday Programm automatisch das Recht haben, einer frei
gewählten und ordnungsgemäß entlohnten Beschäftigung nachzugehen. So
können die Teilnehmer auch einen längeren Auslandsaufenthalt
finanzieren und haben dadurch die Gelegenheit, die Kultur, das Land
sowie die Arbeitswelt Australiens besser kennenzulernen.
Working Holiday Programme bestehen bereits mit Neuseeland, der
Republik Korea, Chinesisch Taipeh, Hongkong, Japan, Israel, Kanada
und Chile. Damit liegt Österreich mit seinem WHP-Angebot im
EU-Spitzenfeld.
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