Sehr geehrte Damen und Herren,
nach den ersten Verhandlungen mit den Gläubigerschutzverbänden am 31.1.2018 konnte für jene Kunden, die Gutscheine, Gutscheinkarten und Gutschriften aus der Rückvergütung (Forstinger-Forteilskarte) haben, eine positive Lösung wie folgt gefunden werden:
Gutscheine, Gutscheinkarten und Gutschriften aus der Rückvergütung (Forstinger-Forteilskarte) werden ab sofort zu 100 % ab einem Einkauf zum dreifachen Wert des Gutscheines, der Gutscheinkarte oder der Gutschrift aus der Rückvergütung (Forstinger-Forteilskarte) eingelöst – zB ab einem Verkaufspreis von € 60,--, kann ein Gutschein von € 20,-- eingelöst werden.
Einlösungen unter dem dreifachen Wert sind nicht möglich.
Aus organisatorischen Gründen ist eine Einlösung nur in den Filialen, nicht aber im Onlineshop möglich.
Für Kunden, die dieses Anbot nicht in Anspruch nehmen wollen, besteht die Möglichkeit, ihre Forderungen als Insolvenzforderungen beim LG St. Pölten anzumelden. Die Gläubigerschutzverbände sind bei der Anmeldung der Forderungen gerne behilflich. Diese sind unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Kreditschutzverband von 1870
Wagenseilgasse 7, 1120 Wien
Telefonnummer: 050 1870
Mail: ins.team.noeb@ksv.at
Alpenländischer Kreditorenverband
Schleifmühlgasse 2/2, 1041 Wien
Telefonnummer: 0504 1000
Mail: insolvenzwien@akveuropa.at
Österreichischer Verband Creditreform
Muthgasse 36-40, Bauteil 4, 1190 Wien
Telefonnummer: 01 2186220 660
Mail: office@insolvenz.creditreform.at
Traismauer, am 31.1.2018
Rückfragen & Kontakt
Mag. Volker Leitner
Wiener Straße 3
3100 St. Pölten
Mail: forstinger@gpls.at
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