- 20.01.2018, 08:00:02
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„profil“: Buwog-Anwaltshonorare aus Steuergeldern
Vier Verfahrenshelfer werden Steuerzahler mehrere hunderttausend Euro kosten
Utl.: Vier Verfahrenshelfer werden Steuerzahler mehrere
hunderttausend Euro kosten =
Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, wird der Buwog-Prozess die
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mehrere hunderttausend Euro an
Anwaltshonoraren kosten. Vier der 14 Angeklagten (darunter Walter
Meischberger und Peter Hochegger) beanspruchen Verfahrenshilfe. Ab
dem 11. Verhandlungstag haben Strafverfahrenshelfer Anspruch auf eine
75-prozentige Honorarvergütung, als Bemessungsgrundlage dienen dabei
die „Allgemeinen Honorar-Kriterien“ (und hier die Sätze für
Schöffenverfahren erster Instanz). Der Anspruch besteht gegenüber der
jeweiligen Anwaltskammer, in letzter Konsequenz trägt die Kosten
jedoch der Bund.
Nach Berechnungen von „profil“ hätten die vier
Buwog-Verfahrenshelfer bei mehr als 100 noch zu erwartenden
Verhandlungstagen zu jeweils (sehr konservativ geschätzten) zwei
Stunden Anspruch auf zusammen gut 300.000 Euro. Die für den
Instanzenzug vorgesehenen (und im Vergleich zum erstinstanzlichen
Verfahren höheren) Vergütungen sind hier nicht eingerechnet. Im Falle
rechtskräftiger Freisprüche hätten die Verteidiger obendrein Anspruch
auf „Erfolgsbeteiligungen“ von bis zu 50 Prozent ihres jeweiligen
Honorars, die ihrerseits aus Steuergeld bezahlt werden müssten. Nach
Angaben von Bernhard Hruschka, Sprecher des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertages, erstattete der Bund den
Rechtsanwaltskammern 2016 insgesamt 18 Millionen Euro an Zivil- und
Strafverfahrenshilfen, diesen standen anwaltliche Leistungen im
Gegenwert von 40 Millionen Euro gegenüber.
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