• 13.01.2018, 08:00:16
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  • OTS0003

„profil“: Buwog-Richterin: Dieter Böhmdorfer ruft Generalprokuratur an

Ex-FPÖ-Justizminister will allfällige „objektive Befangenheit“ von Marion Hohenecker vom OGH klären lassen

Utl.: Ex-FPÖ-Justizminister will allfällige „objektive Befangenheit“
von Marion Hohenecker vom OGH klären lassen =

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, hat sich rund um das Buwog-Verfahren
nun Dieter Böhmdorfer eingeschaltet. Der Wiener Rechtsanwalt und
frühere FPÖ-Justizminister regte bei der Generalprokuratur am 5.
Jänner eine „Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes“ beim
Obersten Gerichtshof an – wegen einer vermuteten „objektiven
Befangenheit“ von Buwog-Richterin Marion Hohenecker in Zusammenhang
mit Twitter-Nachrichten ihres Ehemannes. Manfred Hohenecker, selbst
Richter am Landesgericht Korneuburg, hatte zwischen 2015 und 2017
eine Reihe von Tweets abgesetzt, die auf eine Abneigung gegenüber
Karl-Heinz Grasser schließen lassen. Grassers Anwälte hatten dazu
kürzlich zwei Ablehnungsanträge gegen Marion Hohenecker gestellt,
einmal beim Landesgericht unmittelbar vor Prozessbeginn, ein weiteres
Mal beim Schöffensenat zur Eröffnung der Hauptverhandlung. Beide
Anträge wurden abgewiesen, weshalb Böhmdorfer nun die
Generalprokuratur anruft.

„Seit vielen Jahren erlebe ich, dass die österreichische Justiz
mit eigenen Befangenheitsfragen alles andere als konsequent umgeht“,
so Böhmdorfer gegenüber „profil“. Zugleich legt er Wert auf die
Feststellung, dass er mit dem Buwog-Prozess oder Grasser selbst
nichts zu tun habe: „Das ist keine Parteinahme. Weder beurteile ich
die Aktenlage, noch den bisherigen Verfahrensverlauf. Der Anlassfall
berührt vielmehr eine grundsätzliche rechtswissenschaftliche Frage,
die ich gerne geklärt hätte.“ In seinem Schriftsatz verweist
Böhmdorfer unter anderem darauf, dass bei Richtern schon der
„Anschein der objektiven Befangenheit bzw. des Fehlens der
Verfahrensgarantien“ ausreichten, um die Ausschließung von einem
Verfahren zu rechtfertigen.

Generalanwalt Martin Ulrich, Mediensprecher der Generalprokuratur,
bestätigte „profil“ den Eingang des Schriftsatzes: „Wir prüfen das.“
Sollte die Generalprokuratur sich Böhmdorfers Rechtsmeinung
anschließen, eine entsprechende Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH
adressieren und dieser die behauptete „Anscheinsbefangenheit“
bejahen, müsste die Richterin aus dem laufenden Verfahren
ausgeschlossen werden. Damit stünde der Buwog-Prozess wieder am
Anfang.

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