• 01.02.2018, 14:02:50
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  • OTS0177

Vizekanzler Strache: Bund reagiert auf steigende Aggression gegenüber Bundesbediensteten

Klare Regelungen zur finanziellen Unterstützung bei Körperverletzungen und Unfällen im Dienst

Utl.: Klare Regelungen zur finanziellen Unterstützung bei
Körperverletzungen und Unfällen im Dienst =

Wien (OTS) - Aufgrund der in den letzten Jahren steigenden Aggression
gegenüber seinen Bediensteten reagiere der Bund mit klaren Regelungen
zur finanziellen Unterstützung bei Körperverletzungen und Unfällen im
Dienst und schlage mit der Eingliederung des
Wachebedienstetenhilfeleistungsgesetz (WHG) in das Gehaltsgesetz
(GehG) „zwei Fliegen mit einer Klappe“, erklärte heute der Minister
für den öffentlichen Dienst, Vizekanzler Heinz-Christian Strache.

„Einerseits sind von den neuen Regelungen ab 1. Juli 2018 alle
Bundesbediensteten gleichermaßen erfasst, andererseits kommt es
aufgrund der Eingliederung der Regelungen des WHG in das GehG zum
Wegfall des WHG und damit zu der von der Regierung angestrebten
Rechtsbereinigung“, erläuterte Strache.

„Mit folgenden Maßnahmen stellt sich der Bund nunmehr hinter seine
Bediensteten und stellt klar, dass alle Bediensteten und ihre
Familien gleich viel wert sind“, so der Vizekanzler:

• Zahlung eines Kostenvorschusses bis zu rund € 70.000,-- für
Heilungskosten, Schmerzengeld und Verdienstentgang an Bedienstete,
die bei unmittelbarer Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten einen
Dienstunfall erlitten haben.

• Ein solcher Kostenvorschuss wird auch für den Fall übernommen, dass
eine Bedienstete oder ein Bediensteter im Zuge einer Ausbildung
verletzt wurde, der sie oder er sich aufgrund seiner
gefahrengeneigten Tätigkeit unterziehen musste (va. Exekutive,
Bundesheer).

• Stirbt eine Bundesbedienstete oder ein Bundesbediensteter bei der
Dienstausübung, erhalten die Hinterbliebenen eine einmalige
Geldleistung in der Höhe von rund € 115.000,--, von der auch
Begräbniskosten bestritten werden können.

• Neu ist auch, dass der Bund anfallende Bestattungskosten bis zur
Höhe von maximal € 5.000,-- übernimmt, wenn eine oder ein
Bediensteter bei einem Dienstunfall getötet wurde und diese Kosten
von einer dritten Person, die kein Angehöriger ist, übernommen
wurden.

• Alle genannten Beträge werden aufgrund der Koppelung an den
sogenannten Referenzbetrag automatisch valorisiert. Auch das stellt
eine große Neuerung gegenüber der ursprünglichen gesetzlichen
Regelung im WHG dar.

„Damit setzen wir ein klares Signal, dass wir voll und ganz hinter
unseren Bundesbediensteten stehen, die für die Allgemeinheit oft Leib
und Leben riskieren“, betonte Vizekanzler Strache.

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