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Der neue Leasing-Standard IFRS 16 betrifft weniger als 1 Prozent der heimischen Unternehmen

Leasing auch mit IFRS 16 hoch interessante Finanzierungsform für Unternehmen

Wien (OTS) - Die EU-Kommission hat den neuen Leasing-Standard IFRS 16 offiziell in EU-Recht übernommen. Damit sind die neuen Richtlinien nach rund 10 Jahren Diskussionsprozess nun offiziell.

Unternehmen, welche zur Bilanzierung nach IFRS verpflichtet sind oder diese freiwillig anwenden, haben ab 1.01.2019 den neuen Leasing-Standard IFRS 16 anzuwenden. Für den Großteil der heimischen Unternehmen, welche ausschließlich nach UGB bilanzieren, ändert sich dadurch nichts an der bisherigen bilanziellen Behandlung von Leasing

Im Unterschied zum Barkauf oder Kredit ist beim Leasing ein durch den Verkehrswert gedeckter Restwert in der Regel für IFRS Bilanzierer nach wie vor bilanzverkürzend und führt damit u.a. weiterhin zu einer besseren Eigenkapitalquote.

Darüber hinaus führt die Teilung des Leasingaufwandes in Zins- und Abschreibungskomponente zu einer Verbesserung von Kennzahlen, wie z. Bsp. dem EBIT(Gewinn vor Zinsen und Steuern) bzw dem EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.

Vom Europäischen Dachverband Leaseurope wurde ein Datenstandard zur Bereitstellung IFRS-16-relevanter Informationen für betroffene Unternehmen entwickelt. Dieses Template wird auf Wunsch gerne vom Verband Österreichischer Leasing-Gesellschaften (VÖL) zur Verfügung gestellt.

Der 1983 gegründete VÖL ist die Vertretung der Leasingunternehmen in Österreich. Der Verband zählt 36 ordentliche, 6 außerordentliche und 37 assoziierte Mitglieder, die im Jahr 2016 rund 96 Prozent des gesamten Leasing Neugeschäfts in Österreich erwirtschafteten. In Österreich gibt es derzeit mehr als 600.000 laufende Leasingverträge über eine Gesamtsumme von rund 22 Mrd. Euro.

Rückfragen & Kontakt:

Verband Österreichischer Leasing-Gesellschaften
Mag. (FH) Wolfgang Steinmann, Generalsekretär
Tel.: (01) 714 29 40
E-Mail: w.steinmann@leasingverband.at
www.leasingverband.at

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