- 21.01.2018, 10:41:51
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- OTS0013
SPÖ-OÖ beantragt Untersuchungskommission als Minderheitenrecht im Oö. Landtag
SPÖ-OÖ-Klubvorsitzender Makor: "Überfälliger Schritt muss jetzt dringlich erfolgen."
Utl.: SPÖ-OÖ-Klubvorsitzender Makor: "Überfälliger Schritt muss
jetzt dringlich erfolgen." =
Linz (OTS) - Die Tatsache, dass eine Untersuchungskommission im Oö.
Landtag nur von einer Mehrheit beantragt werden kann, hat sogar
Universitätsprofessorin Mag. Dr. Anna Gamper jüngst als "Unikum"
bezeichnet. „Dieses geradezu absurde Unikum soll jetzt rasch
abgeschafft werden, um die volle Aufklärung der parteipolitischen
Manipulationen von Gemeindeaufsichtsberichten des Landes zu
ermöglichen. Die SPÖ bringt daher für die kommende Landtagssitzung
einen Dringlichkeitsantrag für die Untersuchungskommission als
Minderheitenrecht ein“, argumentiert SPÖ-Klubvorsitzender Christian
Makor. So wie im Bundesparlament soll die Zustimmung eines Viertels
der Abgeordneten zur Einberufung einer Untersuchungskommission
ausreichen.
Die Einberufung einer Untersuchungskommission erfordert laut Artikel
35a der Oö. Landesverfassung einen Mehrheitsbeschluss des Oö.
Landtags. Weil aber ÖVP/FPÖ sowohl im Landtag wie auch in der Oö.
Landesregierung über eine Mehrheit verfügen, ist es dementsprechend
schwierig und unwahrscheinlich, dass eine Untersuchungskommission
gegen den Willen der Landesregierung eingerichtet wird. „Damit eine
Untersuchungskommission ihren demokratischen Kontrollzweck erfüllen
kann, muss sie als Minderheitenrecht – wie auch im Bund – ausgebaut
werden“, stellt Makor klar. Im Bundesparlament wurde die Reform der
Untersuchungskommission bereits 2015 abgeschlossen, so dass seitdem
ein Viertel der Abgeordneten zur Einberufung ausreicht.
In den Beratungen des Unterausschusses "Landesverfassung" des Oö.
Landtags, wo das Thema Untersuchungskommission ebenfalls auf
Initiative der SPÖ diskutiert wurde, hat die Rechtsexpertin der
Universität Innsbruck Prof. Mag. Dr. Anna Gamper das
oberösterreichische System einer Untersuchungskommission als
Mehrheitsrecht als „Unikum“ bezeichnet. „Weil die Beratungen zur
notwendigen Reform der Untersuchungskommission jetzt schon über vier
Jahre dauern, muss nun als Zwischenschritt der Wandel vom Mehrheits-
zum Minderheitenrecht erfolgen, um die Aufklärung der manipulierten
Gemeindeaufsichtsberichte nicht weiter zu behindern“, fordert Makor.
Die Aufklärung von Missständen im Land Oberösterreich darf nicht an
der Verzögerungstaktik von ÖVP und FPÖ scheitern.
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