• 18.01.2018, 13:04:08
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  • OTS0159

Kaske zu Studiengebühren: „Benachteiligung Berufstätiger darf nicht sein“

Wissenschaftsministerium muss aufgehobene Bestimmung im Gesetz sofort reparieren

Utl.: Wissenschaftsministerium muss aufgehobene Bestimmung im Gesetz
sofort reparieren =

Wien (OTS) - Für AK Präsident Rudi Kaske ist es „absolut
unverständlich“, dass das Wissenschaftsministerium nicht wieder die
Bestimmung in Kraft setzen will, nach der Studierende keine
Studiengebühren zahlen müssen, wenn sie nebenbei arbeiten: „Eine
Benachteiligung Berufstätiger darf nicht sein.“ Das Ministerium müsse
„seiner Aufgabe nachkommen und bei der anstehenden Novelle des
Universitätsgesetzes den entsprechenden Paragrafen reparieren“.

Kaske verweist darauf, dass Berufstätige bisher trotz längeren
Studiums eben deshalb keine Gebühren zahlen müssen, weil die
Berufstätigkeit ein Vollzeitstudium verhindert: „Es kann nicht sein,
dass gerade jene Studierenden zur Kasse gebeten werden, die sich kein
Vollzeitstudium leisten können, sondern zusätzlich arbeiten müssen.“

Überdies liege dem Parlament bereits ein Vorschlag für eine faire
Behandlung der berufstätigen Studierenden vor: „Es wird ja wohl nicht
im Interesse der Regierung sein, rund 25.000 berufstätige Studierende
für ihre Doppelbelastung zu bestrafen.“

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