• 31.01.2018, 13:06:47
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  • OTS0140

Neue Wiener Mindestsicherung tritt mit 1. Februar in Kraft

Ausbildungs- und Beschäftigungspakete für WMS-BezieherInnen – erstmals Rückgang der BezieherInnenzahl

Utl.: Ausbildungs- und Beschäftigungspakete für WMS-BezieherInnen –
erstmals Rückgang der BezieherInnenzahl =

Wien (OTS) - Die neue Wiener Mindestsicherung (WMS), die morgen
Donnerstag in Kraft tritt, beinhaltet eine Reihe an Neuregelungen. Es
wurde ein Maßnahmenpaket geschnürt, das einerseits Programme zur
Arbeitsmarktintegration, andererseits aber auch klare Rechte und
Pflichten beinhaltet.

„Wien setzt auf inklusive statt exklusive Sozialpolitik. Wir wollen
möglichst viele Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren. Das
erreichen wir aber nicht mit Kürzungen und Deckelungen sondern mit
Programmen und Maßnahmen. Bei den Schwächsten zu kürzen ist keine
Heldentat“, betont die Wiener Sozialstadträtin Sandra Frauenberger.

Die Sozialsprecherin der Wiener Grünen, Birgit Hebein, führt aus:
„Wien reicht Menschen in Not die Hand. Erstmals werden die Ursachen
der Problemlagen konsequent angegangen und in Ausbildung,
Qualifizierung und sozialarbeiterische Begleitung investiert. Diese
klare Haltung spiegelt sich im neuen Gesetz wieder.“

Ausbildungs- und Beschäftigungspaket für junge
WMS-BezieherInnen

Besonders bei jungen BezieherInnen muss darauf geachtet werden, dass
keine Verfestigung in der Mindestsicherung passieren kann. Primäres
Ziel ist die Ausbildung und Beschäftigung: Durch die Kombination von
Angeboten und Anreizen sollen bis 2020 rund 10.000 junge
WMS-BezieherInnen den Ausstieg schaffen. Die Bezugszeiten in der WMS
für diese Zielgruppe soll um zumindest zehn Prozent reduziert werden.
Zudem soll die Anzahl der VollbezieherInnen bis 2025 um 20 Prozent
gesenkt werden.

Der Richtsatz für die Mindestsicherung wird formal auf einen
Grundbetrag und eine Ergänzung für 18 bis 24-jährige Menschen, die in
Ausbildung, Schule, Kursmaßnahmen oder Beschäftigung sind, geteilt.
AntragstellerInnen haben vier Monate Zeit, eines der Angebote zur
Aus- und Weiterbildung anzunehmen, andernfalls entfällt die
Ergänzung. Ein sozialarbeiterisches Angebot sowie aufsuchende
Beratung wird in Kürze für die Zielgruppe zur Verfügung stehen.

Gemeinsam mit KooperationspartnerInnen wie dem AMS oder dem WAFF
werden gezielt Unterstützungsangebote für die Zielgruppe erstellt.
„Wir lassen niemanden zurück. Ich bin überzeugt davon, dass es sich
niemand aussucht, in einem armutsbetroffenen Haushalt groß zu werden.
Der Bezug von Mindestsicherung hat fast immer strukturelle Ursachen
wie etwa geringe Löhne, prekäre Beschäftigungen, Arbeitslosigkeit
oder frühzeitige Bildungsabbrüche. Hier sehen wir genau hin“,
erläutert Hebein.

Bisher bekommen 18 bis 21 Jährige den halben und über 21-jährige
WMS-BezieherInnen den vollen Richtsatz, obwohl sie noch im Haushalt
der Eltern leben. Das wird mit dem neuen Gesetz geändert. 18 - 25
jährige WMS-BezieherInnen erhalten mit dem neuen Gesetz 75 Prozent
(647,28 Euro nach erfolgter WMG-Verordnung 2018) des Mindeststandards
(100 Prozent mit eigenem Haushalt). Um die 75 Prozent zu bekommen,
muss sich der/die Bezieher/in in Ausbildung, Schulung oder
Beschäftigung befinden, ansonsten sind es 50 Prozent (431,52, Euro).

Dazu Frauenberger: „Dadurch wird der Arbeitsanreiz verstärkt,
Dauerabhängigkeit vermieden und wir unterstützen junge Menschen dabei
ihre Stärken und Ressourcen zu erkennen.“ Das neue System zielt auf
mehr Kontinuität und Betreuung ab. Daher wird ein One-Stop-Shop
aufgebaut, in dem junge BezieherInnen von der MA 40 und dem AMS Wien
gemeinsam betreut werden.

Beschäftigungspaket und –anreize

Gemeinsam mit dem AMS Wien wurde ein Paket geschnürt, das sich aus
Beschäftigungsmaßnahmen, Basisbildung, einem
Wiedereinsteigerinnenangebot für junge Mütter, der bisher möglichen
Beteiligung an der Aktion 20.000 (für über 50-jährige) sowie einem
Beratungsangebot für beschäftigte WMS-BezieherInnen zusammensetzt.
Hebein dazu: „Das vorschnelle Einstellen der Aktion 20.000 durch die
schwarz-blaue Bundesregierung war ein Schlag für über 50-jährige
Menschen auf Arbeitssuche. Ich befürchte, dass das nur der
Vorgeschmack auf weitere Kürzungen war. Hier wird Politik zu Lasten
von bestimmten Bevölkerungsgruppen gemacht.“

Mit dem neuen „Wiener Beschäftigungsbonus“ wird auf ein einfaches und
wirksames System zurückgegriffen. Wer arbeitet, hat etwas davon:
Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) bei gleichzeitigem
BMS-Bezug werden künftig nicht angerechnet.

Beispiel: Bei einem monatlichen Erwerbseinkommen von 500 Euro führte
die Anrechnung der Sonderzahlungen bisher zu einer Einstellung der
Leistung in den beiden Sonderzahlungsmonaten. Das Jahreseinkommen
betrug 10.378 Euro. In Zukunft erhöhen sich durch die Nichtanrechnung
der Sonderzahlungen der Anreiz und das Jahresgesamteinkommen im
genannten Fallbeispiel auf 11.053 Euro; das sind um 675 Euro mehr pro
Jahr. Auch eine Erhöhung der Arbeitszeit macht sich durch eine höhere
Zuverdienstmöglichkeit bemerkbar.

Um nachhaltige Erwerbsintegration zu belohnen, gibt es bei
längerfristiger Beschäftigung (durchgängige Erwerbstätigkeit von
einem Jahr bzw. einem halben Jahr bei Menschen unter 25 Jahren) den
„Beschäftigungsbonus +“. Die Höhe des „Beschäftigungsbonus +“ beträgt
einmalig acht Prozent des zwölffachen Mindeststandards für
Alleinunterstützte (derzeit 804,25 Euro).

„Der Beschäftigungsbonus stellt ein Stück weit Normalität her. So wie
anderen Angestellten und ArbeiterInnen auch, stehen ab sofort
Weihnachts- und Urlaubsgeld für notwendige Zusatzausgaben zur
Verfügung“, kommentiert Hebein. Der Bezug von Mindestsicherung ist
gleichmäßig auf Männer und Frauen verteilt. Um gezielt Frauen in
schwierigen Lebensumständen zu erreichen und Abhängigkeiten zu
reduzieren, wird künftig die getrennte Auszahlung auf zwei Konten
möglich sein. Ergänzend wird verstärkt auf Sozialberatung gesetzt.

Rechte, Pflichten und Sanktionen

Im Gesetz werden klare, transparente und nachvollziehbare Regeln
verankert und damit den Empfehlungen des Rechnungshofes nachgegangen.
Die Pflichten zum Einsatz der Arbeitskraft bzw. zur Mitwirkung an
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden mit dem neuen Wiener
Mindestsicherungsgesetz präzisiert. Die Sanktionen werden zeitnaher
und effektiver erfolgen und eine Kompensation von AMS-Sperren wird
durch die fiktive Anrechnung des Arbeitslosengeldes bzw. der
Notstandshilfe ausgeschlossen werden. Neu im Wiener
Mindestsicherungsgesetz wurde die Inanspruchnahme eines
sozialarbeiterischen Beratungsgespräches verankert. Im Mittelpunkt
steht die Unterstützung in einer Notlage und erst in einem zweiten
Schritt die Sanktion. Damit soll die Steuerung in der WMS verbessert
werden und die Mitwirkungspflicht stärker zum Ausdruck gebracht
werden.

Quartalsberichte online

Als Teil des Transparenzpaketes stehen die Quartalsberichte zur
Wiener Mindestsicherung unter
www.wien.gv.at/kontakte/ma40/downloads.html online zu Verfügung. Der
letzte Bericht zeigt erstmals in der Geschichte der Mindestsicherung
bzw. der Sozialhilfe eine sinkende Zahl an
MindestsicherungsbezieherInnen seit September 2017. „Ob dieser Trend
hält, können wir nicht vorhersagen, vor allem jetzt wo die
Bundesregierung wichtige Arbeitsmarktmaßnahmen wie die Aktion 20.000
einfach abschafft. Wien plädiert weiter für eine aktive
Arbeitsmarktpolitik, die garantiert, dass der wirtschaftliche
Aufschwung wirklich bei allen ankommt“, so Frauenberger abschließend.

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