• 05.01.2018, 12:39:41
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  • OTS0057

AK Goach: Fährt der "rot-weiß-rote Schnellzug" bei der Arbeitsmarktpolitik auf das Abstellgleis?

Entlastungen bei Beiträgen der Arbeitslosenversicherungen werden von der Lohnsteuer zum Teil wieder aufgefressen

Utl.: Entlastungen bei Beiträgen der Arbeitslosenversicherungen
werden von der Lohnsteuer zum Teil wieder aufgefressen =

Wien (OTS) - „Die ersten Maßnahmen der neuen Bundesregierung für den
Arbeitsmarkt lassen nichts Gutes erwarten“, kommentiert Günther
Goach, Vizepräsident der Bundesarbeitskammer, die Ergebnisse der
Regierungsklausur. Nach Einstellung der Aktion 20.000, wird nun die
kolportierte Entlastung durch die Senkung des Beitrags zur
Arbeitslosenversicherung für die Betroffenen geringer ausfallen – der
Finanzminister kassiert nämlich gleich mit. Zudem bleibt die
Gegenfinanzierung für den Einnahmen-Verlust offen. „Am Ende werden
wohl die arbeitslosen Menschen über Kürzungen bei Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen die Rechnung begleichen müssen“, kritisiert
Goach. Auch beim „Arbeitslosengeld Neu“ kommen von der
Bundesregierung missverständliche Aussagen. „Hier muss rasch Klarheit
geschaffen werden“, verlangt Goach.

Ab 1. Juli 2018 will die Regierung die Grenzen für die Reduktion
der Arbeitslosenversicherungsbeiträge erhöhen. Bis 1.648 Euro brutto
monatlich ist künftig kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag mehr zu
bezahlen (aktuell bis 1.381 Euro). Danach soll gelten: von 1.648 bis
1.798 Euro ein Prozent (jetzt zwischen 1.381 bis 1.506 Euro), von
1.798 bis 1.948 zwei Prozent (jetzt zwischen 1.506 und 1.696 Euro)
und schließlich ab 1.948 Euro drei Prozent (jetzt ab 1.696 Euro).
Laut Berechnungen der Arbeiterkammer beläuft sich der
Einnahmenausfall für die Arbeitslosenversicherung durch diese
Maßnahme auf 195 Millionen Euro. Die Senkung der Beiträge bedeutet
aber auch eine Erhöhung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Heißt: Das
Lohnsteueraufkommen erhöht sich – und zwar im Ausmaß von rund 45
Millionen Euro. Die fiskalischen Kosten belaufen sich also auf zirka
150 Millionen Euro.

„Zu bedenken ist aber dennoch, dass dem AMS insgesamt 195
Millionen Euro entzogen werden. Für diesen Verlust gibt es keine
Gegenfinanzierung“, kritisiert Goach. Weiters weist der Vizepräsident
der Bundesarbeitskammer darauf hin, dass die kolportierte Entlastung
für die Beschäftigten in der Realität an Attraktivität verliert, weil
ein „Teil wieder durch die Lohnsteuermehrbelastung aufgefressen
wird“.

Dazu ein Beispiel: Wer 1.450 Euro brutto im Monat verdient bezahlt
derzeit einen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 1
Prozent, nach der neuen Regelung entfällt der Beitrag. Von der
Ersparnis müssen jedoch 25 Prozent Lohnsteuer bezahlt werden
(Grenzsteuersatz 25 Prozent). Die effektive monatliche Ersparnis
beträgt daher 0,75 Prozent des Bruttobezuges, sprich bei 1.450 Euro
zirka 10,88 Euro im Monat, knapp 158 Euro im Jahr – und damit weit
weniger als die von der Regierung kolportierte Entlastung von 311
Euro!

Völlig unklar sind laut Goach weiters die Absichten der
Bundesregierung geblieben, was das „Arbeitslosengeld Neu“ betrifft:
„Weder ist klarer geworden, wie lange das neue Arbeitslosengeld
ausbezahlt werden soll, in welcher Höhe und mit welchen
Anspruchsvoraussetzungen.“ Dazu kommen noch die im
Regierungsübereinkommen angekündigten Verschärfungen bei den
Zumutbarkeitsbestimmungen und den Sanktionen für Arbeitslose. Ob
Langzeitarbeitslose in Zukunft in die Mindestsicherung abgeschoben
werden sollen, ist ebenfalls noch nicht klar – die Aussagen der
zuständigen Arbeitsministerin und des Bundeskanzlers dazu sind weiter
widersprüchlich. Dazu Goach: „Uns ist es besonders wichtig, dass ein
Arbeitslosengeld Neu positive Antworten für die Beschäftigten auf die
Veränderungen auf einem Arbeitsmarkt im digitalen Wandel bringt, etwa
ein Recht auf Qualifizierung mit einem Qualifizierungsgeld.

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